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1.Für Italien
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- Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution (Italien)Für Mieter in Italien, die ausgezogen sind und die Schlüssel zurückgegeben, die Kaution aber nicht zurückerhalten haben: die Aufforderung an den Vermieter, die Kaution mit den Jahr für Jahr aufgelaufenen gesetzlichen Zinsen (Art. 11 des italienischen Gesetzes Nr. 392 vom 27. Juli 1978) binnen fünfzehn Tagen zurückzuzahlen, mit dem Widerspruch gegen ungerechtfertigte Abzüge und dem Hinweis, dass sonst Mediation oder Klage folgen. Versand per Einschreiben mit Rückschein oder per PEC, wenn der Vermieter eine PEC-Adresse hat. Auf Italienisch.
- Mahnung wegen rückständiger Mieten (Italien)Für Vermieter in Italien, deren Mieter die Miete nicht zahlt: die Aufforderung an den Mieter mit den unbezahlten Monaten und der Gesamtsumme, dem Hinweis, dass ein Verzug von mehr als zwanzig Tagen ein Auflösungsgrund ist (Art. 5 des italienischen Gesetzes Nr. 392 vom 27. Juli 1978), und der Frist von fünfzehn Tagen zur Zahlung (Art. 1219 und 1454 des italienischen Zivilgesetzbuchs), mit der Warnung, dass der Vertrag sonst als aufgelöst gilt und die Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs folgt. Per Einschreiben mit Rückschein an die Mietwohnung oder persönliche Übergabe. Auf Italienisch.
- Aufforderung an den Vermieter zur Mängelbeseitigung (Italien)Für Mieter in Italien mit Mängeln, die der Eigentümer beheben muss – Wassereintritt, Heizkessel, Leitungen, Feuchtigkeit – und die nicht repariert werden: die Aufforderung an den Vermieter mit Beschreibung der Mängel, Frist für die Reparatur (Art. 1575 und 1576 des italienischen Zivilgesetzbuchs), Ankündigung dringender Reparaturen durch den Mieter mit Erstattungsforderung (Art. 1577) und dem Vorbehalt gerichtlicher Mietminderung oder Auflösung, während die Miete weiter gezahlt wird. Per Einschreiben mit Rückschein, PEC oder persönliche Übergabe. Auf Italienisch.
- Vorzeitige Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter (Italien)Für Mieter in Italien, die eine Mietwohnung vor Vertragsende verlassen wollen: die Rücktrittserklärung an den Vermieter aus schwerwiegenden Gründen nach Art. 3 Abs. 6 des italienischen Gesetzes Nr. 431 vom 9. Dezember 1998 oder nach der Rücktrittsklausel des Vertrags, mit sechs Monaten Frist, dem Enddatum, der Bitte, die Schlüsselrückgabe zu vereinbaren, und der Rückzahlung der Kaution mit Zinsen. Versand per Einschreiben mit Rückschein, per PEC, wenn der Vermieter eine PEC-Adresse hat, oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Auf Italienisch.
- Kündigung des Mietvertrags zum zweiten Ablauf (Italien)Für Vermieter oder Mieter in Italien, die einen 4+4-Vertrag zum zweiten Ablauf nach acht Jahren oder einen 3+2-Vertrag am Ende der zweijährigen Verlängerung nicht erneuern wollen: der Verzicht auf die Erneuerung nach Art. 2 des italienischen Gesetzes Nr. 431 vom 9. Dezember 1998, ohne Begründung, mit Enddatum und der Bitte, die Übergabe zu vereinbaren. Er ist mindestens sechs Monate vor Ablauf per Einschreiben zu senden; sonst verlängert sich der Vertrag. Nicht für den ersten Ablauf eines 4+4, bei dem der Vermieter einen gesetzlichen Grund nennen muss. Auf Italienisch.
- Verweigerung der Verlängerung eines 4+4-Vertrags zum ersten Ablauf (Italien)Für Vermieter in Italien, die einen 4+4-Vertrag nach den ersten vier Jahren nicht verlängern wollen: die Mitteilung an den Mieter, dass die Erneuerung aus einem der Gründe des Art. 3 Abs. 1 des italienischen Gesetzes Nr. 431 vom 9. Dezember 1998 verweigert wird – Eigennutzung zum Wohnen oder für den Beruf durch den Vermieter oder nahe Angehörige, eine andere freie Wohnung des Mieters, Verkauf –, mit den Tatsachen, die den Grund genau bezeichnen, denn ohne Grund ist die Mitteilung nichtig. Per Einschreiben mit Rückschein an jeden Mieter, mindestens sechs Monate vor Ablauf. Auf Italienisch.
- Anforderung einer Nebenkostenabrechnung beim Vermieter (Italien)Für Mieter in Italien, von denen der Vermieter Haus- und Nebenkosten verlangt und die wissen wollen, wofür: das Schreiben, das nach Art. 9 des italienischen Gesetzes Nr. 392 vom 27. Juli 1978 eine genaue Aufstellung der Kosten mit Verteilungsschlüssel und Einsicht in die Belege verlangt, mit der Zusage, das Geschuldete zu zahlen. Zu zahlen ist binnen zwei Monaten ab der Anforderung. Per Einschreiben mit Rückschein, PEC oder persönliche Übergabe. Auf Italienisch.
- Mitteilung einer teilweisen Untervermietung an den Vermieter (Italien)Für Mieter in Italien, die ein Zimmer der selbst bewohnten Wohnung untervermieten wollen: die nach Art. 2 des italienischen Gesetzes Nr. 392 vom 27. Juli 1978 erforderliche Mitteilung an den Vermieter, mit der Person des Untermieters, der Dauer und den untervermieteten Räumen. Verbietet der Vertrag es nicht, braucht die teilweise Untervermietung keine Zustimmung des Vermieters, nur diese Mitteilung per Einschreiben; die Untervermietung der ganzen Wohnung und die Vertragsübertragung brauchen seine Zustimmung. Auf Italienisch.
- Mitteilung der ISTAT-Mietanpassung (Italien)Für Vermieter in Italien ohne cedolare secca, deren Vertrag eine Anpassungsklausel enthält: das Schreiben an den Mieter, das die Veränderung des ISTAT-Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltenhaushalte (FOI) im vertraglich vorgesehenen Anteil anwendet, mit bisheriger Miete, neuer Miete und dem Monat, ab dem sie gilt. Wer die cedolare secca gewählt hat, darf für die Dauer der Option keine Anpassung verlangen. Versand per Einschreiben mit Rückschein, per PEC, wenn der Mieter eine hat, oder persönliche Übergabe. Auf Italienisch.
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