Recht: Vorlagen und Formulare
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Nichts passt genau zu „Der Vermieter gibt die Kaution nicht zurück“
Unten stehen die nächstliegenden Dokumente, die wir haben. Wenn keines passt, fragen Sie uns nach dem, das Sie brauchen.
Dieses Dokument anfragenBestätigung, dass jemand unter Ihrer Anschrift wohnt (Vereinigtes Königreich)
England, Nordirland, Schottland und Wales · auf Englisch
Für Eigentümer, Mieter oder Vermieter, die schriftlich bestätigen sollen, dass eine Person – Partner, erwachsenes Kind, Verwandter oder Untermieter – unter der Anschrift wohnt, oft für ein Bankkonto, einen Handyvertrag, die Schule oder die Anmeldung beim Hausarzt. Im Vereinigten Königreich gibt es keine Meldebescheinigung; Stellen verlangen Rechnungen oder Kontoauszüge, manche nehmen auch einen solchen Brief an – fragen Sie zuerst, was sie annehmen. Der Brief nennt, seit wann die Person dort wohnt, und Ihre Kontaktdaten.
Vereinbarung über das Zusammenleben eines unverheirateten Paares (Nordirland)
Nordirland · auf Englisch
Für ein unverheiratetes Paar in Nordirland, das zusammenlebt oder es vorhat: eine schriftliche Vereinbarung darüber, wie Sie Miete oder Kreditrate und Rechnungen teilen, was wem gehört, gemeinsame Konten und Schulden und was bei einer Trennung mit Ihren Sachen geschieht. Eine Ehe nach Gewohnheitsrecht gibt es nicht, daher gibt das Gesetz Zusammenlebenden weit weniger Ansprüche als Ehegatten. Jeder von Ihnen sollte sich vor der Unterschrift unabhängig rechtlich beraten lassen; das Eigentum an der Wohnung richtet sich weiter nach dem Grundbuchtitel und einer etwaigen Treuhanderklärung.
Partnerschaftsvertrag für ein unverheiratet zusammenlebendes Paar (England und Wales)
England und Wales · auf Englisch
Für unverheiratete Paare, die zusammenleben oder zusammenziehen: eine schriftliche Vereinbarung, wie Sie Miete oder Kreditrate und Rechnungen teilen, was wem gehört, wie es mit gemeinsamen Konten und Schulden steht und was bei einer Trennung mit Ihren Sachen geschieht. Eine „common-law marriage“ gibt es nicht; das Gesetz gibt Zusammenlebenden weit weniger Ansprüche als Ehegatten. Jeder von Ihnen sollte sich vor der Unterschrift unabhängig rechtlich beraten lassen; das Eigentum an der Wohnung bleibt, wie Grundbuch und eine etwaige declaration of trust es festlegen.