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Kündigung eines Handy- oder Internetabos, auf Italienisch (Schweiz)
Schweiz · auf Italienisch · für Verbraucher
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11 Fragen · etwa 5 Min.
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Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt eine schriftliche Bestätigung und Angaben zur Rückgabe der Geräte. Fristen und Mindestdauer stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt ombudscom.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Die Mindestdauer Ihres Handyabos im Tessin läuft bald ab.
- Ihr Internetanbieter in der Schweiz hat eine Preiserhöhung angekündigt und Sie wollen weg.
- Sie ziehen ins Ausland und brauchen das Internet- und TV-Abo zu Hause nicht mehr.
- Sie wollen den Festnetzanschluss aufgeben und das Vertragsende schriftlich auf Italienisch.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Kunde
- Anschrift des Kunden
- Anbieter
- Anschrift des Anbieters
- Ort
- Datum
- Abonnement oder Dienst (z. B. Handyabo, Internet, Fitnessabo)
- Vertragsnummer
- Rufnummer oder Anschlussnummer
- Zeitpunkt der Kündigung (italienisch): Mindestdauer, Frist, Preisänderung oder wichtiger Grund
- Grund der Kündigung (nur bei einem wichtigen Grund)
Häufige Fragen
- Gibt es im Tessin eine gesetzliche Kündigungsfrist für ein Telefonabo?
- Nein: Kündigungsfristen und Mindestdauer legen der Vertrag und die AGB des Anbieters fest. Üblich sind 12 oder 24 Monate Mindestdauer, oft mit einem vergünstigten Telefon, und Fristen von einem bis drei Monaten; manche Anbieter haben weder das eine noch das andere. Wer vor Ablauf der Mindestdauer kündigt, schuldet meist die Gebühren bis zu deren Ende. Prüfen Sie die Frist im Kundenkonto oder in den Vertragsunterlagen und senden Sie die Kündigung rechtzeitig.
- Soll ich selbst kündigen, bevor ich meine Handynummer zu einem neuen Anbieter portiere?
- Meist nicht. Die Portierung beantragen Sie beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Klären Sie, ob der neue Anbieter den alten Vertrag mit der Übertragung für Sie beendet: Dann braucht es dieses Schreiben nicht, und eine eigene Kündigung vor der Portierung kann die Nummer kosten. Restliche Mindestdauer und Kündigungsfrist des alten Vertrags gelten trotzdem.
- Wer hilft, wenn der Anbieter die Kündigung nicht annimmt oder weiter Rechnungen stellt?
- Zuerst der Anbieter, schriftlich, mit Kopie der Kündigung und dem Einschreibebeleg: ombudscom, die Schlichtungsstelle Telekommunikation, setzt einen Einigungsversuch voraus. Scheitert er, vermittelt ombudscom zwischen Kundschaft und Anbietern, bevor ein Gericht nötig wird; für die Prüfung des Falls zahlt die Kundschaft CHF 20. Eine automatische Verlängerung im Kleingedruckten kann unlauter sein (Art. 8 UWG). Im Tessin berät der Konsumentenverband ACSI seine Mitglieder über InfoConsumi.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Englisch: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt Bestätigung und Angaben zur Geräterückgabe. Die Fristen stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt ombudscom. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
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Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz, auf Italienisch: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Frist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug, widerspricht einer stillschweigenden Verlängerung und verlangt vorausbezahlte Beiträge anteilig zurück. Im Tessin bietet der Konsumentenverband ACSI seinen Mitgliedern Musterbriefe. Eingeschrieben senden und die Bestätigung verlangen.
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Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Frist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug, widerspricht einer stillschweigenden Verlängerung und verlangt die anteilige Rückzahlung vorausbezahlter Beiträge. Kostenlose Musterbriefe bieten der Konsumentenschutz und der K-Tipp. Eingeschrieben senden und die Bestätigung verlangen.
- Kündigung eines Fitnessabos oder anderen Abonnements, auf Französisch (Schweiz)
Für Mitglieder und Abonnenten in der Schweiz, auf Französisch: kündigt ein Fitnessabo oder ein anderes Abonnement auf das Ende der Laufzeit, mit der vertraglichen Kündigungsfrist, wegen einer Preiserhöhung oder aus wichtigem Grund wie Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug; er widerspricht jeder stillschweigenden Verlängerung und verlangt vorausbezahlte Beiträge anteilig zurück. Der Westschweizer Konsumentenverband FRC veröffentlicht auf frc.ch einen kostenlosen Musterbrief für Fitnesscenter. Eingeschrieben senden und eine Bestätigung verlangen.