Rückforderung von Indexerhöhungen aus einer unwirksamen Wertsicherungsklausel (Österreich)
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Das Schreiben des Mieters, der die Erhöhungsbeträge aus einer unwirksamen Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag zurückverlangt: mit der Vertragsstelle, den Gründen, dem Zeitraum, dem Betrag, einer Frist und dem Konto; weitere Erhöhungen werden nur unter Vorbehalt bezahlt. Achtung: Die Rechtsprechung ist in Bewegung – der OGH hat 2023 Klauseln für unwirksam erklärt, 2025 anders beurteilt (10 Ob 15/25s) und 2026 erneut entschieden (6 Ob 34/26g); für Verträge vor 2026 begrenzt das MieWeG die Rückforderung auf fünf Jahre. Lassen Sie Ihre Klausel vor dem Absenden prüfen, etwa bei Mietervereinigung oder Arbeiterkammer; das Schreiben macht den Anspruch nur geltend.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Mieter (Name mit akademischem Grad, falls vorhanden)
- Anschrift des Mieters
- Vermieter (Name mit akademischem Grad, falls vorhanden, oder Firma)
- Postanschrift des Vermieters (Straße, darunter PLZ und Ort)
- Ort
- Datum
- Anschrift der Wohnung (mit Stiege und Tür)
- Datum des Vertrags
- Stelle der Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag (zB Punkt 5)
- Gründe, aus denen die Wertsicherungsvereinbarung unwirksam ist (am besten nach einer Beratung)
- Rückforderung für Zahlungen ab
- Zurückgeforderter Betrag (Summe der Erhöhungsbeträge, in Euro)
- Zahlungsfrist
- IBAN
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Häufige Fragen
- Sind Wertsicherungsklauseln in österreichischen Mietverträgen unwirksam?
- Nicht allgemein. Der OGH hat 2023 einzelne Klauseln in Mietverträgen mit Verbrauchern für unwirksam erklärt (2 Ob 36/23t, 8 Ob 37/23h) und im Juli 2025 die Anwendung von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG auf Mietverträge anders beurteilt (10 Ob 15/25s), und 2026 hat er erneut entschieden (6 Ob 34/26g); seit 2026 gelten zudem die Regeln des 5. MILG. Ob Ihre Klausel unwirksam ist, hängt von ihrem Wortlaut, vom Vertragsdatum und von der aktuellen Rechtsprechung ab. Lassen Sie das vor dem Absenden prüfen, etwa bei der Mietervereinigung, der Arbeiterkammer oder anwaltlich.
- Wie weit zurück können Indexerhöhungen in Österreich zurückgefordert werden?
- Für Wohnungsmietverträge, die vor dem 01.01.2026 geschlossen wurden, begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (5. MILG, BGBl. I Nr. 114/2025) die Rückforderung wegen einer unwirksamen Wertsicherungsvereinbarung auf die Zahlungen der letzten fünf Jahre vor dem Ende des Mietverhältnisses oder, wenn es noch besteht, vor Ihrer Kenntnis von der Unwirksamkeit. Die Ansprüche verjähren drei Jahre ab dieser Kenntnis, spätestens 30 Jahre nach der Zahlung (§ 4 MieWeG); schon vor 2026 eingeklagte Ansprüche sind nicht betroffen. Das Schreiben übernimmt den Zeitraum und den Betrag, die Sie errechnet haben; rechnen Sie nur Zahlungen ein, die Sie belegen können.
- Hält ein Rückforderungsschreiben in Österreich die Verjährung auf?
- Nein. Ein Schreiben allein unterbricht die Verjährung nicht; das tun nach § 1497 ABGB nur eine Klage, die gehörig fortgesetzt wird, oder ein Anerkenntnis des Vermieters. Deshalb ersucht das Schreiben den Vermieter, mitzuteilen, ob er den Anspruch anerkennt. Lehnt er ab oder antwortet er nicht, entscheidet die Schlichtungsstelle oder das Gericht; achten Sie auf die Fristen, die seit 2026 kürzer sein können.
- Darf ich in Österreich die Indexerhöhung einfach nicht mehr zahlen?
- Zahlen Sie weniger als vorgeschrieben und stellt sich die Klausel als wirksam heraus, entsteht ein Mietzinsrückstand, und der kann zur gerichtlichen Aufkündigung (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG) oder zur Räumungsklage (§ 1118 ABGB) führen. Der sichere Weg ist, weiter voll zu zahlen, aber ausdrücklich nur unter Vorbehalt der Rückforderung, wie es das Schreiben erklärt; vermerken Sie den Vorbehalt auch bei jeder Überweisung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
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