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- Übergabeprotokoll für die Wohnung bei Einzug mit Inventar- und Schlüsselliste (Österreich)Das Übergabeprotokoll, das Vermieter und Mieter beim Einzug gemeinsam ausfüllen und unterschreiben: Zählerstände, übergebene Schlüssel, Zustand jedes Raumes, die Ausstattung (Bad, WC, Heizung, Therme), die nach dem MRG für Kategorie und Richtwert zählt, bekannte Mängel mit „Mietzinsminderung vorbehalten“ (§ 1096 ABGB), Inventarliste, Energieausweis und Kaution. Es erinnert an die Anmeldung mit dem Meldezettel binnen drei Tagen. Für alle Bundesländer; ausfüllen, ausdrucken und bei der Wohnungsübergabe unterschreiben.
- Vorbereitungsbogen für die Vorsorgevollmacht (Österreich)Kein Muster einer Vorsorgevollmacht, sondern die Vorbereitung auf den Termin: Seit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz wird eine Vorsorgevollmacht nur persönlich vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Erwachsenenschutzverein errichtet und im ÖZVV registriert (§§ 260 bis 263 ABGB). Der Bogen hält fest, was dort besprochen wird: wen Sie bevollmächtigen wollen, für welche Angelegenheiten, Ihre Wünsche, ob mehrere gemeinsam oder allein handeln und ob Untervollmacht erlaubt sein soll. Er hat keine rechtliche Wirkung – das steht auch auf Seite 1.
- Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 11 UStG 1994 (Österreich)Rechnungsvorlage mit allen Angaben, die § 11 UStG 1994 für eine Rechnung über € 400 brutto verlangt: Name und Anschrift beider Seiten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Tag oder Zeitraum der Leistung, Menge und Bezeichnung, Entgelt, Steuersatz und Umsatzsteuer, Ihre UID-Nummer und – über € 10.000 brutto – die UID-Nummer des Kunden. Mit Zeile für die Firmenbuchdaten nach § 14 UGB und Bankverbindung. Österreich kennt zwischen Unternehmen keine E-Rechnungspflicht: Die Vorlage bleibt auf Papier und als PDF verwendbar.
- Fremdhändiges Testament mit drei Zeugen (Österreich)Testament für Österreich, das nicht mit der Hand geschrieben werden muss (§ 579 ABGB): Erben und Anteile, Ersatzerben, Vermächtnisse, Widerruf früherer Verfügungen und weitere Anordnungen. Sie unterschreiben in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen und setzen eigenhändig den Zusatz darunter, dass die Urkunde Ihren letzten Willen enthält; jeder Zeuge unterschreibt auf derselben Urkunde mit eigenhändigem Zeugenzusatz. Mit den Zeugenausschlüssen der §§ 587, 588 ABGB. Ein Testament kann nicht elektronisch errichtet werden (§ 4 Abs 2 SVG): ausdrucken, auf ein Blatt, von Hand unterschreiben.
- Übergabeprotokoll beim Autoverkauf (Österreich)Das Protokoll, das Verkäufer und Käufer bei der Übergabe eines verkauften Autos in Österreich gemeinsam ausfüllen: Datum und genaue Uhrzeit, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, sichtbare Schäden, Fahrbereitschaft, übergebene Papiere – Typenschein oder Datenauszug, Zulassungsschein, letztes § 57a-Gutachten („Pickerl“) – und Schlüssel, und ob das Auto abgemeldet oder noch angemeldet übergeben wird. Die Uhrzeit zählt: Bis zur Abmeldung bleibt der Verkäufer Zulassungsbesitzer und bekommt jede Lenkerauskunft. Ergänzt den Kaufvertrag. Ausfüllen, ausdrucken, beide unterschreiben.
- Rückstellungsprotokoll bei Auszug – Übergabeprotokoll für die Wohnung (Österreich)Das Protokoll für die Rückstellung der Mietwohnung beim Auszug, gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben: Tag der Rückstellung, Zählerstände für die Schlussabrechnung, zurückgegebene Schlüssel, Zustand jedes Raumes, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen, Kaution und das Konto für ihre Rückzahlung. Der Tag der Rückstellung lässt die Fristen laufen: ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters (§ 1111 ABGB), sechs Monate für Aufwandersatz des Mieters (§ 1097 ABGB). Für alle Bundesländer.
- Schuldanerkenntnis – konstitutiv oder deklarativ (Österreich)Ein Schuldanerkenntnis nach österreichischem Recht: Der Schuldner bestätigt, dem Gläubiger einen bestimmten Betrag zu schulden – mit Grund, Zahlung in einem Betrag oder in Raten, Konto und Terminsverlust. Sie wählen, ob es konstitutiv ist (es beseitigt einen Zweifel, der Betrag wird unabhängig vom Grund geschuldet) oder deklarativ (es kehrt die Beweislast um). Beide unterbrechen die Verjährung (§ 1497 ABGB). Eine besondere Form schreibt das ABGB nicht vor; beide unterschreiben zum Beweis. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern nur als Notariatsakt gültig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG). Ausdrucken und unterschreiben.
- Gesellschafterbeschluss über die Bestellung oder Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers (Österreich)Der Gesellschafterbeschluss einer österreichischen GmbH oder FlexCo über die Bestellung, die Abberufung oder den Wechsel eines Geschäftsführers – gefasst in der Generalversammlung oder als Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben (§ 34 GmbHG) –, mit der Annahme der Bestellung. Für das Firmenbuch werden die Unterschriften gerichtlich oder notariell beglaubigt (§ 17 GmbHG): Unterschrieben wird erst beim Bezirksgericht oder vor dem Notar, und Platz für den Beglaubigungsvermerk ist vorgesehen. Mit Firma, Sitz, FN und Firmenbuchgericht.
- Protokoll der Generalversammlung oder Umlaufbeschluss: Jahresabschluss einer GmbH (Österreich)Die Niederschrift der Generalversammlung einer österreichischen GmbH oder FlexCo – oder der Umlaufbeschluss, den alle Gesellschafter unterschreiben – über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung der Geschäftsführer, mit einem Abstimmungsergebnis für jeden Punkt. Die Beschlüsse sind in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres zu fassen (§ 35 Abs 1 Z 1 GmbHG); eine Abstimmung in Textform gibt es nur bei einer FlexCo, deren Gesellschaftsvertrag sie vorsieht. Mit dem Hinweis auf die Einreichung beim Firmenbuch binnen neun Monaten.
- Vermögensverzeichnis der Ehegatten (Österreich)Verzeichnis, in dem Ehegatten in Österreich festhalten, was jeder in die Ehe eingebracht, geerbt oder von Dritten geschenkt erhalten hat – genau das, was bei einer Scheidung nicht aufgeteilt wird (§ 82 Abs 1 EheG). Mit optionaler Vorwegvereinbarung über das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen, die nur Schriftform braucht (§ 97 Abs 1 EheG). Ehewohnung, Ersparnisse und Ehepakte brauchen einen Notariatsakt und sind nicht enthalten. Wegen § 4 Abs 2 Z 1 SVG wird die Urkunde ausgedruckt und von beiden eigenhändig unterschrieben.
- Kleinbetragsrechnung bis € 400 (Österreich)Vorlage für Rechnungen bis € 400 einschließlich Umsatzsteuer mit den vereinfachten Angaben des § 11 Abs 6 UStG 1994: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Gesamtbetrag einschließlich Steuer und Steuersatz. Kunde, fortlaufende Nummer und UID-Nummer sind nicht vorgeschrieben. Für kleine Aufträge und Belege, die ein Kunde für seine Buchhaltung braucht – auf Papier oder als PDF.
- Quittung – Zahlungsbestätigung (Österreich)Eine Quittung nach § 1426 ABGB: Der Zahlungsempfänger bestätigt schriftlich, wer wann wie viel wofür gezahlt hat – bar oder per Überweisung – und ob damit die Schuld getilgt oder nur eine Teilzahlung geleistet ist, mit dem verbleibenden Rest. Wer zahlt, kann in Österreich jederzeit eine Quittung verlangen. Passt zum Privatdarlehen, zum Schuldanerkenntnis, zum Vergleich und zur Ratenvereinbarung. Ausfüllen, ausdrucken und vom Empfänger der Zahlung unterschreiben lassen.
- Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer (Österreich)Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer, die ohne Umsatzsteuer abrechnen: mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, Name und Anschrift beider Seiten, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Rechnungsbetrag. Seit 01.01.2025 gilt die Befreiung bis € 55.000 Jahresumsatz (brutto), mit 10 % Toleranz im laufenden Jahr, und Kleinunternehmer dürfen auch über € 400 vereinfacht abrechnen. Weist ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer aus, schuldet er sie aufgrund der Rechnung, bis er diese berichtigt (§ 11 Abs 12 UStG).
- Aufforderung mit Bestätigung für die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung (Österreich)Die an die Person gerichtete schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, die Vereine, Schulen, Pfarren, Pflegeeinrichtungen und andere Dienstgeber für die Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ oder „Pflege und Betreuung“ ausstellen (§ 10 Abs 1b und 1d StRegG): dass die Person sie für eine bestimmte berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit braucht, die hauptsächlich Minderjährige oder die Pflege und Betreuung wehrloser Personen betrifft, und ob die Tätigkeit ehrenamtlich ist (Gebührenbefreiung). Das Innenministerium stellt dafür kostenlos ein Muster bereit; diese Vorlage ist eine eigene Fassung als Schreiben der Organisation. Ausfüllen, unterschreiben, der Person mitgeben.
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