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- Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 14 UStGRechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistungen, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Zur E-Rechnung: Unter Unternehmen im Inland genügt eine PDF-Rechnung nur noch bis Ende 2026 (mit Zustimmung des Empfängers), bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027; danach ist die E-Rechnung Pflicht. An Verbraucher bleibt die PDF zulässig.
- Gesellschafterbeschluss: Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung (GmbH)Beschluss oder Protokoll der Gesellschafterversammlung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses – Ausschüttung, Vortrag, Rücklage, bei der UG mit der gesetzlichen Rücklage – und die Entlastung der Geschäftsführer, mit dem Abstimmungsergebnis zu jedem Punkt. Für Versammlung, Videoversammlung, Beschluss ohne Versammlung in Textform und Alleingesellschafter. Die Fristen von acht oder elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG) und die Offenlegung erklären die Antworten unten.
- Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV)Vorlage für Rechnungen bis 250 € einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Pflichtangaben des § 33 UStDV: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz – Kunde, Rechnungsnummer und Steuernummer sind nicht vorgeschrieben. Kleinbetragsrechnungen sind von der E-Rechnungspflicht dauerhaft ausgenommen und dürfen weiter auf Papier oder in anderer elektronischer Form, etwa als PDF, ausgestellt werden.
- Gesellschafterbeschluss: Geschäftsführer bestellen oder abberufen (GmbH)Gesellschafterbeschluss einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) über die Bestellung, Abberufung oder den Wechsel eines Geschäftsführers, mit der Annahme durch den neuen Geschäftsführer. Für die Gesellschafterversammlung, die Video- oder Telefonversammlung, den Beschluss ohne Versammlung in Textform (§ 48 Abs. 2 GmbHG, seit 2025) und den Alleingesellschafter. Der Beschluss braucht keinen Notar; die Anmeldung zum Handelsregister nimmt danach ein Notar vor – die Antworten unten erklären, was er braucht.
- Rechnung als Kleinunternehmer nach § 19 UStGRechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG, den § 34a UStDV seit 2025 verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Datum, Rechnungsnummer, Leistungen und Gesamtbetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Kleinunternehmer dürfen dauerhaft Papier- und PDF-Rechnungen stellen; E-Rechnungen empfangen können müssen sie trotzdem.
- Gesellschafterbeschluss: Auflösung der GmbH und Bestellung der LiquidatorenDer Beschluss, mit dem die Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die Gesellschaft auflösen und den Liquidator bestimmen – mit seiner Vertretungsbefugnis, der Annahme durch den Liquidator, dem Gläubigeraufruf und dem Sperrjahr und der Verwahrung der Bücher. Drei Viertel der abgegebenen Stimmen, keine notarielle Form (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG); Versammlung, Videoversammlung oder Beschluss ohne Versammlung in Textform. Die Anmeldung zum Handelsregister nimmt danach ein Notar vor.
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