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- Lohnforderung für ausstehenden Lohn oder Überstunden, auf Englisch (Schweiz)Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen der Arbeitgeber Lohn, Überstunden oder Lohn bei Krankheit schuldet: die schriftliche Mahnung mit den Beträgen, dem Total, einer Frist und dem Konto. Überstunden mit 25 % Zuschlag (Art. 321c Abs. 3 OR), Lohn bei Krankheit nach der Skala Ihres Kantons (Art. 324a OR), 5 % Verzugszins und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 323b OR). Leere Posten entfallen. Eingeschrieben senden; die Schlichtung ist bis CHF 30'000.00 ohne Gerichtskosten. Behörden in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, auf Italienisch (Schweiz)Die Kündigung auf Italienisch für Arbeitnehmende in der Schweiz, etwa im Tessin: kündigt den Arbeitsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (Art. 335c OR) oder in der Probezeit mit sieben Tagen oder der schriftlich vereinbarten Frist (Art. 335b OR), auf das gewählte Datum, sonst auf den nächstmöglichen Termin. Sie verlangt eine Bestätigung, das Arbeitszeugnis, die Schlussabrechnung mit dem Lohnausweis und regelt die restlichen Ferien. Das OR verlangt keine Form, Verträge oft schon: ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Lohnforderung für ausstehenden Lohn oder Überstunden, auf Italienisch (Schweiz)Für Arbeitnehmende in der Schweiz, etwa im Tessin, denen der Arbeitgeber Lohn, Überstunden oder Lohn während einer Krankheit schuldet, auf Italienisch: die schriftliche Mahnung mit den Beträgen, dem Total, einer Frist und dem Konto. Überstunden mit 25 % Zuschlag (Art. 321c Abs. 3 OR), Lohn bei Krankheit nach der Skala Ihres Kantons (Art. 324a OR), 5 % Verzugszins und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 323b OR). Leere Posten entfallen. Eingeschrieben senden; die Schlichtung, die folgen kann, ist bis CHF 30'000.00 ohne Gerichtskosten.
- Lohnforderung: ausstehender Lohn und Überstunden, auf Französisch (Schweiz)Für Arbeitnehmende in der Westschweiz, denen der Arbeitgeber Lohn, Überstunden oder Lohn während Krankheit schuldet, auf Französisch: die schriftliche Zahlungsaufforderung mit den einzelnen Beträgen, dem Total, einer Frist und dem Konto. Überstunden mit dem Zuschlag von 25 % (Art. 321c Abs. 3 OR), der Lohn bei Krankheit nach der Skala Ihres Kantons (Art. 324a OR), Verzugszins von 5 % und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 323b OR). Nicht ausgefüllte Posten fallen weg. Eingeschrieben senden; die mögliche Schlichtung ist bis CHF 30'000.00 kostenlos.
- Lohnforderung: ausstehender Lohn und Überstunden (Schweiz)Für Arbeitnehmende in der Schweiz, denen der Arbeitgeber Lohn, Überstunden oder Lohn während Krankheit schuldet: die schriftliche Zahlungsaufforderung mit Aufstellung, Total, Frist und Konto. Überstunden mit dem Zuschlag von 25 % (Art. 321c Abs. 3 OR), der Lohn bei Krankheit nach der Skala Ihres Kantons (Art. 324a OR), Verzugszins von 5 % und die schriftliche Lohnabrechnung (Art. 323b OR). Nicht ausgefüllte Posten fallen weg. Eingeschrieben senden; danach folgt das kostenlose Schlichtungsverfahren bis CHF 30'000.00.
- Kündigungsschreiben für die Arbeitsstelle, auf Englisch (Schweiz)Ein englisches Kündigungsschreiben für Angestellte in der Schweiz, deren Arbeitgeber auf Englisch kommuniziert: Es kündigt das Arbeitsverhältnis mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (Art. 335c OR), in der Probezeit mit sieben Tagen oder der vereinbarten Frist (Art. 335b OR), auf das gewählte Datum oder sonst den nächstmöglichen Termin, und verlangt eine Bestätigung, ein Arbeitszeugnis, den letzten Lohn und den Lohnausweis sowie die Regelung der restlichen Ferien. Eingeschrieben senden oder gegen Quittung übergeben. Behörden und Gerichte in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch); diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Französisch (Schweiz)Ein Kündigungsschreiben auf Französisch für Arbeitnehmende in der Schweiz: beendet das Arbeitsverhältnis mit der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist (Art. 335c OR) oder in der Probezeit mit sieben Tagen oder der vereinbarten Frist (Art. 335b OR), auf das gewählte Datum oder sonst auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt eine Bestätigung, ein Arbeitszeugnis (certificat de travail), die Schlussabrechnung mit dem Lohnausweis (certificat de salaire) und regelt die restlichen Ferien. Das OR verlangt keine Form, Verträge und Gesamtarbeitsverträge oft schon: ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer (Schweiz)Das Kündigungsschreiben für Arbeitnehmende in der Schweiz: Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (Art. 335c OR) oder in der Probezeit mit sieben Tagen oder der vereinbarten Frist (Art. 335b OR), auf das gewählte Datum und hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Es verlangt die Bestätigung, das Arbeitszeugnis, die Schlussabrechnung mit dem Lohnausweis und regelt die restlichen Ferien. Das OR verlangt keine Form, Vertrag oder GAV oft schon: ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
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