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- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposizione) erhoben haben, auf Italienisch: ersucht das Betreibungsamt (Ufficio d’esecuzione) nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls (precetto esecutivo). Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (opposizione), auf Italienisch (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz mit einem Zahlungsbefehl (precetto esecutivo), auf Italienisch: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer, der ihn vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt (Ufficio d’esecuzione), mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden, spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (opposition), auf Französisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, denen ein Zahlungsbefehl (commandement de payer) zugestellt wurde, auf Französisch: Sie können kostenlos sofort bei der überbringenden Person Rechtsvorschlag erheben, die ihn auf dem Zahlungsbefehl vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; eine Begründung ist nicht nötig (Art. 74 und 75 SchKG). Dieser Brief ist der schriftliche Weg mit Beweis, in der Amtssprache des Amts: Er erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genauen Teil davon und verlangt die kostenlose Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Französisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposition) erhoben haben, auf Französisch: ersucht das Betreibungsamt (office des poursuites) nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Amt gibt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b der Gebührenverordnung). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat, in dessen Amtssprache.
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag erhoben haben: ersucht das Betreibungsamt nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG). Kostenlos ist das Musterformular des Bundesamts für Justiz. Das Schreiben geht eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls, der ihn darauf vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
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