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Kündigung eines Handy- oder Internetabos, auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch · für Verbraucher
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11 Fragen · etwa 5 Min.
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Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Englisch: kündigt ein Handyabo, einen Internet-, TV- oder Festnetzvertrag auf das Ende der Mindestdauer, mit der vertraglichen Frist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt Bestätigung und Angaben zur Geräterückgabe. Die Fristen stehen im Vertrag und in den AGB, nicht im Gesetz. Eingeschrieben senden; bei Streit vermittelt ombudscom. Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Ihr Handyvertrag in der Schweiz erreicht das Ende der Mindestdauer und Sie schreiben Englisch.
- Ihr Breitbandanbieter hat eine Preiserhöhung angekündigt und Sie wollen aussteigen.
- Sie verlassen die Schweiz und müssen Ihr Internet- und TV-Paket kündigen.
- Sie sind zu einem günstigeren Anbieter gewechselt und wollen den alten Vertrag schriftlich beenden.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Kunde
- Anschrift des Kunden
- Anbieter
- Anschrift des Anbieters
- Ort
- Datum
- Abonnement oder Dienst (z. B. Handyabo, Internet, Fitnessabo)
- Vertragsnummer
- Rufnummer oder Anschlussnummer
- Zeitpunkt der Kündigung (englisch): Mindestdauer, Frist, Preisänderung oder wichtiger Grund
- Grund der Kündigung (nur bei einem wichtigen Grund)
Häufige Fragen
- Wie lang ist die Kündigungsfrist für ein Schweizer Handy- oder Breitbandabo?
- So lang, wie Ihr Vertrag sagt: Kein Schweizer Gesetz legt sie fest. Üblich sind 12 oder 24 Monate Mindestdauer, oft mit einem vergünstigten Gerät, und Fristen von einem bis drei Monaten; manche Anbieter haben keines von beidem. Wer vor Ablauf der Mindestdauer geht, zahlt meist die Gebühren bis zu deren Ende. Schauen Sie die Frist im Kundenkonto oder in den Vertragsunterlagen nach und senden Sie die Kündigung rechtzeitig.
- Brauche ich dieses Schreiben, wenn ich meine Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehme?
- Oft nicht. Die Portierung beantragen Sie beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Fragen Sie den neuen Anbieter, ob er den alten Vertrag mit der Übertragung für Sie beendet; wenn ja, ist dieses Schreiben unnötig, und eine eigene Kündigung vorab kann die Nummer kosten. Restliche Mindestdauer und Kündigungsfrist des alten Vertrags gelten so oder so.
- Was tun, wenn ein Schweizer Telekomanbieter meine Kündigung nicht akzeptiert?
- Schreiben Sie zuerst dem Anbieter, mit Kopie der Kündigung und dem Einschreibebeleg: ombudscom, die Schlichtungsstelle der Telekommunikation, setzt einen Einigungsversuch voraus. Scheitert er, vermittelt ombudscom vor einem Gericht; die Kundschaft zahlt CHF 20 für die Prüfung des Falls. Eine im Kleingedruckten versteckte Verlängerungsklausel kann unlauter sein (Art. 8 UWG). Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache, für einen förmlichen Streit braucht es also eine Fassung in dieser Sprache.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
DocMuse verkauft Dokumente, keine Rechtsberatung. Ob ein Dokument akzeptiert wird, hängt immer von den Regeln des Empfängers und dem Recht vor Ort ab.
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