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- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Englisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, auf Englisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Italienisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (agenzia d’incasso) erhalten haben, auf Italienisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl (precetto esecutivo) des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Englisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, die mit dem Schuldner Englisch verkehren: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst die Betreibung an. Das Begehren stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder über EasyGov.swiss, in der Sprache des Amts; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, auf Italienisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (domanda d’esecuzione) an. Dieses stellen Sie danach beim Betreibungsamt, auf dessen Formular, über www.sportellodelleesecuzioni.ch oder EasyGov.swiss; das Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Französisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (société de recouvrement) erhalten haben, auf Französisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab, die nicht vereinbart sind, und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Französisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Privatpersonen und Unternehmen, auf Französisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (réquisition de poursuite) an. Dieses reichen Sie danach mit dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss ein; dieser Brief ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren an. Das Begehren selbst stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
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