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Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Verbraucher
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Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren, auf Italienisch: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6). Eingeschrieben senden.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Das Hotel Ihrer in der Schweiz gebuchten Pauschalreise entsprach nicht dem versprochenen.
- Auf einer bei einem Tessiner Reisebüro gebuchten Reise fiel ein im Preis inbegriffener Ausflug aus.
- Zurück zu Hause wollen Sie vom Veranstalter einen Teil des Preises für fehlende Leistungen.
- Sie mussten eine andere Unterkunft selbst bezahlen und wollen die Kosten auf Italienisch einfordern.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Reisender
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- Anschrift des Reiseveranstalters
- Ort
- Datum
- Buchungsnummer
- Reise (Land, Ort, Hotel)
- Reisebeginn
- Reiseende
- Preis
- Von der Beschwerde erfasste Reisende
- Leistungsmängel und Tage, an denen sie auftraten
- Wann und wem die Leistungsmängel vor Ort gemeldet wurden
- Betrag der Minderung
- Zusätzliche Kosten und Schäden (Posten und Beträge; leer, wenn keine)
- Geforderter Betrag
- Frist
- IBAN
Häufige Fragen
- Muss ich bei einer im Tessin gebuchten Pauschalreise schon vor Ort reklamieren?
- Ja: Jeden Mangel in der Vertragserfüllung, den Sie an Ort und Stelle feststellen, müssen Sie so bald wie möglich schriftlich oder in anderer geeigneter Form beanstanden (Art. 12 Abs. 1 PauRG). Das Gesetz nennt den Dienstleistungsträger, etwa das Hotel, und den Veranstalter oder Vermittler; informieren Sie am besten alle. Der Veranstalter muss sich dann umgehend um eine Lösung bemühen (Abs. 2). Halten Sie fest, wann und wem Sie den Mangel gemeldet haben, und bewahren Sie Fotos und Belege auf.
- Was kann ich vom Reiseveranstalter verlangen, wenn Leistungen fehlten?
- Wird nach der Abreise ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht, muss der Veranstalter für Ersatz oder die Rückreise sorgen und den Unterschied zwischen dem Preis der vorgesehenen und dem der erbrachten Leistungen ersetzen (Art. 13 PauRG). Er haftet für die gehörige Erfüllung, auch wenn Hotel oder Fluggesellschaft versagt haben (Art. 14 Abs. 1), ausser bei Versäumnissen des Reisenden, nicht vorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen unbeteiligter Dritter und höherer Gewalt (Art. 15). Für andere als Personenschäden darf er den Ersatz auf das Zweifache des Preises beschränken, nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 16).
- Bis wann muss die Reklamation beim Veranstalter sein, und wer vermittelt bei Streit?
- Das Gesetz setzt keine Frist nach der Reise, der Vertrag muss aber die Frist für Beanstandungen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung nennen (Art. 6 Abs. 1 Bst. f PauRG). Sehen Sie in den Reisebedingungen nach und senden Sie die Reklamation vorher, eingeschrieben. Kommt keine Einigung zustande, vermittelt der Ombudsman der Schweizer Reisebranche für Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos, ohne Entscheidbefugnis (Onlineformular auf ombudsman-touristik.ch). Danach bleibt die Schlichtungsbehörde.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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