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Kündigung der Grundversicherung bei der Krankenkasse (Schweiz)
Schweiz · auf Deutsch · für Verbraucher
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Für Versicherte in der Schweiz, die die Krankenkasse wechseln: kündigt die obligatorische Grundversicherung nach Mitteilung der neuen Prämie auf Ende Jahr (Art. 7 Abs. 2 KVG) oder mit drei Monaten Frist auf Ende Juni oder Dezember, für Sie und mitversicherte Kinder, nennt die neue Kasse und lässt die Zusatzversicherungen weiterlaufen. Für den 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November bei der Kasse eintreffen; der Poststempel zählt nicht. Das BAG bietet auf priminfo.admin.ch einen kostenlosen Musterbrief. Eingeschrieben oder mit A-Post Plus senden.
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- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
- Dokument auf Deutsch
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Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihre Krankenkasse in der Schweiz wird teurer und Sie wollen auf nächstes Jahr wechseln.
- Sie haben eine günstigere Grundversicherung gefunden und müssen die alte rechtzeitig kündigen.
- Sie wollen die Krankenkasse für sich und Ihre Kinder gemeinsam wechseln.
- Sie möchten die Grundversicherung kündigen, die Zusatzversicherung aber behalten.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Name der versicherten Person (wie in der Police oder auf der Versichertenkarte)
- Anschrift des Versicherten
- Versicherer
- Anschrift des Versicherers
- Ort
- Datum
- Versichertennummer (auf der Versichertenkarte)
- Grund und Frist: nach der Prämienmitteilung oder mit drei Monaten auf Ende Semester
- Datum der Beendigung
- Weitere versicherte Personen, für die Sie kündigen (Name, Geburtsdatum, Versichertennummer)
- Neue Krankenkasse für die Grundversicherung
Häufige Fragen
- Gibt es einen kostenlosen Musterbrief für die Kündigung der Grundversicherung?
- Ja. Das Bundesamt für Gesundheit stellt auf priminfo.admin.ch unter «Musterbriefe» kostenlos einen Musterbrief für die Kündigung und einen für die Anmeldung bei der neuen Kasse bereit, dazu den Prämienrechner für den Vergleich. Viele Krankenkassen bieten auch eigene Formulare an. Dieses Schreiben ist eine ausfüllbare Fassung mit Feldern für mitversicherte Kinder, die neue Kasse und die Zusatzversicherungen.
- Bis wann muss die Kündigung bei der Krankenkasse eintreffen?
- Für einen Wechsel auf den 1. Januar 2027 nach der Prämienmitteilung muss die Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026, bei der Kasse sein — der Eingang zählt, nicht der Poststempel (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das BAG rät, sie bis 15. November eingeschrieben oder mit A-Post Plus zu senden. Mit der ordentlichen Franchise und freier Arztwahl ist zudem ein Wechsel auf Ende Juni möglich, mit Eingang bis 31. März (Art. 7 Abs. 1 KVG). Mit Wahlfranchise oder in einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl (ab 2027 PRAXIS, TEL_DIG, PHARM oder FLEX, etwa Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle) nur auf Ende Jahr (Art. 94 Abs. 2, Art. 100 Abs. 3 KVV).
- Wann endet die alte Versicherung, und was kann den Wechsel verhindern?
- Melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Kasse an; sie muss Sie in der Grundversicherung ohne Vorbehalt und ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse der alten gemeldet hat, dass Sie ohne Unterbrechung versichert sind; die alte Kasse teilt Ihnen dann das Enddatum mit (Art. 7 Abs. 5 KVG). Den Wechsel auf den 1. Januar blockieren Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, die bis 30. November gemahnt wurden, und Betreibungskosten, wenn sie am 31. Dezember nicht bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l Abs. 2 KVV). Ausstände eines Kindes sperren nur dessen Wechsel.
- Muss ich die Zusatzversicherung bei derselben Kasse mitkündigen?
- Nein. Die Kasse darf Sie nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und darf sie nicht allein wegen des Wechsels von sich aus kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Für Zusatzversicherungen gelten eigene Kündigungsfristen nach dem Versicherungsvertragsgesetz und den Versicherungsbedingungen. Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn die neue sicher ist: Ein Zusatzversicherer darf Gesundheitsfragen stellen und einen Antrag ablehnen.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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