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Ein Patient hat Anspruch auf eine Kopie der Unterlagen über seine eigene Behandlung: Entlassungsberichte, Untersuchungsergebnisse, Bildgebung, ambulante Befunde. Sie brauchen sie für eine Zweitmeinung, beim Arztwechsel, für einen Versicherungsfall oder vor einer ärztlichen Gutachterkommission. Geben Sie den Zeitraum und die Art der Unterlagen an, denn auf einen allgemeinen Antrag hin erhält man meist nur einen einzigen Entlassungsbericht.