Antrag auf Auskunftssperre im Melderegister (Österreich)

Österreich
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Daten und Datenschutz
Antrag
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Der Antrag an die Meldebehörde, Ihre Wohnadresse für Meldeauskünfte zu sperren (§ 18 Abs 2 Meldegesetz): Ohne Sperre erfährt Ihre Adresse jeder, der Ihren Namen und einige weitere Daten kennt. Die Sperre ist zu verfügen, wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen – etwa wegen beharrlicher Verfolgung, Gewalt oder Drohungen oder begründeter Sorge vor Racheakten – und gilt bis zu fünf Jahre, auch nach einer Abmeldung. Mit Begründung, Nachweisen und Ihren minderjährigen Kindern. Ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde einreichen.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Antragsteller
  • Anschrift des Antragstellers
  • Telefon
  • Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat)
  • Anschrift der Meldebehörde
  • Ort
  • Datum
  • Akademischer Grad (falls vorhanden, zB Mag., Dr., BSc)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Minderjährige Kinder, für die die Sperre auch gelten soll (Name, Geburtsdatum; sonst „keine“)
  • Grund
  • Beilagen

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Was bewirkt eine Auskunftssperre im österreichischen Melderegister?
Ohne Sperre gibt die Meldebehörde jedem, der eine Person mit Namen und weiteren Merkmalen bezeichnet, Auskunft über ihre Wohnadresse. Mit einer Auskunftssperre nach § 18 Abs 2 MeldeG unterbleibt diese Auskunft. Gegenüber Behörden gilt sie nicht, ebenso wenig gegenüber Personen, die nachweisen, dass sie eine rechtliche Verpflichtung von Ihnen geltend machen. Die Sperre gilt bis zu fünf Jahre, kann verlängert werden und bleibt auch nach einer Abmeldung bestehen. Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig vor ihrem Ablauf.
Welche Gründe genügen in Österreich für eine Auskunftssperre?
Ein schutzwürdiges Interesse, das Sie glaubhaft machen; dann ist die Sperre zu verfügen. Typisch sind beharrliche Verfolgung, Gewalt oder Drohungen, aber auch ein Beruf, in dem Sie mit Menschen zu tun haben, die Ihnen schaden könnten. Legen Sie bei, was Sie haben: eine Anzeigebestätigung, eine einstweilige Verfügung, ein Betretungs- und Annäherungsverbot oder eine Bestätigung des Dienstgebers. Die Sperre wird aufgehoben, wenn sie der Umgehung rechtlicher Pflichten dient oder ihr Grund wegfällt.
Wo beantrage ich die Auskunftssperre in Österreich, und kostet sie etwas?
Bei der Meldebehörde, also dem Gemeindeamt oder dem Magistrat, in Wien bei einem Magistratischen Bezirksamt. Der Antrag ist schriftlich per Post, persönlich oder per E-Mail möglich (§ 13 AVG). Für den Antrag können Gebühren anfallen; ihre Höhe teilt Ihnen die Meldebehörde mit, und dieses Schreiben ersucht darum. Die Sperre betrifft Ihre eigenen Daten; minderjährige Kinder, die Sie vertreten, nennt das Schreiben mit.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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