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- Forderung von ausstehendem Lohn beim Arbeitgeber, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden, auf Englisch: fordert den ausstehenden Lohn Monat für Monat, Überstunden mit Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt 5 % Verzugszins. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, folgt ein bedingter Zahlbefehl oder eine Klage beim Landgericht – nur auf Deutsch.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternzeit (Liechtenstein)Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben: kündigt dem Arbeitgeber die Mutterschaftszeit von 20 Wochen, die Vaterschaftszeit von zwei Wochen oder die Elternzeit von bis zu vier Monaten an (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und der gewünschten Aufteilung, nach Möglichkeit drei Monate im Voraus (Art. 34f). Es verlangt eine schriftliche Bestätigung und, falls der Arbeitgeber aufschieben will, eine Begründung. Eingeschrieben senden oder übergeben.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Liechtenstein)Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer mit einer Stelle in Liechtenstein, auch für Grenzgänger aus der Schweiz und aus Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis und die Schlussabrechnung und regelt die restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Ausstehenden Lohn vom Arbeitgeber fordern (Liechtenstein)Für Arbeitnehmer in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden: fordert den offenen Lohn nach Monaten, Überstunden mit dem Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt den Verzugszins von 5 %. Zahlt der Arbeitgeber nicht, folgen der bedingte Zahlbefehl oder die Klage beim Fürstlichen Landgericht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
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