Beschluss der Gesellschafter einer IKE über die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft (Griechenland)

Unternehmen
Protokoll
Griechenland
Ελληνικά
Ausdrucken und unterschreiben
2 Seiten · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Dieses Dokument ist auf Griechisch

Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Griechisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.

Das Protokoll, mit dem die Gesellschafter einer griechischen Privaten Kapitalgesellschaft (IKE) diese auflösen, in Liquidation versetzen und einen Liquidator bestellen: Daten des Liquidators mit Vatersnamen und AFM, Vergütung, seine Aufgaben von der Eröffnungsbilanz bis zur Verteilung, die Unterschrift zur Annahme des Amtes und die Vollmacht zur Anmeldung beim GEMI. Die Auflösung erfordert 2/3 aller Anteile, in einer mit 8 Tagen Frist einberufenen Versammlung oder in einem von allen Gesellschaftern unterschriebenen Protokoll, und wird mit ihrer Bekanntmachung im GEMI wirksam. Die Liquidation endet mit einem zweiten Beschluss, der die Schlussbilanz genehmigt.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Firma
  • Steuernummer der Gesellschaft (AFM)
  • Finanzamt der Gesellschaft (DOY)
  • GEMI-Nummer der Gesellschaft (griechisches Handelsregister)
  • Sitz der Gesellschaft (die im Gesellschaftsvertrag genannte Gemeinde)
  • Ort
  • Datum
  • Beschlussfassung: in einer Versammlung (Einladung 8 Tage vorher) oder ohne, mit Unterschrift aller Gesellschafter
  • Gesellschafter und ihre Anteile (bei einer Versammlung: anwesend oder vertreten)
  • Liquidator
  • Vorname des Vaters des Liquidators
  • Steuernummer (AFM) des Liquidators
  • Personalausweis- oder Reisepassnummer des Liquidators
  • Anschrift des Liquidators
  • Vergütung des Liquidators (oder „keine“)
  • Zur Anmeldung beim Handelsregister bevollmächtigte Person
  • Gesamtzahl der Geschäftsanteile der Gesellschaft
  • Für den Beschluss stimmende Geschäftsanteile
  • Gesellschafter, die dagegen gestimmt haben (oder „keine“)

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Ab wann wird die Auflösung einer IKE wirksam?
Ab der Bekanntmachung des Beschlusses im GEMI, nicht ab dem Tag der Unterschrift – deshalb sollte die bevollmächtigte Person ihn unverzüglich einreichen. Von da an besteht die Gesellschaft nur noch für die Zwecke der Liquidation und führt bis zu deren Abschluss den Zusatz „in Liquidation“ (ypo ekkatharisi) hinter ihrem Namen.
Welche Mehrheit ist nötig, um eine IKE aufzulösen?
Mindestens zwei Drittel aller Anteile der Gesellschaft, nicht nur der anwesenden: Die Auflösung gehört zu den Beschlüssen nach Art. 68 Abs. 2 des griechischen Gesetzes 4072/2012, die die höhere Mehrheit nach Art. 72 Abs. 5 erfordern. Die Satzung kann mehr verlangen, lesen Sie sie also zuerst. Der Beschluss wird in einer mit einer Frist von 8 Tagen einberufenen Versammlung gefasst oder ohne Versammlung, wenn alle Gesellschafter das Protokoll unterschreiben, und das Dokument hält fest, wie viele Anteile dafür gestimmt haben.
Wer kann zum Liquidator einer IKE bestellt werden, und was macht der Liquidator?
Die Gesellschafter wählen den Liquidator: oft den bisherigen Geschäftsführer oder einen Gesellschafter, es kann aber auch ein Außenstehender sein, etwa der Buchhalter der Gesellschaft. Benennen weder die Satzung noch die Gesellschafter jemand anderen, führt der Geschäftsführer die Liquidation durch. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft während der Liquidation, wickelt laufende Geschäfte ab, zieht Forderungen ein, befriedigt die Gläubiger und verteilt den Rest unter den Gesellschaftern. Er unterschreibt das Protokoll, um die Bestellung anzunehmen.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Beschluss der Gesellschafter einer IKE über die Verlegung des Sitzes in eine andere Gemeinde (Griechenland)

    Das Protokoll, mit dem die Gesellschafter einer griechischen Privaten Kapitalgesellschaft (IKE) deren Sitz in eine andere Gemeinde verlegen und den Artikel der Satzung ändern, der ihn bestimmt: neue Gemeinde und Anschrift, das Recht zur Nutzung der Räume, der neue Wortlaut des Artikels, die Abstimmung und die Vollmacht zur Anmeldung beim GEMI, dem griechischen Handelsregister. Die Änderung erfordert 2/3 aller Anteile und wird in einer mit 8 Tagen Frist einberufenen Versammlung beschlossen – ohne Versammlung nur, wenn alle Gesellschafter unterschreiben. Eine neue Anschrift in derselben Gemeinde erfordert keine Änderung, es sei denn, die Satzung nennt Straße und Hausnummer.

  • Beschluss der Gesellschafter einer IKE über die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers (Griechenland)

    Das Protokoll, mit dem die Gesellschafter einer griechischen Privaten Kapitalgesellschaft (IKE) einen neuen Geschäftsführer (diacheiristis) bestellen und bei Bedarf den bisherigen abberufen: Daten des Geschäftsführers mit Vatersnamen und AFM, Amtszeit, Vergütung, etwaige besondere Regeln zu seinen Befugnissen, die Unterschrift zur Annahme des Amtes und die Vollmacht zur Anmeldung beim GEMI. Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, ob Gesellschafter oder nicht, und wird mit der Mehrheit aller Anteile bestellt – in einer mit 8 Tagen Frist einberufenen Versammlung oder in einem von allen Gesellschaftern unterschriebenen Protokoll.

  • Werk- oder Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Griechenland)

    Ein Vertrag zwischen Unternehmen in Griechenland über ein Werk oder über Dienstleistungen: was enthalten ist und was nicht, Zeitplan, Vergütung mit elektronischer Rechnung, Abnahme und Einwände, Haftung und ihre Obergrenze, Urheberrecht, Kündigung. Er legt gleich zu Beginn fest, ob der Auftragnehmer einen Erfolg schuldet (Werkvertrag nach Art. 681 des griechischen Zivilgesetzbuchs) oder nur die sorgfältige Erbringung von Dienstleistungen – die Wahl, die über die Mängelhaftung entscheidet. Bei Zahlungsverzug fallen die Zinsen und die 40 € nach dem griechischen Gesetz 4152/2013 an.

  • Vertrag über die Übertragung von Urheberrechten oder eine Nutzungslizenz (Griechenland)

    Der Vertrag, mit dem der Urheber eines Werks – eines Designs, Textes, Fotos oder einer Software – sein Verwertungsrecht überträgt oder eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung erteilt: welche Rechte, auf welche Weise, wo, für wie lange, ob Unterlizenzen zulässig sind, die Vergütung, wie der Urheber genannt wird, und die Gewährleistungen. Nach Art. 14 des griechischen Gesetzes 2121/1993 ist eine Übertragung oder Lizenz nichtig, wenn sie nicht schriftlich erfolgt, und nur der Urheber kann sich auf die Nichtigkeit berufen.

  • Protokoll der Gesellschafter einer IKE über die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Gewinnverteilung (Griechenland)

    Das Protokoll, mit dem die Gesellschafter einer griechischen Privaten Kapitalgesellschaft (IKE) den Jahresabschluss genehmigen und über die Verteilung des Gewinns oder die Behandlung des Verlusts entscheiden: Geschäftsjahr, Bilanzsumme, Jahresergebnis, Verteilung, Abstimmung und Vollmacht zur Anmeldung beim GEMI. Die Gesellschafter müssen bis zum 10. Tag des 9. Monats nach Ende des Geschäftsjahres beschließen, in einer mit 8 Tagen Frist einberufenen Versammlung oder – ohne Versammlung – nur, wenn alle Gesellschafter unterschreiben.

  • Beschluss der Gesellschafter einer IKE über die Genehmigung der Schlussbilanz der Liquidation (Griechenland)

    Das Protokoll, mit dem die Gesellschafter einer griechischen Privaten Kapitalgesellschaft (IKE) in Liquidation die Schlussbilanz und die Arbeit des Liquidators genehmigen, über die Verteilung des Restvermögens entscheiden, den Liquidator entlasten, bestimmen, wer die Bücher aufbewahrt, und die Löschung der Gesellschaft beantragen. Ohne diese Genehmigung wird die IKE nicht aus dem GEMI, dem griechischen Handelsregister, gelöscht. Der Beschluss wird in einer mit 8 Tagen Frist einberufenen Versammlung gefasst oder in einem von allen Gesellschaftern unterschriebenen Protokoll.