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Kündigung eines Handy- oder Internet-Abos, auf Französisch (Schweiz)

Schweiz · auf Französisch · für Verbraucher

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Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz, auf Französisch: kündigt ein Handy-, Internet-, TV- oder Festnetzabo auf das Ende der Mindestlaufzeit, mit der vertraglichen Kündigungsfrist, wegen einer angekündigten Preis- oder Vertragsänderung oder aus wichtigem Grund, und verlangt eine schriftliche Bestätigung und Angaben zur Rückgabe allfälliger Geräte. Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten ergeben sich aus Vertrag und AGB, nicht aus einem Gesetz. Eingeschrieben senden; im Streitfall kann die Schlichtungsstelle Telekommunikation ombudscom helfen.

  • Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Verbraucher
Schweiz
Mitteilung und Aufforderung
Français
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1 Seite

Veröffentlicht vonDocMuse

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Sie wollen Ihren Handy- oder Internetanbieter in der Schweiz verlassen, wenn die Mindestlaufzeit endet.
  • Ihr Anbieter hat eine Preiserhöhung oder neue Bedingungen angekündigt, die Sie nicht akzeptieren.
  • Sie ziehen um und brauchen Ihr Internet- oder TV-Abo nicht mehr.
  • Sie brauchen einen Brief auf Französisch, um ein Telefonabo in der Schweiz zu kündigen und eine Bestätigung zu erhalten.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
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  • Datum
  • Abonnement oder Dienst (z. B. Handyabo, Internet, Fitnessabo)
  • Vertragsnummer
  • Rufnummer oder Anschlussnummer
  • Zeitpunkt der Kündigung (französisch): Mindestdauer, Frist, Preisänderung oder wichtiger Grund
  • Grund der Kündigung (nur bei einem wichtigen Grund)

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist verlangt ein Handy- oder Internetanbieter in der Schweiz?
Kein Gesetz legt sie fest; Ihr Vertrag und die AGB des Anbieters tun es. Üblich sind Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten, oft mit einem vergünstigten Handy, und Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten; manche Anbieter haben keines von beiden. Wer vor Ende der Mindestlaufzeit kündigt, zahlt meist die Gebühren bis zu deren Ende. Prüfen Sie die Frist im Kundenkonto oder in den Vertragsunterlagen und senden Sie die Kündigung rechtzeitig.
Wie funktioniert die Rufnummernportierung, wenn ich in der Schweiz den Anbieter wechsle?
Sie beauftragen den neuen Anbieter, nicht den alten, mit der Übertragung der Nummer. Prüfen Sie, ob der neue Anbieter den alten Vertrag im Rahmen der Übertragung für Sie kündigt; dann brauchen Sie diesen Brief nicht, und eine eigene Kündigung vor der Übertragung kann die Nummer gefährden. Die restliche Mindestlaufzeit und die Kündigungsfrist des alten Vertrags gelten auch bei einer Portierung.
An wen wende ich mich in der Schweiz, wenn ein Telekomanbieter meine Kündigung ignoriert?
Schreiben Sie zuerst dem Anbieter und legen Sie eine Kopie Ihrer Kündigung und die Einschreibequittung bei. Einigen Sie sich nicht, vermittelt ombudscom, die Schlichtungsstelle der Telekombranche, zwischen Kundschaft und Anbietern, bevor ein Gericht nötig wird. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hält im Kleingedruckten versteckte automatische Verlängerungen für unlauter (Art. 8 UWG); in der Westschweiz berät die FRC die Konsumentinnen und Konsumenten.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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