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- Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche aussergerichtliche Kündigung mit dem Inhalt nach § 1090 Art. 47 ABGB – Mietobjekt und Datum, auf das sie wirkt – mit drei Monaten auf ein Monatsende (Art. 39). Bei einer Familienwohnung nennt sie den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Mieters, dem ein zweites unterschriebenes Exemplar gesondert zuzustellen ist (Art. 49); sonst ist sie nichtig (Art. 50). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Mitteilung einer Mietzinserhöhung, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB mit bisherigem und neuem Mietzins, dem Datum der Erhöhung und den Gründen nach Art. 56. Sie muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist sie nichtig; sie nennt die vierwöchige Anfechtungsfrist (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Übergabeprotokoll für eine Wohnung beim Ein- oder Auszug, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein beim Ein- oder Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben – Zählerstände, Schlüssel, Zustand jedes Raums, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten; beim Einzug, ob der Mieter das letzte Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und die Pflicht des Vermieters, bei der Rückgabe zu prüfen und Mängel sofort zu melden (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Gesuch um Freigabe der Mietkaution, auf Englisch (Liechtenstein)Für Mieterinnen und Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: der Brief, mit dem Sie die Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit Mietende ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und Antwortfrist. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Mängelrüge und Gesuch um Herabsetzung des Mietzinses, auf Englisch (Liechtenstein)Für Mieterinnen und Mieter in Liechtenstein mit Mängeln in der Wohnung: die schriftliche Mängelrüge an den Vermieter oder die Verwaltung. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine angemessene Frist zur Behebung (§ 1090 Art. 20, 21 ABGB), verlangt eine Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis des Vermieters (Art. 23) und kann die Hinterlegung künftiger Mietzinse beim Gericht androhen (Art. 25). Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Kündigung einer Wohnung durch den Mieter, auf Englisch (Liechtenstein)Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Vermieter Englisch sprechen: die schriftliche Kündigung des Mietvertrags (§ 1090 Art. 47 ABGB) mit drei Monaten auf ein Monatsende oder der längeren vertraglichen Frist (Art. 37, 39), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Mit Zeilen für alle Mieter und für die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners bei der Familienwohnung (Art. 48). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden oder gegen Quittung übergeben. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Mängelrüge und Herabsetzung des Mietzinses verlangen (Liechtenstein)Für Mieter in Liechtenstein mit Mängeln in der Wohnung: die schriftliche Mängelrüge an den Vermieter oder die Verwaltung. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine angemessene Frist zur Beseitigung (§ 1090 Art. 20, 21 ABGB), verlangt die Herabsetzung des Mietzinses ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter vom Mangel wusste (Art. 23), und kann androhen, die künftigen Mietzinse gerichtlich zu hinterlegen (Art. 25). Zuständig für Streit ist das Fürstliche Landgericht; eine Schlichtung wie in der Schweiz gibt es nicht. Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden.
- Mitteilung einer Mietzinserhöhung (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB, mit dem bisherigen und dem neuen Mietzins, dem Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt, und der Begründung nach Art. 56. Sie muss dem Mieter mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugehen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist die Erhöhung nichtig. Sie nennt die vier Wochen, in denen der Mieter beim Landgericht anfechten kann (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter (Liechtenstein)Für Mieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche Kündigung an den Vermieter oder die Verwaltung (§ 1090 Art. 47 ABGB), mit drei Monaten Frist auf Ende eines Monats oder der längeren Frist des Mietvertrags (Art. 37, 39), und für den nächstmöglichen Termin, falls der gewählte nicht eingehalten ist. Ortsübliche Termine wie in den Schweizer Kantonen gibt es nicht. Mit Zeilen für alle Mieter und für die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Partners bei einer Familienwohnung (Art. 48). Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben oder gegen Empfangsbestätigung übergeben.
- Freigabe der Mietkaution verlangen (Liechtenstein)Für Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: das Schreiben, mit dem Sie Ihre Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit dem Ende des Mietverhältnisses ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und einer Frist für die Antwort. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Übergabe- und Rückgabeprotokoll für eine Wohnung (Liechtenstein)Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein, beim Einzug oder beim Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe der Wohnung gemeinsam ausfüllen und unterschreiben. Es hält Zählerstände, Schlüssel, den Zustand jedes Raumes, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten fest, beim Einzug auch, ob der Mieter das frühere Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und erinnert an die sofortige Prüfung und Meldung durch den Vermieter bei der Rückgabe (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben.
- Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein: die schriftliche aussergerichtliche Kündigung an den Mieter. Sie enthält, was § 1090 Art. 47 ABGB verlangt — den Mietgegenstand und den Zeitpunkt, auf den die Kündigung wirksam wird —, mit drei Monaten Frist auf Ende eines Monats (Art. 39), und nennt bei einer Familienwohnung den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Mieters, dem ein zweites unterschriebenes Exemplar separat zuzustellen ist (Art. 49); sonst ist die Kündigung nichtig (Art. 50). Ein vorgeschriebenes Formular gibt es nicht. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden.
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