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- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen, auf Italienisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz, deren Ware einen Mangel hat, auf Italienisch: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist die Reparatur nach den Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Ein Recht, mangelfreie Online-Käufe zurückzugeben, kennt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz, auf Italienisch (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren, auf Italienisch: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6). Eingeschrieben senden.
- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen, auf Englisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz mit mangelhafter Ware, auf Englisch: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist Reparatur nach Garantie, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), Preisminderung oder Wandelung (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Mangelfreie Online-Käufe zurückzugeben, erlaubt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Englisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Englisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Italienisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Italienisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz, auf Französisch (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren, auf Französisch: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6). Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Französisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Französisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde, auf einem Flug nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: jeder Flug ab einem Flughafen in der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen, und Flüge dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten. Das Schreiben fordert die pauschale Ausgleichszahlung — EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung — von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft und das EU-Beschwerdeformular sind kostenlos und leisten dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13 PauRG) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14 PauRG), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6 PauRG). Eingeschrieben senden.
- Mängelrüge beim Kauf mit Forderung nach Reparatur, Ersatz oder Preisminderung, auf Französisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz mit mangelhafter Ware, auf Französisch: zeigt den Mangel (avis des défauts) nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung an und verlangt mit Frist die Reparatur gemäss Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Wandelung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung (Art. 210 OR). Das Schweizer Recht gibt kein Recht, online gekaufte Ware ohne Mangel zurückzusenden. Eingeschrieben senden.
- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz, deren Ware einen Mangel hat: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist die Reparatur nach den Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Ein Recht, Online-Käufe ohne Mangel zurückzugeben, kennt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden.
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