Beschwerde beim Strom-, Gas- oder Wasserversorger (Frankreich)

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Frankreich
Beschwerde und Widerspruch
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Für Haushaltskunden in Frankreich, die bei ihrem Strom- oder Gaslieferanten oder ihrem Wasserversorger eine Rechnung, einen Zählerstand oder eine Verbrauchsschätzung, eine Sperre, eine Preisänderung oder einen Anschluss beanstanden. Die schriftliche Beschwerde ist der vorgeschriebene Schritt vor der Schlichtung: Gibt es binnen zwei Monaten keine Lösung, können Sie binnen eines Jahres nach der Beschwerde kostenlos den französischen nationalen Energieombudsmann (Médiateur national de l'énergie) oder die Wasserschlichtung (Médiation de l'eau) anrufen. Der Brief nennt Ihre Lieferstelle (PDL, PCE) oder Ihren Zähler. Auf Französisch, per Einschreiben mit Rückschein oder über das Kundenkonto.

  • Für die Verwendung in Frankreich
  • Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026

Wann Sie dieses Dokument brauchen

  • Ihre Strom- oder Gasrechnung in Frankreich ist viel höher als sonst und beruht auf einer Schätzung.
  • Ihr Versorger hat Ihnen Gas oder Strom abgestellt oder droht damit.
  • Der Wasserversorger berechnet Ihnen einen Zählerstand, den Sie bestreiten.
  • Sie möchten sich schriftlich bei Ihrem Versorger beschweren, bevor Sie sich an den nationalen Energie-Ombudsmann wenden.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Kunde
  • Anschrift des Kunden
  • Strom- oder Gaslieferant oder Wasserversorger
  • Postanschrift für Beschwerden (laut Rechnung)
  • Ort
  • Datum
  • Kundennummer
  • PDL/PRM-, PCE- oder Wasserzählernummer
  • Strom, Gas oder Wasser
  • Anschrift der belieferten Wohnung
  • Gegenstand der Beschwerde
  • Verlangte Abhilfe

Vorschau

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Vorschau folgt in Kürze

Häufige Fragen

Wann kann man in Frankreich den nationalen Energieombudsmann anrufen?
Nach einer schriftlichen Beschwerde bei Ihrem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, die zwei Monate lang ohne Antwort oder ohne zufriedenstellende Lösung blieb, und spätestens ein Jahr nach dieser Beschwerde. Die Anrufung ist kostenlos, online auf der Website des Ombudsmanns oder per Post, mit einer Kopie Ihrer Beschwerde und der Rechnungen. Der Ombudsmann gibt eine Empfehlung ab, an die der Lieferant nicht gebunden ist; der Weg zum Gericht bleibt Ihnen offen. Die Website energie-info.fr beantwortet Verbraucherfragen kostenlos.
Welche Schlichtung ist in Frankreich bei Streit mit dem Wasserversorger zuständig?
Die Médiation de l'eau, wenn Ihr Wasser- oder Abwasserversorger Mitglied ist oder eine Vereinbarung mit ihr hat; deren Kontaktdaten stehen auf der Rechnung oder in der Benutzungsordnung. Sie ist kostenlos. Schreiben Sie zuerst dem Versorger, der zwei Monate Zeit für die Antwort hat; ohne zufriedenstellende Antwort rufen Sie sie binnen eines Jahres nach Ihrer schriftlichen Beschwerde an, mit deren Kopie, der erhaltenen Antwort und Ihrer Rechnung.
Wo steht in Frankreich die PDL-, PRM- oder PCE-Nummer für eine Energiebeschwerde?
Auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung oder in Ihrem Kundenkonto. PDL und PRM sind dieselbe 14-stellige Nummer Ihrer Stromlieferstelle; die PCE, ebenfalls 14-stellig, bezeichnet Ihre Gasmessstelle. Sie gehören zur Wohnung, nicht zur Person. Für Wasser geben Sie die Zählernummer von der Rechnung an. Mit diesen Nummern findet der Versorger Ihren Vorgang ohne Verwechslung.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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