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Generalvollmacht (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch

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Für Personen in der Schweiz, die jemandem ihres Vertrauens erlauben wollen, sie allgemein zu vertreten: bei Verträgen, Zahlungen, Post, Behörden, Betreibungen und, soweit zulässig, vor Gericht (Art. 32 ff. OR). Grundstücke, öffentlich zu beurkundende Geschäfte und Schenkungen sind ausgenommen; Vergleiche nach Ihrer Wahl. Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar und endet, wenn Sie urteilsunfähig werden — dafür gibt es den handschriftlichen Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB). Unterschreiben und der bevollmächtigten Person übergeben.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Schweiz
Recht
Deutsch
Vollmacht
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie ziehen für längere Zeit ins Ausland und jemand in der Schweiz soll Ihre Post, Rechnungen und Behördengänge erledigen.
  • Ihre alternden Eltern wollen, dass Sie ihre Angelegenheiten mit Versicherungen und Ämtern regeln dürfen.
  • Sie liegen länger im Spital und brauchen jemanden, der Verträge kündigen und Zahlungen machen kann.
  • Sie wollen einer Vertrauensperson eine Generalvollmacht geben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vollmachtgeber
  • Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Anschrift des Vollmachtgebers
  • Ausweis- oder Passnummer des Vollmachtgebers
  • Bevollmächtigter
  • Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Anschrift des Bevollmächtigten
  • Ausweis- oder Passnummer des Bevollmächtigten
  • Ob Vergleiche erlaubt sind
  • Einschränkungen der Vollmacht (leer, wenn keine)
  • Ob eine Untervollmacht erlaubt ist
  • Ort
  • Datum

Häufige Fragen

Gilt eine Generalvollmacht weiter, wenn ich urteilsunfähig werde?
Nach Art. 35 Abs. 1 OR erlischt eine Vollmacht mit dem Verlust der Handlungsfähigkeit, sofern sie nicht etwas anderes bestimmt; diese Vollmacht endet dann. Für die Zeit, in der Sie nicht mehr selbst entscheiden können, sieht das Gesetz den Vorsorgeauftrag vor (Art. 360 ff. ZGB): von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet (Art. 361 ZGB). Die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft ihn, wenn es so weit ist (Art. 363 ZGB). Ein getipptes Formular kann kein Vorsorgeauftrag sein; DocMuse verkauft deshalb keinen.
Wofür reicht eine Generalvollmacht in der Schweiz nicht aus?
Für einen Vergleich, ein Schiedsgericht, Wechsel, die Veräusserung oder Belastung von Grundstücken und Schenkungen verlangt das Gesetz eine besondere Ermächtigung (Art. 396 Abs. 3 OR). Diese Vollmacht nimmt Grundstücke, öffentlich zu beurkundende Geschäfte, Schenkungen und Bürgschaften ganz aus; Vergleiche erlauben Sie nach Wahl. Ein Testament kann niemand für Sie errichten. Banken und Notariate verlangen oft eigene Formulare oder eine beglaubigte Unterschrift: Fragen Sie vorher nach.
Wie widerrufe ich eine Generalvollmacht in der Schweiz?
Jederzeit und ohne Grund; ein Verzicht auf dieses Recht im Voraus ist ungültig (Art. 34 Abs. 1 und 2 OR). Teilen Sie den Widerruf der bevollmächtigten Person schriftlich mit, eingeschrieben, und verlangen Sie die Urkunde zurück (Art. 36 Abs. 1 OR). Informieren Sie auch Banken, Behörden und andere, denen die Vollmacht gezeigt wurde: Gutgläubigen Dritten können Sie den Widerruf sonst nicht entgegenhalten (Art. 34 Abs. 3 OR).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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