Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art 28 DSGVO (Österreich)

Österreich
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Vertrag
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Auftragsverarbeitungsvertrag für Unternehmen in Österreich, die personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lassen – Hosting, Cloud, Lohnverrechnung, IT-Betreuung, Newsletter. Mit allen Mindestinhalten des Art 28 Abs 3 DSGVO, dem Datengeheimnis nach § 6 DSG, Regeln für weitere Auftragsverarbeiter, dem Ort der Verarbeitung und Beilagen für die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Subunternehmer. Aufsichtsbehörde ist die Datenschutzbehörde. Die EU-Kommission stellt Standardvertragsklauseln kostenlos bereit; dies ist ein eigener Vertragstext.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
  • Anschrift des Verantwortlichen
  • Firmenbuchnummer (FN) und Firmenbuchgericht des Verantwortlichen (falls eingetragen)
  • Für den Verantwortlichen unterschreibt
  • Auftragsverarbeiter (Dienstleister)
  • Anschrift des Auftragsverarbeiters
  • Firmenbuchnummer (FN) und Firmenbuchgericht des Auftragsverarbeiters (falls eingetragen)
  • Für den Auftragsverarbeiter unterschreibt
  • Datenschutzbeauftragter des Auftragsverarbeiters (falls benannt)
  • Hauptvertrag (Bezeichnung und Datum)
  • Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Kategorien betroffener Personen
  • Genehmigung weiterer Auftragsverarbeiter: allgemein oder im Einzelfall
  • Einspruchsfrist bei allgemeiner Genehmigung weiterer Auftragsverarbeiter
  • Ort der Verarbeitung: nur EU und EWR oder auch Drittländer
  • Maßnahmen: Pseudonymisierung und Verschlüsselung
  • Maßnahmen: Vertraulichkeit und Integrität
  • Maßnahmen: Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Wiederherstellung
  • Maßnahmen: regelmäßige Überprüfung und Bewertung
  • Genehmigte weitere Auftragsverarbeiter (Name, Anschrift, Leistung, Ort) oder „keine“
  • Ort
  • Datum

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Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wann braucht ein Unternehmen in Österreich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und gibt es ein kostenloses Muster?
Immer dann, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeitet – etwa beim Hosting, in der Cloud, bei der Lohnverrechnung oder beim Newsletterversand (Art 28 DSGVO). Die Europäische Kommission stellt Standardvertragsklauseln für diesen Vertrag kostenlos zur Verfügung (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915); die Parteien können sie statt eines eigenen Vertrags verwenden. Dieses Dokument ist ein eigener Vertragstext mit allen Mindestinhalten des Art 28 Abs 3 DSGVO.
Muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag in Österreich unterschrieben werden?
Er muss schriftlich abgefasst sein, was auch in einem elektronischen Format erfolgen kann (Art 28 Abs 9 DSGVO). Wie das elektronische Format im Einzelnen aussehen muss, regelt die DSGVO nicht näher. Dieses Dokument wird ausgedruckt und von beiden Seiten unterschrieben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur, etwa mit ID Austria, unterzeichnet; dann ist der Abschluss jedenfalls beweisbar. Bei einer Prüfung kann die Datenschutzbehörde verlangen, dass der Vertrag vorgelegt wird (Art 58 Abs 1 DSGVO).
Welche Behörde ist in Österreich zuständig, wenn bei einer Auftragsverarbeitung der Datenschutz verletzt wird?
Die Datenschutzbehörde in Wien, die nationale Aufsichtsbehörde Österreichs nach der DSGVO (§ 18 DSG); Landesbehörden wie in Deutschland gibt es nicht. Bemerkt der Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, meldet er sie unverzüglich dem Verantwortlichen (Art 33 Abs 2 DSGVO). Der Verantwortliche meldet sie der Datenschutzbehörde möglichst binnen 72 Stunden, außer sie führt voraussichtlich zu keinem Risiko für die Betroffenen (Art 33 Abs 1 DSGVO).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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