Antrag an Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht nach § 37 MRG (Österreich)

Österreich
Deutsch
Immobilien
Antrag
Ausdrucken und unterschreiben
1 Seite · 0-mal verkauft

Veröffentlicht vonDocMuse

Der Antrag des Mieters im mietrechtlichen Außerstreitverfahren: auf Überprüfung des Hauptmietzinses, Rückzahlung der Kaution, Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten (§ 37 Abs 1 MRG) – mit Parteien, Wohnung, Antrag, Begründung und Beilagen. Wo die Gemeinde eine Schlichtungsstelle hat, wird zuerst sie angerufen (§ 39 MRG), sonst das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt. In Wien ist kein Formular vorgeschrieben; bietet Ihre Gemeinde ein eigenes an, können Sie auch dieses kostenlos verwenden. Alle Mieter unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Mieter (Name mit akademischem Grad, falls vorhanden)
  • Anschrift des Mieters
  • Telefon für Rückfragen
  • Schlichtungsstelle der Gemeinde oder Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt
  • Anschrift der Schlichtungsstelle oder des Bezirksgerichts (Straße, darunter PLZ und Ort)
  • Ort
  • Datum
  • Anschrift der Wohnung (mit Stiege und Tür)
  • Weitere Mieter, die den Antrag mitstellen (Namen; sonst leer)
  • Vermieter (Name mit akademischem Grad, falls vorhanden, oder Firma)
  • Anschrift des Vermieters
  • Datum des Vertrags
  • Wohnung überlassen seit (Beginn des Mietverhältnisses)
  • Gegenstand des Antrags: Hauptmietzins, Kaution, Betriebskostenabrechnung oder Erhaltungsarbeiten
  • Begründung: Sachverhalt, Beträge und Zeiträume, bei Erhaltungsarbeiten die Mängel
  • Hat die Gemeinde eine Schlichtungsstelle: ja (Antrag dort), nein (Antrag beim Bezirksgericht) oder ja, aber ohne Entscheidung binnen drei Monaten

Vorschau

Dieses Dokument wird für Sie erstellt. Ihre Angaben werden eingetragen, und das fertige PDF gehört Ihnen.

Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Gibt es für den Antrag an eine Schlichtungsstelle in Österreich ein Formular?
Vorgeschrieben ist keines, soweit bekannt: Die Wiener Schlichtungsstelle nimmt einen formlosen, unterschriebenen Antrag mit Beilagen an. Bietet Ihre Gemeinde ein eigenes Antragsformular an, können Sie stattdessen auch dieses kostenlos verwenden; fragen Sie bei der Schlichtungsstelle nach. Bei mehreren Mietern unterschreiben alle. Die Wiener Schlichtungsstelle nimmt schriftliche Anträge auch per E-Mail an. Ein Bezirksgericht nicht: Dorthin schicken Sie den Antrag per Post, bringen ihn persönlich ein oder reichen ihn über JustizOnline mit ID Austria ein.
Muss ich in Österreich zuerst zur Schlichtungsstelle statt zum Bezirksgericht?
Ja, wenn die Gemeinde, in der die Wohnung liegt, eine Schlichtungsstelle eingerichtet hat: Dann ist der Antrag zuerst dort einzubringen (§ 39 MRG). Entscheidet sie nicht binnen drei Monaten, kann jede Partei die Sache beim Bezirksgericht anhängig machen (§ 40 Abs 2 MRG). Gegen ihre Entscheidung kann jede Partei binnen vier Wochen nach der Zustellung das Gericht anrufen (§ 40 Abs 1 MRG). Schlichtungsstellen gibt es nur in einigen größeren Gemeinden, etwa in Wien; anderswo geht der Antrag direkt an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt. Ob es in Ihrer Gemeinde eine gibt, erfahren Sie beim Gemeindeamt oder Magistrat.
Welche Fristen gelten in Österreich für die Überprüfung des Mietzinses?
Die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung ist binnen drei Jahren geltend zu machen (§ 16 Abs 8 MRG); danach ist der vereinbarte Hauptmietzins nicht mehr angreifbar. Bei einem befristeten Mietvertrag endet diese Frist frühestens sechs Monate nach dem Ende des Mietverhältnisses oder nach seiner Umwandlung in ein unbefristetes, sodass Sie auch kurz nach dem Auszug noch prüfen lassen können. Die Rückzahlung der Kaution können Sie verlangen, sobald das Mietverhältnis beendet ist; der Vermieter muss sie unverzüglich samt Zinsen zurückzahlen, soweit er keine berechtigten Forderungen hat (§ 16b MRG).
Für welche Mietverträge in Österreich gilt das Verfahren nach § 37 MRG?
Die Überprüfung des Hauptmietzinses und der Betriebskosten und der Auftrag zu Erhaltungsarbeiten betreffen vor allem Wohnungen im Vollanwendungsbereich des MRG. Die Rückzahlung der Kaution kann auf diesem Weg auch im Teilanwendungsbereich verlangt werden (§ 16b MRG). Fällt der Vertrag ganz aus dem MRG (Vollausnahme), sind Ansprüche mit Klage im streitigen Verfahren geltend zu machen. Für Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen gilt das WGG mit eigenen Regeln. Bei der Einordnung helfen Mietervereinigung, Arbeiterkammer oder die Schlichtungsstelle selbst.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

Ähnliche Dokumente

  • Belegeinsicht und Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung (Österreich)

    Das Schreiben an Vermieter oder Hausverwaltung, wenn die jährliche Betriebskostenabrechnung Fragen aufwirft: Es ersucht um Einsicht in Rechnungen, Verträge und Aufteilung, hält die Positionen fest, die Sie schon jetzt beanstanden, verlangt eine berichtigte Abrechnung und zahlt eine strittige Nachforderung nur unter Vorbehalt. Ist das MRG zur Gänze anzuwenden, ist bis 30. Juni abzurechnen und Belegeinsicht zu gewähren (§ 21 Abs 3 MRG); die Überprüfung bei Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht bleibt vorbehalten. Für alle Bundesländer.

  • Geltendmachung des Investitionsersatzes nach § 10 MRG (Österreich)

    Das Schreiben, mit dem Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung den Ersatz für Investitionen verlangen – neues Bad, Heizung, Strom-, Gas- oder Wasserleitungen –, soweit sie über die Mietdauer hinaus wirksam und nützlich sind (§ 10 MRG). Der Anspruch ist schriftlich und mit Rechnungen geltend zu machen, bei eigener Kündigung binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang beim Vermieter, sonst geht er verloren. Das Schreiben listet die Aufwendungen, die Kosten und den verlangten Ersatz nach Abschreibung. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.

  • Mietzinserhöhung aufgrund Wertsicherung – Erhöhungsbegehren (Österreich)

    Das schriftliche Erhöhungsbegehren des Vermieters auf Grund der Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag: mit der Vertragsstelle, dem Index und seinen Werten, dem Prozentsatz, dem bisherigen und dem neuen Hauptmietzins und dem Zinstermin, ab dem er gilt. Seit 2026 wird in der Voll- und Teilanwendung des MRG nur einmal jährlich zum 1. April angepasst, begrenzt durch das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG); im Vollanwendungsbereich muss das Begehren spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin zugehen und wirkt nie zurück (§ 16 Abs 9 MRG). Auch für Mietverträge außerhalb des MRG.

  • Kündigung durch den Vermieter bei Vollausnahme vom MRG (Österreich)

    Die Kündigung eines Wohnungsmietvertrags durch den Vermieter, wenn das Mietrechtsgesetz gar nicht gilt (Vollausnahme nach § 1 Abs 2 MRG), etwa in einem Haus mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen: ohne Gericht und ohne Angabe von Gründen, mit der vereinbarten, sonst der gesetzlichen Frist (§ 560 ZPO), hilfsweise zum nächstmöglichen Termin, mit Empfangsbestätigung. Wichtig: Gilt das MRG ganz oder teilweise, kündigt der Vermieter nur gerichtlich – mit dem Formular „Gerichtliche Aufkündigung“ (ZPForm 102), das die Justiz auf justizonline.gv.at kostenlos bereitstellt. Dafür ist dieses Schreiben nicht geeignet.

  • Rückforderung von Indexerhöhungen aus einer unwirksamen Wertsicherungsklausel (Österreich)

    Das Schreiben des Mieters, der die Erhöhungsbeträge aus einer unwirksamen Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag zurückverlangt: mit der Vertragsstelle, den Gründen, dem Zeitraum, dem Betrag, einer Frist und dem Konto; weitere Erhöhungen werden nur unter Vorbehalt bezahlt. Achtung: Die Rechtsprechung ist in Bewegung – der OGH hat 2023 Klauseln für unwirksam erklärt, 2025 anders beurteilt (10 Ob 15/25s) und 2026 erneut entschieden (6 Ob 34/26g); für Verträge vor 2026 begrenzt das MieWeG die Rückforderung auf fünf Jahre. Lassen Sie Ihre Klausel vor dem Absenden prüfen, etwa bei Mietervereinigung oder Arbeiterkammer; das Schreiben macht den Anspruch nur geltend.

  • Rückstellungsprotokoll bei Auszug – Übergabeprotokoll für die Wohnung (Österreich)

    Das Protokoll für die Rückstellung der Mietwohnung beim Auszug, gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben: Tag der Rückstellung, Zählerstände für die Schlussabrechnung, zurückgegebene Schlüssel, Zustand jedes Raumes, die Schäden, die der Vermieter beanstandet, neben der Stellungnahme des Mieters, Vereinbarungen, Kaution und das Konto für ihre Rückzahlung. Der Tag der Rückstellung lässt die Fristen laufen: ein Jahr für Ersatzansprüche des Vermieters (§ 1111 ABGB), sechs Monate für Aufwandersatz des Mieters (§ 1097 ABGB). Für alle Bundesländer.