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- Vollständige Rechnung als PDF für Selbstständige und Unternehmen (Spanien)Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Rechnungsprogramm abrechnen: eine spanische Rechnung mit dem Inhalt nach Art. 6 des Königlichen Dekrets 1619/2012, Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI in Ceuta und Melilla sowie Einbehalt. Mit Programm gilt ab 2027 Verifactu, im Baskenland TicketBAI. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die die Geschäftsführung wechseln: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit der Abberufung, falls vorhanden, und der Bestellung, eine Bescheinigung des Protokolls durch die befugte Person und die von der neu bestellten Person unterschriebene Annahme des Amtes. Die Bestellung wird binnen zehn Tagen nach der Annahme beim Registro Mercantil eingereicht (Art. 215 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), mit notariell beglaubigten Unterschriften. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Auflösung und Bestellung eines Liquidators (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die sie schließen wollen: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung, die die freiwillige Auflösung beschließt (Art. 368 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), die Liquidation eröffnet und einen Liquidator bestellt, mit Bescheinigung des Protokolls und Annahme des Amtes. Es ist der private Teil der Schließung: Der Beschluss wird notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen, und die Liquidation endet mit einer weiteren Urkunde über das Erlöschen. Auf Spanisch.
- Bescheinigung des Beschlusses zur Sitzverlegung (Spanien)Für die Geschäftsführung oder den Verwaltungsrat einer spanischen S.L. oder S.A., die ihren Sitz an einen anderen Ort in Spanien verlegt: eine spanische Bescheinigung über den Beschluss des Verwaltungsorgans (Art. 285.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes) und über die neue Fassung des Satzungsartikels, unterzeichnet von der zur Bescheinigung befugten Person. Danach wird der Beschluss notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen: Diese Schritte übernehmen Notar und Registerführer. Auf Spanisch.
- Mietquittung für eine Wohnung (Spanien)Für Vermieter einer Wohnung in Spanien, die die Miete kassieren, vor allem bar, und für Mieter, die die Zahlung nachweisen müssen: die vom Vermieter unterschriebene Quittung mit dem Gesamtbetrag in Worten und Ziffern, dem Zeitraum, der Wohnung, der Aufschlüsselung nach Posten mit der geltenden Miete sowie Art und Datum der Zahlung, wie es Artikel 17.4 des spanischen Mietgesetzes verlangt. Dem Mieter persönlich übergeben, eine für jede Zahlung. Auf Spanisch.
- Persönliches Einladungsschreiben mit Unterkunftszusage (Spanien)Das amtliche Einladungsschreiben (carta de invitación) beantragt der Gastgeber persönlich bei der Polizeidienststelle seines Wohnorts, gegen die Gebühr auf Formular 790, Code 012 (spanische Verordnung PRE/1283/2007); DocMuse verkauft es nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache begleitet es nur: der persönliche Brief des Gastgebers an die spanische Botschaft oder das spanische Konsulat, mit Beziehung, Zweck und Daten des Besuchs, Unterkunft und übernommenen Kosten. Es ersetzt das amtliche Schreiben nicht. Unterschreiben und dem Gast schicken, der es mit dem Visumantrag einreicht.
- Eigenerklärung über Haushalt und Unterhaltsabhängigkeit (Spanien)Veröffentlicht die Stelle ein eigenes kostenloses Muster, verwenden Sie dieses; DocMuse brauchen Sie nicht. Die Bescheinigung aus dem padrón mit allen Personen unter der Anschrift stellt die Gemeinde aus. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist für alle, die einer spanischen Behörde, Schule oder sozialen Stelle erklären müssen, mit wem sie zusammenleben und gegebenenfalls wer finanziell von ihnen abhängt: Es nennt die Personen, das Datum des Zusammenlebens und die Verpflichtung nach Art. 69 des spanischen Gesetzes 39/2015. Abgabe mit dem Antrag.
- Patientenverfügung (Spanien)Für alle, die ihre Werte und Entscheidungen über Behandlungen, die sie annehmen oder ablehnen, für den Fall festhalten wollen, dass sie sich eines Tages nicht äußern können, und eine Vertretung gegenüber dem Behandlungsteam benennen möchten. Jede spanische Autonome Gemeinschaft regelt dieses Dokument, führt ein eigenes Register und bietet oft ein kostenloses Muster: Gibt es eines, können Sie es verwenden. Es wird leer verkauft und von Hand ausgefüllt, weil es Gesundheitsdaten enthält. Errichtet wird es vor dem Notar, vor Zeugen oder beim Register, je nach Gemeinschaft, und dort eingetragen. Auf Spanisch.
- Inventar und Übergabeprotokoll der Mietwohnung (Spanien)Für Vermieter und Mieter einer Wohnung in Spanien zu Mietbeginn: das Protokoll, das beide am Tag der Schlüsselübergabe unterschreiben, mit Zählerständen, übergebenen Schlüsseln, dem Zustand jedes Raums, dem Inventar der Möbel und Geräte, übergebenen Unterlagen, ausstehenden Reparaturen und der Zahl der beigefügten Fotos. Es hält den Zustand fest, in dem der Mieter die Wohnung erhält (Artikel 1561 und 1562 des spanischen Zivilgesetzbuchs). In zwei Exemplaren persönlich unterschrieben und dem Mietvertrag beigefügt. Auf Spanisch.
- Protokoll über Schlüsselrückgabe und Zustand der Wohnung (Spanien)Für Mieter und Vermieter einer Wohnung in Spanien am Mietende: das Protokoll, das beide bei der Rückgabe der Schlüssel unterschreiben, mit Rückgabedatum, Zählerständen, zurückgegebenen Schlüsseln, dem Zustand jedes Raums, den vom Vermieter genannten Schäden und den Bemerkungen des Mieters, der gezahlten Kaution, den Absprachen dazu und dem Konto für die Rückzahlung. Ab diesem Datum läuft der Monat, nach dem eine nicht zurückgezahlte Kaution verzinst wird (Artikel 36.4 des spanischen Mietgesetzes). In zwei Exemplaren persönlich unterschrieben. Auf Spanisch.
- Allgemeine verantwortliche Erklärung gegenüber Behörden (Spanien)Für alle, die gegenüber einer Gemeinde, einer Autonomen Gemeinschaft oder einer staatlichen Stelle erklären müssen, dass sie die Voraussetzungen eines Verfahrens erfüllen und die Nachweise besitzen. Viele spanische Verwaltungen veröffentlichen ein eigenes Muster, kostenlos im Online-Portal: Gibt es eines, verwenden Sie es. Diese Vorlage folgt Art. 69 des spanischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Ley 39/2015). Eingereicht wird online, bei einer Registerstelle oder bei Correos; Unternehmen nur elektronisch. Gegenüber einer Stelle mit kooffizieller Sprache kann auch diese verwendet werden. Auf Spanisch.
- Schuldanerkenntnis (Spanien)Für alle, die in Spanien einer Privatperson oder einer Firma Geld schulden und das schriftlich anerkennen, oder für den Gläubiger, der dieses Papier unterschrieben haben will. Der Schuldner, mit seiner spanischen Ausweisnummer (DNI oder NIE), erkennt den Betrag in Worten und Ziffern und seinen Grund an und verpflichtet sich, ihn auf einmal per Überweisung bis zu einem Datum zu zahlen. Das Anerkenntnis unterbricht die Verjährung, und die Fünfjahresfrist beginnt neu (Art. 1964 und 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Der Schuldner unterschreibt, der Gläubiger erhält das Original. Auf Spanisch.
- Ausgleichsquittung über eine Schuld (Spanien)Für Gläubiger in Spanien, denen eine Schuld bezahlt wurde (ein Darlehen, ein Anerkenntnis, eine Zahlungsvereinbarung), und für Schuldner, die einen Nachweis brauchen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Gläubiger den Erhalt des Betrags in Worten und Ziffern als vollständige Zahlung oder letzte Rate und dass die Schuld samt Zinsen und Kosten beglichen ist und nichts mehr gefordert wird (Art. 1110 und 1156 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Sie kann die zurückgegebenen Unterlagen und die Zusage nennen, Einträge in Schuldnerverzeichnissen löschen zu lassen. Die unterschriebene Quittung erhält der Schuldner. Auf Spanisch.
- Bescheinigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung oder des Verwaltungsrats (Spanien)Für die Geschäftsführung oder die Schriftführung des Verwaltungsrats einer spanischen S.L. oder S.A., die gefasste Beschlüsse gegenüber Bank, Notar, Registro Mercantil oder Kunden nachweisen muss: eine spanische Bescheinigung, die die Beschlüsse aus dem genehmigten Protokoll wiedergibt, unterzeichnet von der zur Bescheinigung befugten Person (Art. 109 der spanischen Handelsregisterverordnung) und bei Bedarf gegengezeichnet. Für die Eintragung im Registro Mercantil wird ein Beschluss in der Regel notariell beurkundet; manche, etwa die Bestellung der Geschäftsführung, werden auf Grund dieser Bescheinigung mit notariell beglaubigten Unterschriften eingetragen. Auf Spanisch.
- Eigenhändiges Testament nach katalanischem Recht: Vorlage zum Abschreiben (Spanien)Der übliche Weg zum Testament ist in Katalonien wie im übrigen Spanien das offene Testament vor dem Notar. Diese Vorlage ist für Personen mit katalanischer zivilrechtlicher Zugehörigkeit (vecindad civil), die ihr Testament lieber von Hand schreiben: Ein Ausdruck oder eine maschinengeschriebene Fassung ist kein Testament. Nach dem katalanischen Zivilgesetzbuch wird es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben, mit Ort und Datum (Art. 421-17), und es verfällt, wenn es nicht binnen vier Jahren nach dem Tod einem Notar vorgelegt wird. Enthalten sind Hinweise und ein Mustertext. Auf Spanisch.
- Berichtigungsrechnung als PDF (Spanien)Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Programm abrechnen und eine Rechnung berichtigen müssen: die spanische Berichtigungsrechnung nach Art. 15 des Königlichen Dekrets 1619/2012, in eigener Serie, mit der berichtigten Rechnung, dem Grund und den Beträgen als Differenz oder als Ersatz; Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI. Auf Spanisch.
- Protokoll der ordentlichen Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Feststellung des Jahresabschlusses (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die den Jahresabschluss genehmigen: ein spanisches Protokoll der ordentlichen Versammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit Genehmigung des Abschlusses, Ergebnisverwendung und Entlastung sowie die Bescheinigung der Beschlüsse, die mit dem Abschluss binnen eines Monats nach der Genehmigung beim Registro Mercantil hinterlegt wird (Art. 279 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes). Die Unterschrift der bescheinigenden Person wird notariell beglaubigt oder bei Online-Einreichung elektronisch geleistet. Auf Spanisch.
- Eigenhändiges Testament: Vorlage zum Abschreiben (Spanien)Der übliche Weg zum Testament ist in Spanien das offene Testament vor dem Notar. Für alle, die es lieber selbst von Hand schreiben, ist dies eine Vorlage zum Abschreiben: Ein Ausdruck oder eine maschinengeschriebene Fassung ist kein Testament. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, unterschrieben und mit Jahr, Monat und Tag datiert sein, von einer volljährigen Person (Art. 688 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Enthalten sind Hinweise und ein Mustertext. In den Gemeinschaften mit eigenem Zivilrecht gelten deren Regeln nach der zivilrechtlichen Zugehörigkeit (vecindad civil); Katalonien hat eine eigene Vorlage. Auf Spanisch.
- Schuldanerkenntnis mit Ratenplan (Spanien)Für alle, die in Spanien Geld schulden und mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren. Der Schuldner erkennt den Betrag in Worten und Ziffern und seinen Grund an; beide Seiten legen Zahl und Höhe der Monatsraten, den ersten Termin und den Zahltag fest und nach wie vielen unbezahlten Raten der Gläubiger den ganzen Rest verlangen kann. Das Anerkenntnis unterbricht die Verjährung (Art. 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Es unterschreiben der Schuldner und der Gläubiger, der den Plan annimmt; jeder behält eine Ausfertigung. Auf Spanisch.
- Gründungsprotokoll und Satzung eines Vereins (Spanien)Für drei oder mehr Personen, die in Spanien einen gemeinnützigen Verein gründen (Kultur, Freizeit, Nachbarschaft, Eltern …): ein spanisches Gründungsprotokoll mit den Gründungspersonen, ihrem Gründungswillen und dem ersten Vorstand sowie eine vollständige Satzung mit dem Inhalt nach Art. 7 des spanischen Organgesetzes 1/2002 über das Vereinigungsrecht. Alle Gründungspersonen unterschreiben; eingereicht wird beim nationalen Vereinsregister oder beim Register der autonomen Gemeinschaft. Auf Spanisch.
- Schlussabrechnung und Quittung (finiquito) (Spanien)Für Arbeitgeber und Arbeitskraft in Spanien am Ende eines Arbeitsvertrags, gleich aus welchem Grund. Sie listet die Abrechnung auf – offener Lohn, anteilige Sonderzahlungen, nicht genommener Urlaub, eine etwaige Abfindung und Abzüge –, den Gesamtbetrag in Worten und Zahlen, ob vor einer Arbeitnehmervertretung unterschrieben wird (Art. 49.2 des spanischen Arbeitnehmerstatuts) und Platz für Bemerkungen der Arbeitskraft, etwa wenn sie mit einem Posten nicht einverstanden ist. Beide Seiten unterschreiben. Auf Spanisch.
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