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- Schuldanerkennung mit Abzahlungsplan, auf Italienisch (Schweiz)Für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz, die eine Schuld in Raten tilgen wollen, auf Italienisch: Der Schuldner anerkennt den Betrag, und beide vereinbaren Monatsraten, das Konto, eine Nachfrist und den Verfall des Restbetrags bei Zahlungsverzug. Wichtig für den Schuldner: Die unterschriebene Schuldanerkennung ist ein Titel für die provisorische Rechtsöffnung (rigetto provvisorio, Art. 82 SchKG) — erhebt er später Rechtsvorschlag, kann der Gläubiger ihn ohne ordentlichen Prozess beseitigen lassen. Zwei Exemplare ausdrucken und beide von Hand unterschreiben.
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposizione) erhoben haben, auf Italienisch: ersucht das Betreibungsamt (Ufficio d’esecuzione) nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls (precetto esecutivo). Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen, auf Italienisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die einander Geld leihen — in der Familie, unter Freunden oder Bekannten, auf Italienisch: hält Betrag, Auszahlung, Zins (oder zinslos), Rückzahlung in einem Betrag, in Monatsraten oder innert sechs Wochen nach Aufforderung (Art. 318 OR) und die Folgen des Verzugs fest, mit einer separaten Empfangsbestätigung. Das Konsumkreditgesetz gilt nicht, solange keine Partei gewerbsmässig Kredite gewährt und keine Crowdlending-Plattform das Darlehen vermittelt (Art. 2 KKG). Zwei Exemplare ausdrucken und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Englisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben, auf Englisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Italienisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (agenzia d’incasso) erhalten haben, auf Italienisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl (precetto esecutivo) des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Englisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, die mit dem Schuldner Englisch verkehren: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst die Betreibung an. Das Begehren stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder über EasyGov.swiss, in der Sprache des Amts; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung ist für den Verkehr unter Privaten.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Italienisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen, auf Italienisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (domanda d’esecuzione) an. Dieses stellen Sie danach beim Betreibungsamt, auf dessen Formular, über www.sportellodelleesecuzioni.ch oder EasyGov.swiss; das Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen, auf Englisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die einander Geld leihen — in der Familie, unter Freunden oder Bekannten, auf Englisch: hält Betrag, Auszahlung, Zins (oder zinslos), Rückzahlung in einem Betrag, in Monatsraten oder innert sechs Wochen nach Aufforderung (Art. 318 OR) und die Folgen des Verzugs fest, mit separater Empfangsbestätigung. Das Konsumkreditgesetz gilt nicht, solange keine Partei gewerbsmässig leiht und keine Crowdlending-Plattform das Darlehen vermittelt (Art. 2 KKG). Zwei Exemplare ausdrucken und von beiden Parteien unterschreiben lassen. Schweizer Behörden arbeiten in ihrer Amtssprache; die englische Fassung ist für Private.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (opposizione), auf Italienisch (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz mit einem Zahlungsbefehl (precetto esecutivo), auf Italienisch: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer, der ihn vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt (Ufficio d’esecuzione), mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden, spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Schuldanerkennung mit Abzahlungsplan, auf Französisch (Schweiz)Für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz, die eine Schuld in Monatsraten tilgen, auf Französisch: Der Schuldner anerkennt den Betrag, und beide legen Raten, Konto, Nachfrist und die Fälligkeit des Restbetrags bei Verzug fest. Wichtig für den Schuldner: Die unterschriebene Schuldanerkennung ist ein Titel für die provisorische Rechtsöffnung (mainlevée provisoire, Art. 82 SchKG) — erhebt er später Rechtsvorschlag, kann der Gläubiger ihn ohne ordentlichen Prozess beseitigen lassen. Zwei Exemplare ausdrucken und von Hand unterschreiben.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten, auf Französisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros (société de recouvrement) erhalten haben, auf Französisch: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt nicht vereinbarte Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen, auf Französisch (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die einander Geld leihen — in der Familie, unter Freunden oder Bekannten —, auf Französisch: legt Betrag, Auszahlung, Zins (oder zinslos), Rückzahlung in einem Betrag, in Monatsraten oder innert sechs Wochen nach der Aufforderung (Art. 318 OR) und die Folgen des Verzugs fest, mit separater Quittung. Das Konsumkreditgesetz gilt nicht, solange keine Partei gewerbsmässig Kredite gewährt und keine Crowdlending-Plattform das Darlehen vermittelt (Art. 2 KKG). Zwei Exemplare ausdrucken und von beiden unterschreiben lassen.
- Antwort an ein Inkassobüro: Forderung und Gebühren bestreiten (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten haben: bestreitet die Forderung ganz oder teilweise, meldet sie als bezahlt oder erhebt die Einrede der Verjährung, lehnt Inkassogebühren und pauschalen «Verzugsschaden» ab, die nicht vereinbart sind, und verlangt eine Aufstellung mit Belegen. Folgt ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts, erheben Sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Schuldanerkennung mit Abzahlungsplan (Schweiz)Für Gläubiger und Schuldner in der Schweiz, die eine offene Schuld in Raten tilgen wollen: Der Schuldner anerkennt den Betrag, und beide vereinbaren Monatsraten, das Konto, eine Nachfrist und den Verfall des Restbetrags bei Zahlungsverzug. Wichtig für den Schuldner: Die unterschriebene Schuldanerkennung ist ein Titel für die provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG) — erhebt er später Rechtsvorschlag, kann der Gläubiger ihn ohne ordentlichen Prozess beseitigen lassen. Zwei Exemplare ausdrucken und beide von Hand unterschreiben.
- Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen (Schweiz)Für Privatpersonen in der Schweiz, die einander Geld leihen — in der Familie, unter Freunden oder Bekannten: hält Betrag, Auszahlung, Zins (oder zinslos), Rückzahlung in einem Betrag, in Monatsraten oder auf Aufforderung innert sechs Wochen (Art. 318 OR) und die Folgen des Verzugs fest, mit einer separaten Empfangsbestätigung. Das Konsumkreditgesetz gilt nicht, solange keine Partei gewerbsmässig Kredite gewährt und keine Crowdlending-Plattform das Darlehen vermittelt (Art. 2 KKG). Zwei Exemplare ausdrucken und von beiden Parteien unterschreiben lassen.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (opposition), auf Französisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, denen ein Zahlungsbefehl (commandement de payer) zugestellt wurde, auf Französisch: Sie können kostenlos sofort bei der überbringenden Person Rechtsvorschlag erheben, die ihn auf dem Zahlungsbefehl vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; eine Begründung ist nicht nötig (Art. 74 und 75 SchKG). Dieser Brief ist der schriftliche Weg mit Beweis, in der Amtssprache des Amts: Er erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genauen Teil davon und verlangt die kostenlose Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung, auf Französisch (Schweiz)Für Schuldnerinnen und Schuldner in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag (opposition) erhoben haben, auf Französisch: ersucht das Betreibungsamt (office des poursuites) nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Amt gibt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b der Gebührenverordnung). Das Musterformular des Bundesamts für Justiz ist kostenlos. Eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat, in dessen Amtssprache.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung, auf Französisch (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Privatpersonen und Unternehmen, auf Französisch: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren (réquisition de poursuite) an. Dieses reichen Sie danach mit dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss ein; dieser Brief ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
- Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz, die gegen die ganze Forderung Rechtsvorschlag erhoben haben: ersucht das Betreibungsamt nach Art. 8a Abs. 3 Bst. d SchKG, die Betreibung Dritten nicht mehr bekannt zu geben, frühestens drei Monate nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Das Amt setzt dem Gläubiger 20 Tage, um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags nachzuweisen. Die Pauschalgebühr von CHF 40.00 ist auch bei Abweisung geschuldet (Art. 12b GebV SchKG). Kostenlos ist das Musterformular des Bundesamts für Justiz. Das Schreiben geht eingeschrieben an das Amt, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.
- Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl (Schweiz)Für Betriebene in der Schweiz: Rechtsvorschlag erheben Sie kostenlos sofort beim Überbringer des Zahlungsbefehls, der ihn darauf vermerkt, oder innert zehn Tagen beim Betreibungsamt, mündlich am Schalter oder schriftlich; Gründe braucht es keine (Art. 74 und 75 SchKG). Dieses Schreiben ist der schriftliche Weg mit Beleg: Es erhebt Rechtsvorschlag gegen die ganze Forderung oder einen genau bezifferten Teil und verlangt die gebührenfreie Bescheinigung. Eingeschrieben senden und spätestens am zehnten Tag der Post übergeben.
- Letzte Mahnung vor der Betreibung (Schweiz)Für Gläubiger in der Schweiz, Private wie Firmen: fordert den Schuldner ein letztes Mal auf, eine fällige Forderung bis zu einem Datum zu bezahlen, nennt Grund, Betrag, Konto und den Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR) und kündigt sonst das Betreibungsbegehren an. Das Begehren selbst stellen Sie danach auf dem Formular des Betreibungsamts oder online über EasyGov.swiss; dieses Schreiben ersetzt es nicht. Eingeschrieben senden und eine Kopie behalten.
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