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1.Für Spanien
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- Eigenkündigung des Arbeitnehmers (Spanien)Für Beschäftigte, die eine Stelle in Spanien aus eigenem Entschluss aufgeben. Das Schreiben teilt dem Arbeitgeber die Kündigung mit (Art. 49.1.d des spanischen Arbeitnehmerstatuts), mit der Frist des Tarifvertrags oder, wenn dieser nichts regelt, der ortsüblichen Frist, legt den letzten Arbeitstag fest und verlangt die Schlussabrechnung (finiquito), die letzte Lohnabrechnung, die Bescheinigung über die einbehaltene Steuer und die Arbeitgeberbescheinigung. Es wird per Burofax mit beglaubigtem Inhalt versandt, das Text und Datum beweist. Auf Spanisch.
- Vertrag über die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung (Spanien)Für Personen, die in Spanien einem Angehörigen oder einer anderen Person eine Wohnung unentgeltlich überlassen, und für die Person, die sie erhält: der Leihvertrag (comodato, Artikel 1740 bis 1752 des spanischen Zivilgesetzbuchs), der festhält, dass keine Miete gezahlt wird, und Zweck, Dauer — bis zu einem Datum oder bis zur Rückforderung mit der vereinbarten Frist —, die Kosten jeder Partei, Erhaltung und Rückgabe regelt. Er hilft, die Unentgeltlichkeit zu belegen, und vermeidet Streit bei der Rücknahme. Von beiden Parteien in zwei Exemplaren unterschrieben. Auf Spanisch.
- Beschwerde über einen nicht bestellten Vertrag oder einen Wechsel ohne Zustimmung (Spanien)Für Personen in Spanien, die ein Strom-, Gas-, Telefon- oder sonstiges Unternehmen angemeldet, vom bisherigen Versorger umgestellt oder für eine nicht bestellte Leistung belastet hat. Der Brief bestreitet jede Zustimmung, erinnert daran, dass Schweigen keine Annahme ist und Nichtbestelltes nicht bezahlt werden muss (Art. 66 quáter des spanischen Verbraucherschutzgesetzes TRLGDCU), verlangt die Aufhebung des Vertrags, die Rückkehr zum bisherigen Unternehmen und die Erstattung und lädt zu Verhandlungen ein, wie es das spanische Organgesetz 1/2025 verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden. Auf Spanisch.
- Vereinbarung über Teilerlass und Stundung einer Schuld (Spanien)Für Gläubiger und Schuldner in Spanien, die eine Schuld herabsetzen (quita) und mehr Zeit zur Zahlung geben (espera). Ein Formular mit Feldern: die ursprüngliche Schuld in Worten und Ziffern, der Nachlass, der noch zu zahlende Betrag, der Zeitplan mit einer Zahlung oder in Raten, das Konto und die geduldeten Verzugstage, bevor der Nachlass entfällt. Ist der vereinbarte Betrag bezahlt, erlischt die Schuld und es wird eine Ausgleichsquittung erteilt. Es hält die Verhandlung nach dem Organgesetz 1/2025 fest und kann notariell beurkundet werden. Zwei Ausfertigungen. Auf Spanisch.
- Beschwerde beim Transparenzrat wegen verweigerter Information (Spanien)Das geht kostenlos über das elektronische Portal des spanischen Rats für Transparenz und gute Regierungsführung, mit dessen eigenem Formular, oder bei der Transparenzstelle Ihrer Region; DocMuse brauchen Sie dafür nicht. Dieses spanische Dokument in spanischer Sprache ist für alle, die lieber über eine Registerstelle einreichen: Es wendet sich gegen die ganze oder teilweise Ablehnung eines Informationsantrags oder gegen ausbleibende Antwort, mit eigener Begründung, binnen des Monats nach Art. 24.2 des spanischen Gesetzes 19/2013. Der Rat hat drei Monate für die Entscheidung.
- Beschwerde beim Versicherer zu einem Schadensfall oder einer Police (Spanien)Für Versicherte oder Versicherungsnehmer in Spanien, deren Versicherer die Zahlung eines Schadens ablehnt oder verzögert, weniger zahlt als geschuldet, zu viel berechnet oder die Police nicht erfüllt. Der Brief reicht die Beschwerde schriftlich beim Kundendienst oder Kundenombudsmann des Versicherers ein, ein Pflichtschritt vor dem kostenlosen Beschwerdedienst der spanischen Generaldirektion für Versicherungen und Pensionsfonds (DGSFP), und enthält die Einladung zu Verhandlungen, die das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden. Auf Spanisch.
- Beschwerde bei einer spanischen Verbraucherstelle (OMIC) mit Schlichtungsantrag (Spanien)Dieser Schritt ist im Online-Portal Ihrer Gemeinde oder Ihrer Region in Spanien kostenlos; dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Verbraucher, die sich bereits beim Unternehmen beschwert und keine Antwort oder Lösung erhalten haben: eine schriftliche Beschwerde bei der kommunalen Verbraucherstelle (OMIC) oder dem regionalen Verbraucherdienst, die eine Vermittlung und, wenn Sie es wählen, eine Verbraucherschlichtung beantragt. Einreichen bei der Stelle, bei jedem spanischen öffentlichen Register oder bei Correos als „correo administrativo“. In Regionen mit einer zweiten Amtssprache muss die Stelle sie auch in dieser annehmen. Auf Spanisch.
- Antrag auf Einsicht in die Krankenakte und Kopie (Spanien)Ein spanisches Schreiben in spanischer Sprache für alle, die ihre Krankenakte in Spanien einsehen und kopieren möchten, für ihre Vertretung oder für Angehörige Verstorbener. Es macht das Auskunftsrecht nach Artikel 18 des spanischen Gesetzes 41/2002 und Artikel 15 DSGVO gegenüber Krankenhaus, Gesundheitszentrum oder Privatklinik geltend: Es nennt die Unterlagen, den Zeitraum und die Art der Übergabe und erinnert an die Monatsfrist und die Kostenfreiheit. Abgabe beim Patientenservice oder bei der Aufnahme oder Versand per Einschreiben; bei öffentlichen Einrichtungen auch über ein Behördenregister. Es enthält Gesundheitsdaten und wird daher leer verkauft und von Hand ausgefüllt.
- Gewährleistungsforderung auf Reparatur oder Ersatz (Spanien)Für Verbraucher, deren bei einem Unternehmen in Spanien gekauftes Produkt mangelhaft ist oder nicht dem Vereinbarten entspricht: Der Brief verlangt vom Verkäufer die kostenlose Reparatur oder den Ersatz im Rahmen der dreijährigen gesetzlichen Gewährleistung ab Lieferung (Art. 114 ff. des spanischen Verbraucherschutzgesetzes TRLGDCU), in angemessener Frist und ohne Versandkosten. Er enthält die Einladung zu Verhandlungen, die das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden, das Inhalt und Datum beweist. Auf Spanisch.
- Vollständige Rechnung als PDF für Selbstständige und Unternehmen (Spanien)Die spanische Steuerbehörde bietet auf ihrer Website eine kostenlose Rechnungsanwendung (VERI*FACTU); dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Für Selbstständige oder Unternehmen in Spanien, die ohne Rechnungsprogramm abrechnen: eine spanische Rechnung mit dem Inhalt nach Art. 6 des Königlichen Dekrets 1619/2012, Mehrwertsteuer, IGIC auf den Kanaren oder IPSI in Ceuta und Melilla sowie Einbehalt. Mit Programm gilt ab 2027 Verifactu, im Baskenland TicketBAI. Auf Spanisch.
- Beschwerde beim Patientenservice eines Krankenhauses (Spanien)Eine spanische schriftliche Beschwerde in spanischer Sprache für Personen, die in einem öffentlichen Krankenhaus oder Gesundheitszentrum in Spanien behandelt wurden, oder ihre Angehörigen: zu lange Wartezeit, abgesagter Termin, unangemessene Behandlung, fehlende Information. Sie richtet sich an den Patientenservice (servicio de atención al paciente), verlangt die Prüfung des Vorfalls und eine begründete Antwort in der Frist der Vorschriften der Region. Sie ist keine Schadensersatzforderung. Abgabe beim Service selbst, bei jedem Behördenregister, bei der Post oder online. Sie enthält Gesundheitsdaten und wird daher leer verkauft und von Hand ausgefüllt.
- Zahlungsaufforderung für Rechnungen zwischen Unternehmen per Burofax (Spanien)Für Selbstständige oder Unternehmen, deren Rechnungen ein anderes Unternehmen in Spanien nicht bezahlt: eine spanische Zahlungsaufforderung über Hauptforderung, Verzugszinsen und die 40 Euro je Rechnung nach dem spanischen Gesetz 3/2004, mit der Einladung zur Verhandlung binnen dreißig Tagen, die das Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt, auch vor dem Mahnverfahren (monitorio). Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt und Rückschein, der belegt, was wann versandt wurde. Auf Spanisch.
- Forderung auf Minderung oder Vertragsauflösung wegen Vertragswidrigkeit (Spanien)Für Verbraucher in Spanien, die bereits Reparatur oder Ersatz eines mangelhaften Produkts verlangt und nicht erhalten haben: Das Unternehmen hat nicht in angemessener Frist gehandelt, abgelehnt, der Mangel ist wieder aufgetreten oder schwerwiegend. Der Brief verlangt vom Verkäufer eine angemessene Minderung des Preises oder die Auflösung des Vertrags mit Erstattung (Art. 119 bis 119 ter des spanischen Verbraucherschutzgesetzes TRLGDCU) und enthält die Einladung zu Verhandlungen, die das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden. Auf Spanisch.
- Widerspruch gegen einen Bescheid des SEPE, des INSS oder einer Regionalbehörde (Spanien)Die Einreichung ist kostenlos auf den Websites der spanischen Sozialversicherung und des SEPE; dafür brauchen Sie DocMuse nicht. Dieses spanische Schreiben in spanischer Sprache ist für Personen in Spanien, deren Leistung (Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeit, Mindesteinkommen, regionale Hilfe) per Bescheid abgelehnt, gekürzt, ausgesetzt oder zurückgefordert wurde und die ihn auf Papier anfechten wollen. Je nach Belehrung ist es der vorgeschaltete Widerspruch nach Artikel 71 des spanischen Gesetzes 36/2011 oder ein Rechtsbehelf nach dem Gesetz 39/2015. Einreichung bei jedem Behördenregister oder bei der Post innerhalb der Frist des Bescheids.
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen (Spanien)Für Geld, das Sie in Spanien einem Angehörigen oder Freund leihen oder von ihm leihen. Der Vertrag (spanisch, nach spanischem Recht) nennt beide Seiten mit ihrer spanischen Ausweisnummer (DNI oder NIE) und regelt den Betrag in Worten und Ziffern, die Auszahlung per Überweisung, ob das Darlehen zinslos ist oder welcher Zins gilt, die Rückzahlung in einer Summe oder in Monatsraten und die Folgen eines Zahlungsverzugs (Art. 1740 ff. des spanischen Zivilgesetzbuchs). Beide Seiten unterschreiben zwei Ausfertigungen. Der Darlehensnehmer meldet das Darlehen kostenlos beim Finanzamt seiner Autonomen Gemeinschaft mit dem Formular 600 oder dem regionalen Gegenstück. Auf Spanisch.
- Gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) (Spanien)Für zwei Unternehmen oder Fachleute in Spanien, die vor einer Zusammenarbeit, Investition, einem Verkauf oder einem Projekt vertrauliche Informationen austauschen: eine spanische gegenseitige Vereinbarung mit Zweck, was vertraulich ist und was nicht, den Pflichten, ihrer Dauer nach Ende der Beziehung, der Rückgabe von Unterlagen, Geschäftsgeheimnissen nach dem spanischen Gesetz 1/2019 und, falls vereinbart, einer Vertragsstrafe in Worten und Zahlen. Unterzeichnung in zwei Exemplaren. Auf Spanisch.
- Antwort an ein Inkassobüro: Nachweis der Forderung oder Verjährung (Spanien)Für alle, die in Spanien Briefe, Anrufe oder Nachrichten eines Inkassobüros oder Forderungskäufers zu einer Schuld erhalten, die sie nicht anerkennen oder die sehr alt ist. Das Schreiben erkennt die Schuld nicht an: Es verlangt den Vertrag, die Berechnung des Betrags und den Nachweis der Abtretung oder des Auftrags und erlaubt die Einrede der Verjährung, wenn mehr als fünf Jahre ohne Forderung oder Anerkenntnis vergangen sind (Art. 1964.2 und 1973 des spanischen Zivilgesetzbuchs). Es fragt auch nach der Herkunft Ihrer Daten (Art. 15 DSGVO). Versand per Burofax mit beglaubigtem Inhalt. Auf Spanisch.
- Beschwerde beim Strom-, Gas- oder Wasserversorger (Spanien)Für Inhaber eines Strom-, Gas- oder Wasservertrags in Spanien, die eine Rechnung, eine Zählerablesung, eine Sperre, eine Preiserhöhung oder den Service beanstanden. Der Brief reicht die Beschwerde schriftlich beim Kundendienst des Unternehmens ein, verlangt deren Aktenzeichen und eine schriftliche Antwort und ist der Verhandlungsversuch, den das spanische Organgesetz 1/2025 vor einer Klage verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden; zusätzlich auch über den Beschwerdekanal des Unternehmens möglich. Auf Spanisch.
- Aufforderung an ein Unternehmen mit Einladung zu Verhandlungen (Spanien)Für Verbraucher in Spanien, bei denen ein Unternehmen den Vertrag nicht erfüllt (eine schlecht erbrachte Leistung, eine unberechtigte Abbuchung, eine Erstattung, die nicht kommt), und die das vor einer Klage einfordern wollen. Der Brief beschreibt die Pflichtverletzung, fordert die Erfüllung und lädt im selben Schreiben dreißig Tage lang zu Verhandlungen ein: den vorherigen Verhandlungsversuch, den das spanische Organgesetz 1/2025 seit dem 3. April 2025 für eine Klage verlangt. Per Burofax mit beglaubigtem Inhalt senden, das Inhalt und Datum beweist. Auf Spanisch.
- Abholvollmacht für Dokument, Paket oder Bescheinigung (Spanien)Für alle, die ein Paket, einen Einschreibebrief, ein Dokument oder eine Bescheinigung nicht selbst abholen können und eine andere Person damit betrauen. Correos, Kurierdienste und viele spanische Stellen haben ein eigenes, kostenloses Vollmachtsformular: Verlangen sie es, verwenden Sie dieses. Diese Vollmacht nennt, was wo und bis wann abgeholt wird; die bevollmächtigte Person legt sie mit ihrem Ausweis und einer Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers vor. Beide unterschreiben. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Abberufung und Bestellung der Geschäftsführung (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die die Geschäftsführung wechseln: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung (Vollversammlung oder einberufen) mit der Abberufung, falls vorhanden, und der Bestellung, eine Bescheinigung des Protokolls durch die befugte Person und die von der neu bestellten Person unterschriebene Annahme des Amtes. Die Bestellung wird binnen zehn Tagen nach der Annahme beim Registro Mercantil eingereicht (Art. 215 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), mit notariell beglaubigten Unterschriften. Auf Spanisch.
- Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Spanien)Für ein Unternehmen, das ein anderes in Spanien mit einer laufenden Dienstleistung beauftragt (Reinigung, Wartung, IT-Betreuung, Marketing, Beratung): ein spanischer Vertrag mit Gegenstand, Laufzeit und Verlängerung, Preis in Worten und Zahlen, Rechnung und Zahlungsfrist innerhalb der 60-Tage-Grenze des spanischen Gesetzes 3/2004, Verzugszinsen, Vertraulichkeit, personenbezogenen Daten, Kündigung wegen Vertragsverletzung und dem Verhandlungsversuch vor Gericht (Organgesetz 1/2025). Unterzeichnung in zwei Exemplaren. Auf Spanisch.
- Protokoll der Gesellschafterversammlung einer S.L. zur Auflösung und Bestellung eines Liquidators (Spanien)Für die Gesellschafter einer spanischen S.L., die sie schließen wollen: ein spanisches Protokoll der Gesellschafterversammlung, die die freiwillige Auflösung beschließt (Art. 368 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes), die Liquidation eröffnet und einen Liquidator bestellt, mit Bescheinigung des Protokolls und Annahme des Amtes. Es ist der private Teil der Schließung: Der Beschluss wird notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen, und die Liquidation endet mit einer weiteren Urkunde über das Erlöschen. Auf Spanisch.
- Bescheinigung des Beschlusses zur Sitzverlegung (Spanien)Für die Geschäftsführung oder den Verwaltungsrat einer spanischen S.L. oder S.A., die ihren Sitz an einen anderen Ort in Spanien verlegt: eine spanische Bescheinigung über den Beschluss des Verwaltungsorgans (Art. 285.2 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes) und über die neue Fassung des Satzungsartikels, unterzeichnet von der zur Bescheinigung befugten Person. Danach wird der Beschluss notariell beurkundet und in das Registro Mercantil eingetragen: Diese Schritte übernehmen Notar und Registerführer. Auf Spanisch.
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