DocMuse ist ein privater, kostenpflichtiger Dienst der The Muse Technology EOOD (Bulgarien). DocMuse ist weder eine Behörde noch eine Anwaltskanzlei, steht in keiner Verbindung zum Bund, zu einem Kanton, einer Gemeinde oder einem Gericht und erteilt keine Rechtsberatung. Amtliche Formulare erhalten Sie kostenlos bei der zuständigen Stelle.
Vollmacht für ein einzelnes Geschäft, auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch
2,00 CHFKostenlos online ausfüllen – Sie zahlen nur für den Download
14 Fragen · etwa 6 Min.
Dieses Dokument ist auf Englisch
Das PDF, das Sie herunterladen, ist auf Englisch – in dieser Sprache muss es eingereicht werden, daher wird es nicht übersetzt. Alles auf dieser Seite soll Ihnen erklären, was darin steht.
Für die Verwendung in Schweiz
Formular ausfüllen
Ihre Antworten bleiben 7 Tage auf diesem Gerät gespeichert oder bis Sie sie löschen.
- Sofortiger Download nach der Zahlung
- Ersatzlink per E-Mail
- Kein Konto nötig
Für Personen in der Schweiz, die jemanden für ein einzelnes, genau beschriebenes Geschäft bevollmächtigen, auf Englisch: eine Sendung oder Unterlagen abholen, ein Fahrzeug abmelden, an einer Versammlung abstimmen, eine Wohnungsübergabe begleiten (Art. 32 ff. OR). Mit Enddatum, ohne Grundstücke und öffentlich zu beurkundende Geschäfte; Vergleiche und Schenkungen nur, wenn ausdrücklich beschrieben (Art. 396 Abs. 3 OR). Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Eine Bekannte soll für Sie in der Schweiz einen eingeschriebenen Brief oder ein Paket abholen.
- Sie können nicht an die Eigentümerversammlung Ihres Hauses in der Schweiz und wollen jemanden abstimmen lassen.
- Ihr Partner soll Ihr Auto abmelden und die Schilder abgeben, während Sie weg sind.
- Eine Arbeitskollegin begleitet für Sie die Wohnungsübergabe mit der Vermieterschaft.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vollmachtgeber
- Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Anschrift des Vollmachtgebers
- Ausweis- oder Passnummer des Vollmachtgebers
- Bevollmächtigter
- Geburtsdatum des Bevollmächtigten
- Anschrift des Bevollmächtigten
- Ausweis- oder Passnummer des Bevollmächtigten
- Das Geschäft, für das die Vollmacht gilt (genau beschrieben)
- Einschränkungen der Vollmacht (leer, wenn keine)
- Ob eine Untervollmacht erlaubt ist (englisch)
- Gültig bis
- Ort
- Datum
Häufige Fragen
- Was soll die Beschreibung des Geschäfts in einer Schweizer Vollmacht für ein einzelnes Geschäft enthalten?
- Genug, damit ein Fremder genau sieht, was die bevollmächtigte Person darf: welche Sendung oder welches Dokument, an welcher Stelle, welches Fahrzeug mit welcher Schildnummer, welche Versammlung an welchem Datum, welche Wohnung. Der Umfang ergibt sich aus dem Inhalt der Vollmacht (Art. 33 Abs. 2 OR); eine vage Beschreibung lädt zur Ablehnung ein. Halten Sie ausdrücklich fest, wenn ein Vergleich oder eine Schenkung erlaubt sein soll, wie das Gesetz es verlangt (Art. 396 Abs. 3 OR). Setzen Sie ein Enddatum; widerrufen können Sie jederzeit früher (Art. 34 OR).
- Braucht eine Vollmacht für ein einmaliges Geschäft in der Schweiz eine beglaubigte Unterschrift?
- Von Gesetzes wegen nicht: Eine einfache Vollmacht braucht keine besondere Form (Art. 11 Abs. 1 OR), Ihre Unterschrift genügt. Manche Empfänger verlangen trotzdem eine Beglaubigung, etwa das Handelsregister oder eine Bank; dann unterschreiben Sie vor der Urkundsperson, die Ihr Kanton bestimmt, oft einem Notariat. Für Grundstücke und andere öffentlich zu beurkundende Geschäfte ist diese Vollmacht nicht bestimmt: Dafür wenden Sie sich an ein Notariat, das Ihnen sagt, welche Vollmacht es braucht.
- Kann mich eine Vertrauensperson an einer Schweizer Schlichtungsverhandlung oder vor Gericht vertreten?
- Vor Gericht ja: Jede prozessfähige Partei kann sich vertreten lassen, auch durch eine Vertrauensperson, die nicht berufsmässig handelt (Art. 68 Abs. 1 und 2 ZPO); sie weist sich mit dieser Vollmacht aus, und das Gericht kann trotzdem Ihr Erscheinen anordnen (Abs. 3 und 4). Zur Schlichtungsverhandlung müssen Sie aber persönlich erscheinen: Die bevollmächtigte Person darf Sie begleiten und vertritt Sie nur, wenn Sie ausserhalb des Kantons oder im Ausland wohnen oder Krankheit, Alter oder ein anderer wichtiger Grund Sie verhindert (Art. 204 ZPO). Nennen Sie das Verfahren mit Nummer in der Beschreibung des Geschäfts.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
Ähnliche Dokumente
- Spezialvollmacht für ein bestimmtes Geschäft (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die eine andere Person für ein einzelnes, genau beschriebenes Geschäft bevollmächtigen: eine Sendung oder Unterlagen abholen, ein Fahrzeug abmelden, an einer Versammlung abstimmen, eine Wohnungsübergabe begleiten (Art. 32 ff. OR). Mit Enddatum, ohne Grundstücke und öffentlich zu beurkundende Geschäfte; Vergleiche und Schenkungen nur, wenn ausdrücklich beschrieben (Art. 396 Abs. 3 OR). Unterschreiben und der bevollmächtigten Person mitgeben.
- Spezialvollmacht für ein bestimmtes Geschäft, auf Französisch (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die eine andere Person für ein einzelnes, genau beschriebenes Geschäft bevollmächtigen, auf Französisch: eine Sendung oder Unterlagen abholen, die Kontrollschilder eines Fahrzeugs abgeben, an einer Versammlung abstimmen, die Wohnungsabnahme begleiten (Art. 32 ff. OR). Mit Enddatum, ohne Grundstücke und öffentlich zu beurkundende Geschäfte; Vergleich und Schenkung nur, wenn ausdrücklich beschrieben (Art. 396 Abs. 3 OR). Unterschreiben und mitgeben.
- Vollmacht für ein bestimmtes Geschäft, auf Italienisch (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die eine andere Person für ein einzelnes, genau beschriebenes Geschäft bevollmächtigen, auf Italienisch: eine Sendung oder Unterlagen abholen, ein Fahrzeug abmelden, an einer Versammlung abstimmen, eine Wohnungsübergabe begleiten (Art. 32 ff. OR). Mit Enddatum, ohne Grundstücke und öffentlich zu beurkundende Geschäfte; Vergleiche und Schenkungen nur, wenn ausdrücklich beschrieben (Art. 396 Abs. 3 OR). Unterschreiben und der bevollmächtigten Person mitgeben.
- Generalvollmacht, auf Französisch (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die eine Person ihres Vertrauens allgemein bevollmächtigen wollen, auf Französisch: Verträge, Zahlungen, Post, Behörden, Betreibungen und, soweit das Verfahren es zulässt, Gericht (Art. 32 ff. OR). Grundstücke, öffentlich zu beurkundende Geschäfte und Schenkungen sind ausgenommen; Vergleiche nach Wahl. Jederzeit widerrufbar; sie endet, wenn Sie die Handlungsfähigkeit verlieren — dafür sieht das Gesetz den handschriftlichen Vorsorgeauftrag vor (Art. 360 ff. ZGB). Unterschreiben und der bevollmächtigten Person übergeben.
- Generalvollmacht, auf Englisch (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die jemandem ihres Vertrauens erlauben wollen, sie allgemein zu vertreten, auf Englisch: Verträge, Zahlungen, Post, Behörden, Betreibungen und, soweit das Verfahren es zulässt, Gericht (Art. 32 ff. OR). Grundstücke, öffentlich zu beurkundende Geschäfte und Schenkungen sind ausgenommen; Vergleiche nach Ihrer Wahl. Jederzeit widerrufbar; sie endet, wenn Sie urteilsunfähig werden — dafür gibt es den handschriftlichen Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB). Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Generalvollmacht (Schweiz)
Für Personen in der Schweiz, die jemandem ihres Vertrauens erlauben wollen, sie allgemein zu vertreten: bei Verträgen, Zahlungen, Post, Behörden, Betreibungen und, soweit zulässig, vor Gericht (Art. 32 ff. OR). Grundstücke, öffentlich zu beurkundende Geschäfte und Schenkungen sind ausgenommen; Vergleiche nach Ihrer Wahl. Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar und endet, wenn Sie urteilsunfähig werden — dafür gibt es den handschriftlichen Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB). Unterschreiben und der bevollmächtigten Person übergeben.