Bürgschaftserklärung für ein Privatdarlehen (Österreich)
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Die Erklärung, mit der sich eine Privatperson in Österreich für die Rückzahlung eines Privatdarlehens verbürgt – mit Höchstbetrag und der Wahl zwischen gewöhnlichem Bürgen (§ 1355 ABGB) und Bürgen und Zahler (§ 1357 ABGB). Wer sich außerhalb eines Unternehmens verbürgt, muss sich schriftlich verpflichten (§ 1346 Abs 2 ABGB); eine elektronische Unterschrift genügt dafür nur mit der Bestätigung eines Notars oder Rechtsanwalts (§ 4 Abs 2 SVG). Deshalb wird diese Erklärung ausgedruckt und vom Bürgen eigenhändig unterschrieben. Als Sicherheit eines Darlehens gebührenfrei (§ 20 Z 5 GebG).
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Bürge
- Akademischer Grad des Bürgen (falls vorhanden)
- Geburtsdatum des Bürgen
- Anschrift des Bürgen
- Darlehensgeber
- Anschrift des Darlehensgebers
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- Höchstbetrag der Bürgschaft (Euro)
- Höchstbetrag in Worten
- Art der Bürgschaft (Bürge oder Bürge und Zahler)
- Ort
- Datum
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Häufige Fragen
- Warum muss die Bürgschaftserklärung in Österreich eigenhändig unterschrieben werden?
- Eine Bürgschaft ist nur gültig, wenn sich der Bürge schriftlich verpflichtet (§ 1346 Abs 2 ABGB). Handelt der Bürge nicht im Rahmen eines Unternehmens, ersetzt eine elektronische Unterschrift die eigenhändige nur, wenn die Urkunde die Bestätigung eines Notars oder Rechtsanwalts über die Belehrung enthält (§ 4 Abs 2 SVG). Drucken Sie die Erklärung deshalb aus, lassen Sie sie vom Bürgen mit der Hand unterschreiben und übergeben Sie dem Gläubiger das unterschriebene Original.
- Was unterscheidet in Österreich den Bürgen vom Bürgen und Zahler?
- Den gewöhnlichen Bürgen kann der Gläubiger erst belangen, wenn der Hauptschuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht gezahlt hat (§ 1355 ABGB). Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet, haftet als ungeteilter Mitschuldner: Der Gläubiger kann nach Wahl den Hauptschuldner, den Bürgen oder beide in Anspruch nehmen (§ 1357 ABGB). In beiden Fällen begrenzt der Höchstbetrag in der Erklärung, wofür der Bürge einsteht.
- Fällt für eine Bürgschaft zu einem Privatdarlehen in Österreich eine Gebühr an?
- Nein. Bürgschaftserklärungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig (§ 33 TP 7 GebG), eine Bürgschaft, die ein Darlehen sichert, ist als Nebengeschäft aber befreit, auch zwischen Privatpersonen (§ 20 Z 5 GebG). Diese Erklärung ist deshalb nur für die Bürgschaft zu einem Darlehen geschrieben. Für eine Bürgschaft zu einer Miete oder einer anderen Schuld kann die Gebühr anfallen; dafür ist sie nicht gedacht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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