Dokumentfinder
Finden Sie das Dokument, das Sie brauchen
Beantworten Sie drei kurze Fragen. Den Namen des Formulars müssen Sie nicht kennen.
1. Für welches Land ist es?
2. Worum geht es?
3. Was möchten Sie tun?
8 passende Dokumente
- Nicht verbindliche Patientenverfügung (früher „beachtliche“) (Österreich)Nicht verbindliche („beachtliche“) Patientenverfügung nach dem österreichischen Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG): Sie lehnen für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, bestimmte Behandlungen ab – Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, lebensverlängernde Antibiotika – und nennen eine Vertrauensperson. Sie ist der Ermittlung Ihres Willens zugrunde zu legen (§§ 8, 9 PatVG). Die verbindliche errichten Sie nach ärztlicher Aufklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar, der Patientenvertretung oder einem Erwachsenenschutzverein; die Patientenanwaltschaften, etwa in Wien, Tirol und der Steiermark, tun das kostenlos und bieten auch kostenlose Formulare an.
- Generalvollmacht mit den Geschäftsgattungen nach § 1008 ABGB (Österreich)Die Generalvollmacht für Österreich, die nennt, was § 1008 ABGB verlangt: Eine allgemeine Vollmacht deckt Verkauf und Kauf, Darlehen, das Kassieren von Geld, Prozesse und Vergleiche nur, wenn diese Gattungen ausdrücklich genannt sind. Sie listet sie auf, dazu Bank, Behörden und Finanzamt, lässt Ausnahmen und weitere Gattungen eintragen und sagt, welche Geschäfte nur eine eigene Spezialvollmacht deckt. Für das Grundbuch: beglaubigte Unterschrift und höchstens drei Jahre alt. Keine Vorsorgevollmacht – diese wird vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein errichtet.
- Spezialvollmacht oder Gattungsvollmacht für ein Geschäft (Österreich)Die Vollmacht für ein einzelnes Geschäft oder eine Gattung von Geschäften: einen Behördenweg, das Abholen eines Dokuments, die Anmeldung eines Autos, die Übergabe einer Wohnung, einen Verkauf. Nach § 1008 ABGB muss sie das Geschäft genau bezeichnen – für eine Schenkung oder die Annahme einer Erbschaft das einzelne Geschäft. Vor Behörden weist sie die Vertretung schriftlich nach (§ 10 AVG, § 83 BAO). Mit Gültigkeitsdatum, Einschränkungen und Platz für die Beglaubigung, wenn sie im Grundbuch gebraucht wird. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
- Reisevollmacht für ein minderjähriges Kind ins Ausland (Österreich)Die Reisevollmacht für ein Kind, das ohne seine Eltern, mit nur einem Elternteil, mit den Großeltern, mit Schule oder Verein oder allein ins Ausland reist – auf Deutsch und Englisch. Das österreichische Recht verlangt sie nicht, Grenzbehörden und Fluglinien fragen aber oft danach, und manche Staaten verlangen eine beglaubigte Erklärung. Sie enthält die Angaben zum Kind, zu den Eltern mit Obsorge und ihrer Erreichbarkeit, zur Reise und zur Begleitperson. Kostenlose Muster bietet auch der ÖAMTC. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben – falls verlangt, vor einem Notar oder beim Bezirksgericht.
- Vollmacht zur Abmeldung, Anmeldung oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs (Österreich)Die schriftliche Vollmacht, mit der Sie eine andere Person – etwa den Käufer Ihres Autos – bei einer Zulassungsstelle für sich handeln lassen: für die Abmeldung mit Rückgabe von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln, mit oder ohne Reservierung des Kennzeichens, für die Anmeldung auf Ihren Namen oder für die Hinterlegung nach § 52 KFG. Mit Ihren Daten und denen der bevollmächtigten Person, dem Fahrzeug mit Fahrgestellnummer und Kennzeichen und einer Gültigkeitsdauer. In allen Bundesländern gleich. Die Abmeldung selbst ist gebührenfrei. Ausfüllen, ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und im Original mitgeben.
- Vollmacht zur Pflege und Erziehung und für ärztliche Behandlungen eines Kindes (Österreich)Die Vollmacht, mit der Eltern Großeltern, Verwandten, einer Gastfamilie oder einem Ferienlager für eine bestimmte Zeit die Pflege und Erziehung ihres Kindes überlassen und die Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen erlauben – für Routine, Notfälle oder eine beschriebene Behandlung. Sie beachtet die österreichische Altersgrenze: Ab 14 wird vermutet, dass das Kind selbst entscheiden kann (§ 173 ABGB); die Vollmacht dient dann nur der zusätzlichen Zustimmung bei schweren Behandlungen. Die Obsorge bleibt bei den Eltern. Mit e-card-Nummer und Gesundheitshinweisen. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben.
- Abholvollmacht für Kindergarten und Hort (Österreich)Die schriftliche Abholvollmacht, mit der Eltern mit Obsorge dem Kindergarten, der Krippe oder dem Hort mitteilen, wer ihr Kind außer ihnen abholen darf – Großeltern, Nachbarn, ältere Geschwister. Mit Angaben zum Kind, zu den Eltern und zu jeder abholberechtigten Person, gültig bis auf schriftlichen Widerruf. Kindergärten und Horte sind in Österreich Landessache: Die Regeln des Landes und der Einrichtung, etwa zum Mindestalter, gehen vor; hat die Einrichtung ein eigenes Formular, gilt dieses. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters zu Reisepass oder Personalausweis eines Kindes (Österreich)Die schriftliche Zustimmung, die die Passbehörde verlangt, wenn der gesetzliche Vertreter beim Antrag nicht dabei ist: wenn ein Kind ab 14 seinen Reisepass oder Personalausweis selbst beantragt oder ein Kind unter 14 mit den Großeltern oder einer anderen Begleitperson kommt. In Österreich braucht es dafür einen Elternteil mit Obsorge, nicht beide (§ 167 Abs 1 ABGB). Mit Angaben zum Kind, zum Elternteil und zur Grundlage der Obsorge. Im Original vorlegen, mit dem Lichtbildausweis des Elternteils im Original oder als beglaubigte Kopie.
Sie finden das Dokument nicht, das Sie brauchen?
Die Anfrage ist kostenlos. Sagen Sie uns, welches Formular oder Schreiben Sie brauchen, für welches Land und in welcher Sprache. Wir schreiben die Dokumente, nach denen gefragt wird – mit Ihrer E-Mail-Adresse sagen wir Ihnen Bescheid, sobald Ihres fertig ist.