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- Antrag auf Teilzeit oder BrückenteilzeitDer Antrag, mit dem Sie Ihre Arbeitszeit dauerhaft nach § 8 TzBfG oder als Brückenteilzeit für ein bis fünf Jahre nach § 9a TzBfG verringern – mit bisheriger und gewünschter Wochenarbeitszeit, Beginn, bei Brückenteilzeit dem Ende und der gewünschten Verteilung auf die Wochentage. Er geht in Textform spätestens drei Monate vor Beginn an den Arbeitgeber; lehnt dieser nicht spätestens einen Monat vorher in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit wie beantragt. Voraussetzung: mehr als sechs Monate Beschäftigung und mehr als 15 Arbeitnehmer, für die Brückenteilzeit mehr als 45.
- Urlaubsantrag (Antrag auf Erholungsurlaub)Der Urlaubsantrag an den Arbeitgeber: Erholungsurlaub für einen bestimmten Zeitraum beantragen, mit der Zahl der Arbeitstage und der Vertretung, und mit Bezug auf § 7 Abs. 1 BUrlG, nach dem die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das Schreiben stellt klar, dass der Urlaub erst nach der Genehmigung angetreten wird, und lässt unten Platz für die Entscheidung des Arbeitgebers. Eine Form ist nicht vorgeschrieben: per E-Mail senden oder ausgedruckt abgeben.
- Antrag auf Rentenauskunft, Versicherungsverlauf oder KontenklärungDas Schreiben an die Deutsche Rentenversicherung, mit dem Sie eine Rentenauskunft, einen aktuellen Versicherungsverlauf oder die Klärung Ihres Versicherungskontos beantragen – mit Versicherungsnummer, Geburtsname und Geburtsdatum, dem Anlass und den Zeiten, die nach Ihrer Kenntnis noch fehlen, etwa Schule, Studium, Kindererziehung oder Arbeit im Ausland. Die Rentenversicherung bietet diese Anfragen auch kostenlos online an; das Schreiben ist für alle, die lieber schriftlich beantragen, keinen Zugang zu den Online-Diensten haben oder im Ausland leben. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an den Träger senden, der Ihr Konto führt.
- Antrag auf unbezahlten Urlaub (unbezahlter Sonderurlaub)Antrag an den Arbeitgeber auf unbezahlten Sonderurlaub für einen bestimmten Zeitraum, mit Anlass und den Bedingungen, die beide Seiten vereinbaren: Freistellung ohne Arbeitsentgelt, Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, Rückkehr zu den bisherigen Bedingungen. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – der Sonderurlaub entsteht erst mit der Zustimmung des Arbeitgebers, für die unten Platz ist. Das Schreiben weist darauf hin, dass der Schutz der Sozialversicherung nach einem Monat endet (§ 7 Abs. 3 SGB IV) und die Krankenversicherung dann selbst zu klären ist.
- Arbeitszeugnis anfordern (qualifiziertes Zeugnis oder Zwischenzeugnis)Schreiben an den Arbeitgeber, mit dem Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder ein Zwischenzeugnis anfordern – ausdrücklich mit Angaben zu Leistung und Verhalten, denn ohne diese Bitte schuldet der Arbeitgeber nur ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit (§ 109 GewO). Mit Tätigkeit, Beschäftigungszeitraum, Anlass und dem Termin, bis zu dem das Zeugnis per Post zugesandt werden soll. Eine Form ist für die Anforderung nicht vorgeschrieben: per E-Mail oder auf Papier.
- Antrag auf Bildungsurlaub (Bildungszeit, Bildungsfreistellung)Der Antrag an den Arbeitgeber auf bezahlten Bildungsurlaub – je nach Land Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt – für eine anerkannte Bildungsveranstaltung, mit Titel, Veranstalter, Ort, Zeitraum, Zahl der Arbeitstage und Nachweis der Anerkennung. Ein Dokument für alle 14 Länder mit Bildungsurlaubsgesetz: Sie wählen das Land Ihres Arbeitsplatzes, und dessen Gesetz bestimmt Anspruch, Wartezeit, Antragsfrist und Anerkennung. In Bayern gibt es keinen Bildungsurlaub, in Sachsen erst ab dem 01.01.2027.
- Elternzeit-Antrag (Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber)Die Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber nach § 16 BEEG: Kind, Geburtsdatum oder errechneter Termin, Beginn und Ende der Elternzeit und weitere Abschnitte, mit der verbindlichen Festlegung für die ersten zwei Jahre und der Bitte um Eingangsbestätigung und Bescheinigung. Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn verlangt werden, für die Zeit nach dem dritten Geburtstag 13 Wochen vorher. Für Kinder, die ab dem 01.05.2025 geboren oder zur Adoption aufgenommen werden, genügt die Textform, etwa eine E-Mail; für ältere Kinder gilt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
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