Außergerichtliche Zahlungsaufforderung zwischen Unternehmen (Griechenland)

Unternehmen
Mitteilung und Aufforderung
Griechenland
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Die außergerichtliche Erklärung (exodiki dilosi), mit der ein Unternehmen ein anderes zur Zahlung überfälliger Rechnungen auffordert: Grundlage der Forderung, Rechnungen, Hauptforderung, Verzugszinsen, die 40 € Beitreibungskosten, eine Frist und das Konto für die Zahlung. Ein Gerichtsvollzieher stellt sie zu, und sein Zustellungsbericht beweist Inhalt und Datum. Nach dem griechischen Gesetz 4152/2013 sind die Zinsen (Referenzzinssatz plus 8 Prozentpunkte) und 40 € je Rechnung ohne Mahnung geschuldet, auch wenn kein Zahlungstermin vereinbart wurde; die Erklärung setzt eine letzte Frist und beweist, dass die Forderung geltend gemacht wurde.

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Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Steuernummer des Gläubigers (AFM)
  • Finanzamt des Gläubigers (DOY)
  • Anschrift des Gläubigers
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  • Griechische Steuernummer (AFM) des Schuldners
  • Finanzamt (DOY) des Schuldners
  • Anschrift des Schuldners
  • Grundlage der Verpflichtung
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Häufige Fragen

Warum wird eine Zahlungsaufforderung zwischen griechischen Unternehmen durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt?
Weil der Gerichtsvollzieher einen Zustellungsbericht erstellt, der zweifelsfrei beweist, was die Erklärung enthält und wann sie den Schuldner erreicht hat. Eine einfache E-Mail ist keine Zustellung, und eine elektronische Zustellung gibt es nur über einen Gerichtsvollzieher. Übergeben Sie dem Gerichtsvollzieher die unterschriebene Erklärung und die Anschrift des Schuldners, und bewahren Sie den Zustellungsbericht zusammen mit den Rechnungen auf.
Laufen Verzugszinsen zwischen griechischen Unternehmen auch ohne Mahnung?
Ja. Nach dem griechischen Gesetz 4152/2013 schuldet der Schuldner bei einem Geschäftsvorgang zwischen Unternehmen ohne Mahnung Zinsen in Höhe des Referenzzinssatzes zuzüglich acht Prozentpunkten und zusätzlich pauschal 40 € für Beitreibungskosten. Wurde kein Zahlungstermin vereinbart, beginnen die Zinsen in der Regel 30 Tage nach Eingang der Rechnung zu laufen, ebenfalls ohne Mahnung. Die außergerichtliche Erklärung setzt dem Schuldner eine letzte Frist und beweist, dass die Forderung geltend gemacht wurde.
Ist vor dem Antrag auf einen griechischen Zahlungsbefehl eine Mahnung nötig?
Die Voraussetzungen von Art. 623 der griechischen Zivilprozessordnung umfassen keine vorherige Mahnung: Es genügt eine Geldforderung, die durch eine öffentliche oder private Urkunde belegt ist. Seit dem Gesetz 5221/2025 erlässt den Zahlungsbefehl ein Rechtsanwalt der örtlichen Anwaltskammer statt eines Richters – in der Praxis ab dem 01.05.2026 (Ministerialbeschluss 17255/2026). Eine Mahnung gibt dem Schuldner dennoch eine letzte Chance und dokumentiert den Verzug, weshalb sie in der Regel vorausgeht.

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