Widerspruch gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister
Veröffentlicht vonDocMuse
Das formlose Schreiben an die Meldebehörde, mit dem Sie Übermittlungssperren im Melderegister eintragen lassen: Sie widersprechen – Punkt für Punkt – der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien vor Wahlen, an Mandatsträger und Presse bei Alters- und Ehejubiläen und an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG) sowie an die Religionsgesellschaft eines Familienmitglieds (§ 42 Abs. 3 BMG). Den zum 01.01.2026 abgeschafften Widerspruch gegen die Übermittlung an die Bundeswehr enthält es nicht. Viele Meldebehörden bieten dafür auch ein eigenes kostenloses Formular an.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Antragsteller
- Anschrift des Antragstellers
- Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro)
- Anschrift der Meldebehörde
- Ort
- Datum
- Geburtsdatum
- Geburtsname
- Widerspruch: Daten an Parteien vor Wahlen
- Widerspruch: Alters- und Ehejubiläen
- Widerspruch: Daten an Adressbuchverlage
- Widerspruch: Daten an die Religionsgesellschaft eines Familienmitglieds
Vorschau
Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.
Häufige Fragen
- Brauche ich für den Widerspruch ein Formular der Meldebehörde?
- Nein. Der Widerspruch ist an keine Form gebunden: Er kann schriftlich eingereicht oder bei der Meldebehörde zur Niederschrift erklärt werden und gilt, bis Sie ihn widerrufen. Viele Meldebehörden stellen dafür auch ein eigenes Formular kostenlos bereit – Berlin etwa nimmt den formlosen Antrag per Post oder im Bürgeramt gebührenfrei an. Dieses Schreiben ist die formlose Fassung, die Sie bei jeder Meldebehörde einreichen können.
- Kann ich der Übermittlung meiner Daten an die Bundeswehr noch widersprechen?
- Nein. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz hat dieses Widerspruchsrecht (§ 36 Abs. 2 BMG in der alten Fassung) zum 01.01.2026 abgeschafft; Widersprüche, die vorher eingelegt worden waren, wurden zu diesem Datum gelöscht. Ein solcher Widerspruch wäre heute wirkungslos, deshalb enthält dieses Schreiben ihn nicht.
- Wer kann der Übermittlung an eine Religionsgesellschaft widersprechen?
- Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft auch Daten der Familienangehörigen ihrer Mitglieder übermitteln, etwa des Ehegatten oder der minderjährigen Kinder. Wer selbst nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört, kann dem widersprechen (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG). Die Daten der Mitglieder selbst erfasst dieses Widerspruchsrecht nicht.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Übermittlungssperre und einer Auskunftssperre?
- Die Übermittlungssperren dieses Schreibens werden ohne Begründung eingetragen und betreffen nur die gesetzlich genannten Empfänger. Eine Auskunftssperre nach § 51 BMG sperrt dagegen grundsätzlich jede Melderegisterauskunft über Sie. Sie setzt voraus, dass Tatsachen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen befürchten lassen, die Sie der Meldebehörde darlegen; sie wird gesondert beantragt und ist befristet.
- Wie reiche ich den Widerspruch bei der Meldebehörde ein?
- Unterschreiben Sie das Schreiben und schicken Sie es an die Meldebehörde, bei der Sie gemeldet sind, oder geben Sie es dort ab. Das Schreiben bittet um eine schriftliche Bestätigung der Eintragung. Kommt keine, fragen Sie nach – vor allem, wenn eine Wahl ansteht, denn Parteien erhalten Gruppenauskünfte in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 BMG).
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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