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Kündigung einer Zusatzversicherung oder anderen Versicherung, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Verbraucher
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Für Versicherungsnehmer in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt eine Krankenzusatzversicherung, eine Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder andere Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz — ordentlich nach drei Jahren mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG), auf den Termin der Versicherungsbedingungen, wegen einer Prämienerhöhung oder aus wichtigem Grund (Art. 35b VVG), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Die Grundversicherung (KVG) wird mit einem eigenen Brief gekündigt. Eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie wollen eine Zusatzversicherung im Tessin kündigen und auf Italienisch schreiben.
- Die Prämie Ihrer Hausratversicherung in der Schweiz steigt und Sie möchten wechseln.
- Sie haben eine Police, die Sie nicht mehr brauchen, und wollen aus dem Vertrag.
- Ein neuer Zusatzversicherer hat Sie aufgenommen und Sie kündigen jetzt die alte Police.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Name der versicherten Person (wie in der Police oder auf der Versichertenkarte)
- Anschrift des Versicherten
- Versicherer
- Anschrift des Versicherers
- Ort
- Datum
- Policennummer
- Art der Versicherung
- Datum der Beendigung
- Grund der Kündigung der Versicherung (italienisch)
- Grund der Kündigung (nur bei einem wichtigen Grund)
Häufige Fragen
- Auf welche Termine lässt sich eine private Versicherung in der Schweiz kündigen?
- Ordentlich auf das Ende des dritten Versicherungsjahres oder jedes folgenden Jahres, mit drei Monaten Frist, auch bei Verträgen von vor 2022 (Art. 35a und 103a VVG). Eine frühere Kündigung gilt nur, wenn sie vereinbart ist, mit gleichen Fristen für beide Seiten (Art. 35a Abs. 2). Bei einer Prämienerhöhung geben die Allgemeinen Bedingungen meist ein Kündigungsrecht auf deren Inkrafttreten. Aus wichtigem Grund ist die Kündigung jederzeit möglich (Art. 35b VVG). Die Dreijahresregel gilt nicht für die Lebensversicherung (Art. 35a Abs. 3).
- Ist die Kündigung einer Versicherung im Tessin auch per E-Mail gültig?
- Ja: Das Gesetz lässt neben der Schriftform jede Form zu, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a Abs. 1 VVG), also auch E-Mail oder Kundenportal. Sie müssen aber beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig, mindestens drei Monate vor dem Termin, angekommen ist. Sicherer ist deshalb ein eingeschriebener Brief mit einigen Tagen Reserve; bewahren Sie Kopie und Quittung auf. Im Tessin bietet der Konsumentenverband ACSI seinen Mitgliedern kostenlos auch einen Musterbrief zu Privatversicherungen.
- Darf die Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen, und kann ich einen neuen Vertrag widerrufen?
- In der Krankenzusatzversicherung hat nur der Versicherungsnehmer das ordentliche Kündigungsrecht (Art. 35a Abs. 4 VVG): Die Kasse kann den Vertrag nur ausnahmsweise beenden, etwa bei Betrug, verletzter Anzeigepflicht oder unbezahlten Prämien, nicht wegen eines Wechsels der Grundversicherung. Einen neuen Vertrag können Sie innert vierzehn Tagen schriftlich oder in Textform ohne Begründung widerrufen; die Postaufgabe am letzten Tag genügt (Art. 2a VVG). Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn neuer Schutz bestätigt ist.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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