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Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch · für Verbraucher

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Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz, deren Ware einen Mangel hat: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist die Reparatur nach den Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Ein Recht, Online-Käufe ohne Mangel zurückzugeben, kennt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Verbraucher
Schweiz
Beschwerde und Widerspruch
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Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihr neues Gerät aus einem Laden in der Schweiz ist kaputtgegangen.
  • Online bestellte Ware ist beschädigt angekommen oder funktioniert nicht richtig.
  • Der Verkäufer verweist Sie nur auf den Hersteller und Sie wollen den Mangel schriftlich melden.
  • Sie wollen Reparatur, Ersatz oder einen Preisnachlass für fehlerhafte Ware verlangen.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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Häufige Fragen

Kann ich online gekaufte Ware in der Schweiz einfach zurückgeben?
Nicht von Gesetzes wegen: Anders als in der EU gibt es in der Schweiz kein Widerrufsrecht für Online-Käufe; ein Rückgaberecht besteht nur, wenn der Händler es freiwillig anbietet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt bei Haustür- und Telefongeschäften über CHF 100 (Art. 40a ff. OR). Dieses Schreiben ist für Ware mit einem Mangel, für die der Verkäufer Gewähr leisten muss.
Wie schnell muss ich einen Mangel melden?
Sofort. Sie müssen die Ware prüfen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, und erkennbare Mängel sofort melden; einen versteckten Mangel melden Sie sofort nach seiner Entdeckung (Art. 201 OR). Wer zu lange wartet, verliert die Gewährleistung für diesen Mangel. Senden Sie die Rüge deshalb innert weniger Tage, eingeschrieben, und bewahren Sie die Belege auf. Für Baumaterial, das in ein Gebäude eingebaut wurde und dessen Mangel verursacht hat, gelten seit 2026 60 Tage (Art. 201 Abs. 4 OR).
Habe ich Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder mein Geld zurück?
Das Gesetz gibt Ihnen die Wandelung — Rückgabe gegen Rückzahlung — oder die Minderung des Preises (Art. 205 OR), bei Gattungsware auch mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR). Ein Recht auf Reparatur besteht nur, wenn der Vertrag oder die Garantie es vorsieht; viele Händler ersetzen die gesetzliche Gewährleistung in ihren Bedingungen durch eine Reparaturgarantie. Das ist grundsätzlich zulässig, nicht aber für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat (Art. 199 OR).
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Kauf in der Schweiz?
Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung der Ware (Art. 210 Abs. 1 OR). Kaufen Sie bei einem Händler für den persönlichen oder familiären Gebrauch, darf er diese Frist nicht unter zwei Jahre verkürzen, bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr (Art. 210 Abs. 4 OR). Die Rüge allein hält die Verjährung nicht auf: Lenkt der Verkäufer nicht ein, reichen Sie vor Ablauf ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde Ihres Kantons ein (Art. 135 OR).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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