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- Kündigung einer Zusatzversicherung oder anderen Versicherung, auf Englisch (Schweiz)Für Versicherungsnehmer in der Schweiz, auf Englisch: kündigt eine Krankenzusatz-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder andere Versicherung nach dem VVG — ordentlich nach drei Jahren mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG), auf den Termin der Bedingungen, nach einer Prämienerhöhung oder aus wichtigem Grund (Art. 35b VVG), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Die Grundversicherung braucht einen eigenen Brief. Eingeschrieben senden. Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Kündigung eines Fitnessabos oder anderen Abonnements, auf Italienisch (Schweiz)Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Frist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug, widerspricht einer stillschweigenden Verlängerung und verlangt vorausbezahlte Beiträge anteilig zurück. Im Tessin bietet der Konsumentenverband ACSI seinen Mitgliedern Musterbriefe. Eingeschrieben senden und die Bestätigung verlangen.
- Kündigung einer Zusatzversicherung oder anderen Versicherung, auf Italienisch (Schweiz)Für Versicherungsnehmer in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt eine Krankenzusatzversicherung, eine Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder andere Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz — ordentlich nach drei Jahren mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG), auf den Termin der Versicherungsbedingungen, wegen einer Prämienerhöhung oder aus wichtigem Grund (Art. 35b VVG), hilfsweise auf den nächstmöglichen Termin. Die Grundversicherung (KVG) wird mit einem eigenen Brief gekündigt. Eingeschrieben senden.
- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen, auf Italienisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz, deren Ware einen Mangel hat, auf Italienisch: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist die Reparatur nach den Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Ein Recht, mangelfreie Online-Käufe zurückzugeben, kennt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz, auf Italienisch (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren, auf Italienisch: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6). Eingeschrieben senden.
- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen, auf Englisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz mit mangelhafter Ware, auf Englisch: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist Reparatur nach Garantie, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), Preisminderung oder Wandelung (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Mangelfreie Online-Käufe zurückzugeben, erlaubt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Kündigung eines Handy- oder Internetabos, auf Italienisch (Schweiz)Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt eine schriftliche Bestätigung und Angaben zur Rückgabe der Geräte. Fristen und Mindestdauer stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt ombudscom.
- Kündigung eines Fitnessabos oder anderen Abonnements, auf Englisch (Schweiz)Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz, auf Englisch: kündigt ein Fitnessabo oder anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Frist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug, widerspricht einer stillschweigenden Verlängerung und verlangt Vorausbezahltes anteilig zurück. Konsumentenorganisationen bieten Musterbriefe. Eingeschrieben senden. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Kündigung eines Handy- oder Internetabos, auf Englisch (Schweiz)Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Englisch: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt Bestätigung und Angaben zur Geräterückgabe. Die Fristen stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt ombudscom. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Englisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Englisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Italienisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Italienisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz, auf Französisch (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren, auf Französisch: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6). Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Französisch (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug ab der Schweiz — oder in die Schweiz mit einer Fluggesellschaft aus der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Französisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die in der Schweiz über das Luftverkehrsabkommen mit der EU gilt: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung, von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos; das BAZL nimmt Beschwerden online entgegen. Eingeschrieben senden.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung (Schweiz)Für Fluggäste, deren Flug drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde, auf einem Flug nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: jeder Flug ab einem Flughafen in der Schweiz, der EU, Island oder Norwegen, und Flüge dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten. Das Schreiben fordert die pauschale Ausgleichszahlung — EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung — von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft und das EU-Beschwerdeformular sind kostenlos und leisten dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Reklamation nach einer Pauschalreise: Preisminderung und Schadenersatz (Schweiz)Für Reisende, die in der Schweiz eine Pauschalreise gebucht haben und deren Leistungen fehlten oder mangelhaft waren: verlangt vom Veranstalter nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) — nicht nach der EU-Richtlinie — den Unterschied zwischen dem Preis der vereinbarten und der erbrachten Leistungen (Art. 13 PauRG) und Ersatz weiterer Kosten (Art. 14 PauRG), mit Frist. Die Frist für Beanstandungen steht im Reisevertrag (Art. 6 PauRG). Eingeschrieben senden.
- Kündigung der Grundversicherung für einen Krankenkassenwechsel auf 1. Januar, auf Englisch (Schweiz)Für Versicherte in der Schweiz, auf Englisch: kündigt die obligatorische Grundversicherung nach Bekanntgabe der neuen Prämie auf den 31. Dezember (Art. 7 Abs. 2 KVG) oder mit drei Monaten Frist auf Ende Juni oder Dezember, für Sie und mitversicherte Kinder; nennt die neue Krankenkasse und lässt die Zusatzversicherungen weiterlaufen. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss sie bis 30. November eintreffen. Das Bundesamt für Gesundheit bietet auf priminfo.admin.ch kostenlose Musterbriefe auf Deutsch, Französisch und Italienisch. Behörden und Gerichte in der Schweiz arbeiten in ihrer Amtssprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch); diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Wechsel der Grundversicherung bei der Krankenkasse, auf Italienisch (Schweiz)Für Versicherte in der Schweiz, die die Krankenkasse wechseln: das Schreiben, das die obligatorische Grundversicherung nach Bekanntgabe der neuen Prämie auf Ende Jahr (Art. 7 Abs. 2 KVG) oder mit drei Monaten Frist auf Ende Juni oder Dezember kündigt, für Sie und mitversicherte Kinder. Es nennt die neue Krankenkasse und lässt die Zusatzversicherungen bestehen. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss es bis 30. November bei der Kasse eintreffen – der Poststempel zählt nicht. Das Bundesamt für Gesundheit bietet auf priminfo.admin.ch einen kostenlosen Musterbrief. Per Einschreiben oder A-Post Plus senden. Auf Italienisch.
- Kündigung eines Fitnessabos oder anderen Abonnements, auf Französisch (Schweiz)Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz, auf Französisch: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Kündigungsfrist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug; er widerspricht jeder stillschweigenden Verlängerung und verlangt vorausbezahlte Beiträge anteilig zurück. Der Westschweizer Konsumentenverband FRC veröffentlicht auf frc.ch einen kostenlosen Musterbrief für Fitnesscenter. Eingeschrieben senden und eine Bestätigung verlangen.
- Kündigung einer Zusatzversicherung oder anderen Versicherung, auf Französisch (Schweiz)Für Versicherte in der Schweiz, auf Französisch: kündigt eine Zusatzversicherung zur Krankenkasse, eine Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder andere Versicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – ordentlich nach drei Jahren mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG), auf den Termin, den die Vertragsbedingungen erlauben, wegen einer Prämienerhöhung oder aus wichtigem Grund, sonst auf den nächstmöglichen Termin. Die Grundversicherung (KVG) wird mit einem eigenen Brief gekündigt. Eingeschrieben senden; das Gesetz lässt auch Textform wie E-Mail zu.
- Wechsel der Grundversicherung bei der Krankenkasse, auf Französisch (Schweiz)Für Personen in der Schweiz, die ihre Krankenkasse verlassen, auf Französisch: kündigt die obligatorische Grundversicherung (assurance obligatoire des soins, KVG) nach Mitteilung der neuen Prämie auf Ende Jahr (Art. 7 Abs. 2 KVG) oder mit drei Monaten Frist auf Ende Juni oder Dezember, für Sie und die mitversicherten Kinder; er nennt die neue Krankenkasse und lässt die Zusatzversicherungen weiterlaufen. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung bis am 30. November bei der Kasse sein; der Poststempel zählt nicht. Das Bundesamt für Gesundheit hat auf priminfo.admin.ch einen kostenlosen Musterbrief. Eingeschrieben oder per A-Post Plus senden.
- Mängelrüge beim Kauf mit Forderung nach Reparatur, Ersatz oder Preisminderung, auf Französisch (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz mit mangelhafter Ware, auf Französisch: zeigt den Mangel (avis des défauts) nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung an und verlangt mit Frist die Reparatur gemäss Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Wandelung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung (Art. 210 OR). Das Schweizer Recht gibt kein Recht, online gekaufte Ware ohne Mangel zurückzusenden. Eingeschrieben senden.
- Kündigung eines Handy- oder Internet-Abos, auf Französisch (Schweiz)Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Französisch: kündigt ein Handy-, Internet-, TV- oder Festnetzabo auf das Ende der Mindestlaufzeit, mit der vertraglichen Kündigungsfrist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt eine schriftliche Bestätigung und Angaben zur Rückgabe allfälliger Geräte. Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten ergeben sich aus Vertrag und AGB, nicht aus einem Gesetz. Eingeschrieben senden; im Streitfall kann die Schlichtungsstelle Telekommunikation ombudscom helfen.
- Mängelrüge beim Kauf: Reparatur, Ersatz oder Preisminderung verlangen (Schweiz)Für Käuferinnen und Käufer in der Schweiz, deren Ware einen Mangel hat: rügt den Mangel nach Art. 201 OR sofort nach der Entdeckung und verlangt mit Frist die Reparatur nach den Garantiebedingungen, mangelfreien Ersatz (Art. 206 OR), eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs (Art. 205 OR). Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Lieferung (Art. 210 OR). Ein Recht, Online-Käufe ohne Mangel zurückzugeben, kennt das Schweizer Recht nicht. Eingeschrieben senden.
- Kündigung eines Fitnessabos oder anderen Abonnements (Schweiz)Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Frist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug, widerspricht einer stillschweigenden Verlängerung und verlangt die anteilige Rückzahlung vorausbezahlter Beiträge. Kostenlose Musterbriefe bieten der Konsumentenschutz und der K-Tipp. Eingeschrieben senden und die Bestätigung verlangen.
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