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- Mängelrüge für eine Mietwohnung mit Mietzinsreduktion und Frist, auf Englisch (Schweiz)Für Mietende in der Schweiz, die mit Mängeln in der Wohnung leben: die schriftliche Mängelrüge an die Vermieterschaft oder die Verwaltung. Sie nennt die Mängel, setzt eine Frist für die Behebung (Art. 259a und 259b OR), verlangt eine Mietzinsreduktion ab Kenntnis der Vermieterschaft (Art. 259d OR) und kann die schriftliche Androhung der Hinterlegung enthalten, die Art. 259g OR zuerst verlangt. Sie nennt die Schlichtungsbehörde des Kantons. Unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Behörden in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Bestreitung von Schadenforderungen nach der Wohnungsabgabe, auf Italienisch (Schweiz)Für Mietende in der Schweiz, denen die Vermieterschaft oder die Verwaltung nach der Wohnungsabgabe Reparaturen oder Ersatz in Rechnung stellt: die eingeschriebene Antwort, die die Forderung ganz oder Punkt für Punkt bestreitet, auf Italienisch. Sie hält fest, dass normale Abnützung nicht geschuldet ist (Art. 267 OR), höchstens der Restwert einer Einrichtung, dass die Mieterschaft für nicht sofort gemeldete Mängel befreit ist (Art. 267a OR) und dass das Mietzinsdepot nicht ohne Zustimmung verwendet werden darf, und verlangt Belege. Von allen Mietenden unterschreiben lassen und eingeschrieben senden.
- Bestreitung von Instandstellungskosten nach dem Auszug, auf Französisch (Schweiz)Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, denen die Vermieterschaft oder die Verwaltung nach der Wohnungsabnahme Reparaturen oder einen Ersatz verrechnet: die eingeschriebene Antwort, welche die Forderung ganz oder in einzelnen Punkten bestreitet. Sie hält fest, dass normale Abnützung nicht geschuldet ist (Art. 267 OR), höchstens der Zeitwert einer Einrichtung, dass die Mieterschaft für nicht sofort gemeldete Mängel nicht haftet (Art. 267a OR) und dass das Mietzinsdepot nicht ohne Zustimmung verwendet wird, und verlangt Belege. Ausdrucken, von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Bestreitung von Schadenforderungen nach der Wohnungsabgabe (Schweiz)Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, denen die Vermieterschaft oder die Verwaltung nach dem Auszug Reparaturen oder einen Ersatz verrechnet: das eingeschriebene Antwortschreiben, das die Forderung ganz oder in einzelnen Punkten bestreitet. Es hält fest, dass normale Abnützung nicht geschuldet ist (Art. 267 OR) und höchstens der Zeitwert einer Einrichtung, dass verspätet gemeldete Mängel nicht mehr geltend gemacht werden können (Art. 267a OR) und dass das Mietzinsdepot nicht ohne Zustimmung verwendet wird, und verlangt Belege. Ausdrucken, von allen Mietparteien unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Mängelanzeige für die Mietwohnung mit Frist und Mietzinsherabsetzung, auf Italienisch (Schweiz)Für Mietende in der Schweiz mit Mängeln in der Wohnung: die schriftliche Mängelanzeige an die Vermieterschaft oder die Verwaltung. Sie listet die Mängel auf, setzt eine Frist zur Behebung (Art. 259a und 259b OR), verlangt eine Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis der Vermieterschaft (Art. 259d OR) und kann die schriftliche Androhung der Hinterlegung des Mietzinses enthalten, die Art. 259g OR vorher verlangt. Sie nennt die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons, wo die Schlichtung kostenlos ist. Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Auf Italienisch.
- Mängelanzeige für die Mietwohnung mit Frist zur Behebung und Mietzinsherabsetzung, auf Französisch (Schweiz)Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz, die mit Mängeln in ihrer Wohnung leben: die schriftliche Anzeige an die Vermieterschaft oder die Régie. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine Frist zur Behebung (Art. 259a und 259b OR), verlangt eine Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis der Vermieterschaft (Art. 259d OR) und kann die Androhung der Hinterlegung des Mietzinses enthalten, die Art. 259g OR vorher verlangt. Sie nennt die kostenlose Schlichtungsbehörde Ihres Kantons. Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Auf Französisch.
- Mängelrüge an die Vermieterschaft mit Frist und Mietzinsreduktion (Schweiz)Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz mit Mängeln in der Wohnung: die schriftliche Mängelrüge an die Vermieterschaft oder die Verwaltung. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine Frist zur Beseitigung (Art. 259a und 259b OR), verlangt die Herabsetzung des Mietzinses ab dem Zeitpunkt, in dem die Vermieterschaft vom Mangel wusste (Art. 259d OR), und kann die Hinterlegung des Mietzinses androhen, wie Art. 259g OR es verlangt. Sie nennt die Schlichtungsbehörde Ihres Kantons, deren Verfahren kostenlos ist. Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden.
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