Beschwerde und Widerspruch: Vorlagen und Formulare
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Nichts passt genau zu „Ich möchte meinen Job kündigen“
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Dieses Dokument anfragenAnfechtungsklage gegen eine Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht (Österreich)
Darum passt es: Ihr Arbeitgeber in Österreich hat Ihnen gekündigt und Sie halten die Kündigung für ungerecht.
Österreich · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
Die Klage, mit der Arbeitnehmer in Österreich eine Kündigung des Arbeitgebers beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten – wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten Motivs (§ 105 Abs 3 ArbVG), in Betrieben mit dauernd mindestens fünf Arbeitnehmern. Die Frist ist kurz: zwei Wochen ab Zugang der Kündigung, wenn kein Betriebsrat besteht (§ 107 ArbVG) oder der Betriebsrat nicht widersprochen hat; hat er widersprochen, verlangen Sie zuerst von ihm die Anfechtung (§ 105 Abs 4 ArbVG). Kostenlose Beratung und Rechtsschutz bietet die Arbeiterkammer ihren Mitgliedern. In erster Instanz können Sie selbst klagen; ausdrucken, unterschreiben und zweifach einbringen.
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (Deutschland)
Darum passt es: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt und Sie halten die Kündigung in Deutschland für ungerechtfertigt.
Deutschland · auf Deutsch · für Arbeitnehmer
Die Klage des Arbeitnehmers gegen eine Kündigung des Arbeitgebers: Wer die Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang beim Arbeitsgericht klagen (§ 4 KSchG), sonst gilt sie als wirksam (§ 7 KSchG). Kostenlos nimmt auch die Rechtsantragstelle jedes Arbeitsgerichts die Klage auf. Die Klage enthält Parteien, Antrag, Kündigung, Betriebsgröße, Betriebsrat und Begründung; in erster Instanz können Sie sich selbst vertreten (§ 11 ArbGG). Ausdrucken, unterschreiben und mit einer Abschrift beim Gericht einreichen – eine E-Mail genügt nicht.
Beschwerde an den Strom- oder Gasversorger (Deutschland)
Darum passt es: Ihr Zählerstand wurde nicht übernommen, ein Bonus fehlt oder Ihre Kündigung wurde nie bestätigt.
Deutschland · auf Deutsch · für Verbraucher
Verbraucherbeschwerde an Ihren Strom- oder Gasanbieter, etwa wegen einer falschen Abrechnung, zu hoher Abschläge, eines nicht übernommenen Zählerstands, eines fehlenden Bonus oder einer nicht bestätigten Kündigung. Der Brief nennt Kundennummer, Zählernummer und Lieferanschrift, beschreibt das Problem, fordert Abhilfe und weist auf die gesetzliche Antwortfrist von vier Wochen hin (§ 111a EnWG). Bleibt die Beschwerde erfolglos, ist sie die Voraussetzung für den kostenlosen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie (§ 111b EnWG). Nicht für Wasser und Fernwärme.
Reklamation der Pauschalreise: Preisminderung, Schadenersatz, entgangene Urlaubsfreude (Österreich)
Österreich · auf Deutsch · für Verbraucher
Die Reklamation an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie fordern eine angemessene Preisminderung für jeden betroffenen Zeitraum, Schadenersatz und bei einer erheblichen Vertragswidrigkeit Ersatz für entgangene Urlaubsfreude (§ 12 Pauschalreisegesetz, PRG), mit Gesamtbetrag, Zahlungsfrist und Konto. Der Brief verweist auf Ihre Mängelanzeige vor Ort (§ 11 Abs 2 PRG) und kündigt Schlichtung oder Klage an. Belege, Fotos und die Bestätigung der Reiseleitung legen Sie bei. Unterschreiben, eingeschrieben oder per E-Mail senden und den Beleg aufbewahren.
Einspruch gegen den Steuerbescheid (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Ihr Einspruch gegen einen Bescheid des Finanzamts – etwa den Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Grundsteuerwertbescheid – oder gegen einen Kindergeldbescheid der Familienkasse. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; ein mit der Post geschickter Bescheid gilt seit 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§§ 355, 122 AO). Das Schreiben bezeichnet den Bescheid, sagt, was geändert werden soll, begründet den Einspruch oder kündigt die Begründung an und kann zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragen, denn der Einspruch allein stoppt die Zahlung nicht.
Mängelanzeige mit Mietminderung (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch · für Mieter
Das Schreiben, mit dem Sie dem Vermieter einen Mangel der Mietwohnung anzeigen – Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, defekte Fenster – und die Minderung der Miete geltend machen. Die Anzeige ist Pflicht: Ohne sie entfällt die Minderung, soweit der Vermieter den Mangel hätte beheben können (§ 536c BGB). Das Schreiben beschreibt den Mangel, setzt eine Frist zur Beseitigung, berechnet die Minderung aus der Bruttomiete, lässt Sie wählen, ob Sie unter Vorbehalt voll zahlen (der sicherere Weg) oder sofort kürzen, und kündigt die Aufrechnung nach § 556b Abs. 2 BGB an. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.