Antrag auf Ansässigkeitsbescheinigung in Frankreich (Frankreich)
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Für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, von denen ein ausländischer Staat, eine Bank oder ein Arbeitgeber eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangt, um ein Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden. Der Antrag geht kostenlos über die sichere Nachrichtenfunktion Ihres persönlichen Bereichs auf impots.gouv.fr. Dieses französische Schreiben an das Finanzamt für Privatpersonen (SIP) dient dem Versand per Post oder als Formulierungshilfe: Jahr, ausländischer Staat, Formular Nr. 731 oder das zu bestätigende ausländische Formular.
- Für die Verwendung in Frankreich
- Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Eine ausländische Bank oder ein Arbeitgeber verlangt einen Nachweis Ihres steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich.
- Die Steuerbehörde eines anderen Staates möchte ihr eigenes Formular vom französischen Finanzamt bestätigt haben.
- Sie beziehen eine Rente oder ein Gehalt aus dem Ausland und möchten eine Doppelbesteuerung vermeiden.
- Sie möchten die Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit lieber per Post als online beantragen.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Steuerpflichtiger
- Steuerliche Anschrift des Steuerpflichtigen
- Zuständiges Finanzamt (SIP oder SIE)
- Postanschrift des Finanzamts, wie es sie angibt
- Ort
- Datum
- Französische Steuernummer (13 Ziffern, auf dem Steuerbescheid)
- Steuerjahr oder Zeitraum
- Formular der Bescheinigung
- Ausländischer Staat, für den die Bescheinigung bestimmt ist
- Stelle, die die Bescheinigung verlangt (optional)
- Anlagen
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Wie erhält man in Frankreich eine Ansässigkeitsbescheinigung ohne Brief?
- Kostenlos über die sichere Nachrichtenfunktion Ihres persönlichen Bereichs auf impots.gouv.fr: Wählen Sie die Anforderung eines Dokuments, nennen Sie Jahr und Staat und fügen Sie das ausländische Formular bei, falls es eines gibt. Das Finanzamt antwortet in Ihrem Bereich oder per Post. Das kann mehrere Wochen dauern; beantragen Sie die Bescheinigung, sobald die ausländische Stelle sie verlangt. Das Schreiben ist für alle, die lieber per Post schreiben.
- Formular Nr. 731 oder ausländisches Formular für die französische Bescheinigung?
- Stellt die ausländische Behörde oder Stelle ein eigenes Formular bereit, füllen Sie es aus, legen es dem Antrag bei und bitten das Finanzamt, es zu bestätigen. Andernfalls beantragen Sie die Bescheinigung auf dem mehrsprachigen Formular Nr. 731 der französischen Verwaltung. Die Wahl steht im Schreiben. Ein Einkommensteuerbescheid ist keine Ansässigkeitsbescheinigung: Manche Stellen akzeptieren ihn, andere verlangen die vom Finanzamt bestätigte Bescheinigung.
- Wer kann eine französische Ansässigkeitsbescheinigung erhalten?
- Wer seinen steuerlichen Haushalt in Frankreich hat und dort sein Einkommen erklärt: Er beantragt sie beim zuständigen Finanzamt für Privatpersonen, das auf seinem Steuerbescheid steht. Die steuerliche Ansässigkeit hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab: Es zählen Haushalt, Hauptaufenthalt, berufliche Tätigkeit oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Für Personen außerhalb Frankreichs ist das Finanzamt für Nichtansässige zuständig.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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