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Kündigung eines Handy- oder Internetabos (Schweiz)

Schweiz · auf Deutsch · für Verbraucher

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Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestvertragsdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt eine schriftliche Bestätigung und Angaben zur Rückgabe der Geräte. Fristen und Mindestdauer stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt die Ombudsstelle ombudscom.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
  • Dokument auf Deutsch
Verbraucher
Schweiz
Mitteilung und Aufforderung
Deutsch
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1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie wollen Ihr Handyabo in der Schweiz kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
  • Ihr Internetanbieter erhöht die Preise und Sie möchten den Vertrag beenden.
  • Sie ziehen ins Ausland und brauchen Ihr Abo für Internet oder TV nicht mehr.
  • Die Mindestvertragsdauer Ihres Handyvertrags läuft ab und Sie wollen nicht verlängern.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

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  • Rufnummer oder Anschlussnummer
  • Zeitpunkt der Kündigung: Ende der Mindestdauer, vertragliche Frist, Preisänderung oder wichtiger Grund
  • Grund der Kündigung (nur bei einem wichtigen Grund)

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für ein Handy- oder Internetabo in der Schweiz?
Das Gesetz legt keine fest; massgebend sind Ihr Vertrag und die AGB des Anbieters. Üblich sind eine Mindestvertragsdauer von 12 oder 24 Monaten, oft bei einem vergünstigten Gerät, und Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten; manche Anbieter verzichten auf beides. Wer vor Ablauf der Mindestdauer kündigt, schuldet meist die Gebühren bis zu deren Ende. Lesen Sie die Frist im Kundenkonto oder in den Vertragsunterlagen nach und senden Sie die Kündigung rechtzeitig ab.
Kann ich meine Handynummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen?
Ja. Die Übertragung der Nummer (Portierung) beantragen Sie beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Klären Sie mit dem neuen Anbieter, ob er den alten Vertrag mit der Portierung für Sie beendet; wenn ja, braucht es dieses Schreiben nicht, und eine eigene Kündigung vor der Portierung kann die Nummer gefährden. Laufende Mindestdauer und Fristen des alten Vertrags gelten auch bei einer Portierung.
An wen wende ich mich, wenn der Anbieter die Kündigung nicht akzeptiert?
Zuerst schriftlich an den Anbieter, mit Kopie Ihrer Kündigung und dem Einschreibebeleg. Einigen Sie sich nicht, ist ombudscom zuständig, die Ombudsstelle der Telekommunikationsbranche; sie vermittelt zwischen Kundschaft und Anbietern, bevor ein Gericht nötig wird. Automatische Verlängerungen, die nur im Kleingedruckten stehen, hält der Konsumentenschutz für unlauter (Art. 8 UWG).

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.

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