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- Vollständige Rechnung als PDF für Selbstständige und Unternehmen (Spanien)Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Rechnungsprogramm abrechnen: eine spanische Rechnung mit dem Inhalt nach Art. 6 des Königlichen Dekrets 1619/2012, Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI in Ceuta und Melilla sowie Einbehalt. Mit Programm gilt ab 2027 Verifactu, im Baskenland TicketBAI. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die die Geschäftsführung wechseln: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit der Abberufung, falls vorhanden, und der Bestellung, eine Bescheinigung des Protokolls durch die befugte Person und die von der neu bestellten Person unterschriebene Annahme des Amtes. Die Bestellung wird binnen zehn Tagen nach der Annahme beim Registro Mercantil eingereicht (Art. 215 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), mit notariell beglaubigten Unterschriften. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Auflösung und Bestellung eines Liquidators (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die sie schließen wollen: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung, die die freiwillige Auflösung beschließt (Art. 368 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), die Liquidation eröffnet und einen Liquidator bestellt, mit Bescheinigung des Protokolls und Annahme des Amtes. Es ist der private Teil der Schließung: Der Beschluss wird notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen, und die Liquidation endet mit einer weiteren Urkunde über das Erlöschen. Auf Spanisch.
- Bescheinigung des Beschlusses zur Sitzverlegung (Spanien)Für die Geschäftsführung oder den Verwaltungsrat einer spanischen S.L. oder S.A., die ihren Sitz an einen anderen Ort in Spanien verlegt: eine spanische Bescheinigung über den Beschluss des Verwaltungsorgans (Art. 285.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes) und über die neue Fassung des Satzungsartikels, unterzeichnet von der zur Bescheinigung befugten Person. Danach wird der Beschluss notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen: Diese Schritte übernehmen Notar und Registerführer. Auf Spanisch.
- Bescheinigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung oder des Verwaltungsrats (Spanien)Für die Geschäftsführung oder die Schriftführung des Verwaltungsrats einer spanischen S.L. oder S.A., die gefasste Beschlüsse gegenüber Bank, Notar, Registro Mercantil oder Kunden nachweisen muss: eine spanische Bescheinigung, die die Beschlüsse aus dem genehmigten Protokoll wiedergibt, unterzeichnet von der zur Bescheinigung befugten Person (Art. 109 der spanischen Handelsregisterverordnung) und bei Bedarf gegengezeichnet. Für die Eintragung im Registro Mercantil wird ein Beschluss in der Regel notariell beurkundet; manche, etwa die Bestellung der Geschäftsführung, werden auf Grund dieser Bescheinigung mit notariell beglaubigten Unterschriften eingetragen. Auf Spanisch.
- Berichtigungsrechnung als PDF (Spanien)Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Programm abrechnen und eine Rechnung berichtigen müssen: die spanische Berichtigungsrechnung nach Art. 15 des Königlichen Dekrets 1619/2012, in eigener Serie, mit der berichtigten Rechnung, dem Grund und den Beträgen als Differenz oder als Ersatz; Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI. Auf Spanisch.
- Protokoll der ordentlichen Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Feststellung des Jahresabschlusses (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die den Jahresabschluss genehmigen: ein spanisches Protokoll der ordentlichen Versammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit Genehmigung des Abschlusses, Ergebnisverwendung und Entlastung sowie die Bescheinigung der Beschlüsse, die mit dem Abschluss binnen eines Monats nach der Genehmigung beim Registro Mercantil hinterlegt wird (Art. 279 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Die Unterschrift der bescheinigenden Person wird notariell beglaubigt oder bei Online-Einreichung elektronisch geleistet. Auf Spanisch.
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