Steuern und Finanzen: Vorlagen und Formulare
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Nichts passt genau zu „Der Vermieter gibt die Kaution nicht zurück“
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Dieses Dokument anfragenWiderruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung (Deutschland)
Darum passt es: Sie haben sich in Deutschland einmal für die Umsatzsteuer entschieden und wollen jetzt zurück zur Kleinunternehmerregelung.
Deutschland · auf Deutsch
Mit diesem Schreiben kehren Sie zur Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG zurück, nachdem Sie auf sie verzichtet und Ihre Umsätze regulär versteuert haben. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; danach kann er nur mit Wirkung vom Beginn eines folgenden Kalenderjahres widerrufen werden. Das Schreiben nennt das Jahr des Verzichts und das Jahr, ab dem die Regelung wieder gelten soll, und legt dar, dass die Umsatzgrenzen von 25.000 € und 100.000 € eingehalten werden. Eine „Abmeldung“ von der Umsatzsteuer gibt es nicht – das hier ist der Weg zurück zur Steuerfreiheit.
Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung (Österreich)
Darum passt es: Sie haben in Österreich auf die Kleinunternehmerbefreiung verzichtet und wollen jetzt wieder zurück.
Österreich · auf Deutsch
Das Schreiben an das Finanzamt Österreich, mit dem Sie Ihren Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer widerrufen (§ 6 Abs 3 UStG 1994) – etwa wenn Sie vermieten oder selbständig tätig sind und Ihr Umsatz wieder unter € 55.000 liegt. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; widerrufen werden kann er nur ab Beginn eines Kalenderjahres und spätestens bis 31. Jänner dieses Jahres. Mit Steuernummer, Jahren und Umsätzen. Einbringen per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
Stundungsantrag mit Ratenzahlung für Steuerschulden (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Ihr Antrag an das Finanzamt, fällige Steuern nach § 222 AO zu stunden und in Raten oder später zu zahlen, wenn die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre – etwa nach einer hohen Nachzahlung, einem Auftragsausfall oder einer Krankheit. Das Schreiben nennt Steuerart, Zeitraum, Betrag und Fälligkeit, schlägt einen Zahlungsplan vor, begründet die Härte, gibt einen Überblick über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen und äußert sich zur Sicherheitsleistung. Stundungszinsen von 0,5 % im Monat sind günstiger als Säumniszuschläge von 1 %. Per Post oder über ELSTER.