Privatdarlehen – Darlehensvertrag unter Privatpersonen (Österreich)

Österreich
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Geld und Schulden
Vertrag
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Ein Darlehensvertrag für Geld, das sich Privatpersonen in Österreich leihen – in der Familie, unter Freunden oder Bekannten. Er hält Betrag, Auszahlung per Überweisung, Zinsen oder Zinsenfreiheit, Rückzahlung in einem Betrag, in Raten oder nach Kündigung mit einem Monat Frist (§ 986 ABGB), Verzugszinsen von 4 % (§ 1000 ABGB) und Terminsverlust fest. Keine Form, keine Gebühr seit 2011. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern ist ein Notariatsakt nötig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG) – der Vertrag fragt danach. Eine Bürgschaft gibt es als eigene Erklärung. Nur für private Darlehensgeber. Ausdrucken, beide unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Darlehensgeber
  • Akademischer Grad des Darlehensgebers (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Darlehensgebers
  • Anschrift des Darlehensgebers
  • Darlehensnehmer
  • Akademischer Grad des Darlehensnehmers (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des Darlehensnehmers
  • Anschrift des Darlehensnehmers
  • Betrag
  • Betrag in Worten
  • Datum der Auszahlung des Darlehens
  • Bankverbindung des Darlehensnehmers (IBAN)
  • Jährlicher Zinssatz (0 %, wenn das Darlehen zinslos ist)
  • Art der Rückzahlung
  • Datum der Rückzahlung
  • Anzahl der Raten
  • Höhe jeder Monatsrate
  • Fälligkeit der ersten Rate
  • Bankverbindung des Darlehensgebers
  • Verzugstage
  • Sicherheiten für das Darlehen (falls keine: keine)
  • Sind die Vertragsparteien miteinander verheiratet oder eingetragene Partner?
  • Zusätzliche Bedingungen
  • Ort
  • Datum

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Braucht ein Privatdarlehen in Österreich eine Form, einen Notar oder eine Gebühr?
Grundsätzlich nicht. Der Darlehensvertrag ist an keine Form gebunden (§§ 983 ff ABGB), und für Darlehensverträge ab 01.01.2011 fällt keine Gebühr mehr an; auch eine Bürgschaft als Sicherheit ist gebührenfrei (§ 20 Z 5 GebG). Die Ausnahme: Zwischen Ehegatten und zwischen eingetragenen Partnern ist ein Darlehensvertrag nur als Notariatsakt gültig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG, § 43 EPG). Der schriftliche Vertrag dient dem Beweis – zahlen Sie das Geld deshalb per Überweisung aus.
Wann ist ein Privatdarlehen in Österreich zurückzuzahlen, wenn kein Termin vereinbart ist?
Dann ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, und jede Vertragspartei kann ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 986 ABGB). Die Kündigung wirkt erst mit dem Zugang: Übergeben Sie sie gegen eine datierte Bestätigung auf einer Kopie oder senden Sie sie eingeschrieben. Klarer ist ein Rückzahlungstag oder ein Ratenplan im Vertrag; bleibt eine Rate länger als vereinbart offen und wird der Rückstand nicht binnen zwei Wochen nach einer schriftlichen Mahnung beglichen, wird der ganze Rest fällig.
Was gilt in Österreich für ein Darlehen zwischen Ehegatten oder mit einem Bürgen?
Zwischen Ehegatten – und ebenso zwischen eingetragenen Partnern (§ 43 EPG) – ist ein Darlehensvertrag nur als Notariatsakt gültig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG); der Vertrag fragt deshalb danach und dient dann als Grundlage für den Notar. Wer sich für das Darlehen verbürgt, ohne dabei als Unternehmer zu handeln, muss sich schriftlich verpflichten (§ 1346 Abs 2 ABGB); eine elektronische Unterschrift genügt dafür nur mit der Bestätigung eines Notars oder Rechtsanwalts (§ 4 Abs 2 SVG). Dafür gibt es die gesonderte Bürgschaftserklärung zum eigenhändigen Unterschreiben.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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