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- Antrag auf Pflegegeld (Österreich)Der Antrag auf Pflegegeld oder auf eine höhere Pflegegeldstufe an PVA, SVS, BVAEB oder AUVA nach dem Bundespflegegeldgesetz – mit Versicherungsnummer, bezogener Pension, behandelndem Arzt, dem Hilfebedarf in eigenen Worten, einer Vertrauensperson für die Begutachtung und IBAN. Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach Einlangen des Antrags (§ 9 BPGG): Es zählt der Tag, an dem er ankommt. Die Versicherungsträger stellen kostenlos ein eigenes Formular zur Verfügung; der Antrag ist aber auch ohne es gültig. Ausdrucken, unterschreiben und rasch einbringen.
- Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Österreich)Das schriftliche Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit 1. September 2025 das Amtsgeheimnis und die Auskunftspflichtgesetze ablöst: an eine Behörde des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde oder an ein Unternehmen unter Rechnungshofkontrolle. Mit der genauen Information, die Sie wollen, der gewünschten Form und dem Hinweis auf die Frist von vier Wochen (§ 8 IFG). Das Begehren ist gebührenfrei. Verweigert eine Behörde die Information, folgt der Antrag auf Erlassung eines Bescheides – als eigenes Dokument; gegen ein Unternehmen geht ein Antrag direkt an das Verwaltungsgericht. Ausfüllen, unterschreiben und abschicken, auch per E-Mail.
- Antrag auf Kostenerstattung an die private Krankenversicherung (Österreich)Das Schreiben, mit dem Sie Arzt-, Therapie- oder Spitalsrechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen, etwa für einen Wahlarzt- oder Sonderklasse-Tarif: mit Polizzennummer, behandelter Person, Behandlung, Rechnungen, dem schon von ÖGK, SVS oder BVAEB erstatteten Betrag und IBAN, ohne Diagnose im Brief. Lehnt der Versicherer ab, verlangt es eine schriftliche Begründung mit der Vertragsbestimmung, auf die er sich stützt. Viele Versicherer bieten eine App oder ein Kundenportal zum Hochladen der Rechnungen; welche Belege nötig sind, sagen Ihre Versicherungsbedingungen.
- Vorlageantrag nach der Beschwerdevorentscheidung (Österreich)Der Antrag, über Ihre Bescheidbeschwerde das Bundesfinanzgericht entscheiden zu lassen, wenn die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts Österreich die Sache nicht erledigt (§ 264 BAO): binnen einem Monat ab Zustellung, eingebracht beim Finanzamt. Er bezeichnet die Beschwerdevorentscheidung, kann ergänzende Gründe enthalten und ist die letzte Gelegenheit, mündliche Verhandlung und Senat zu beantragen (§§ 272, 274 BAO); zur Wahl auch ein neuer Antrag auf Aussetzung der Einhebung. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
- Antrag an Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht nach § 37 MRG (Österreich)Der Antrag des Mieters im mietrechtlichen Außerstreitverfahren: auf Überprüfung des Hauptmietzinses, Rückzahlung der Kaution, Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder Durchführung von Erhaltungsarbeiten (§ 37 Abs 1 MRG) – mit Parteien, Wohnung, Antrag, Begründung und Beilagen. Wo die Gemeinde eine Schlichtungsstelle hat, wird zuerst sie angerufen (§ 39 MRG), sonst das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Wohnung liegt. In Wien ist kein Formular vorgeschrieben; bietet Ihre Gemeinde ein eigenes an, können Sie auch dieses kostenlos verwenden. Alle Mieter unterschreiben.
- Untervermietung: Ersuchen um Zustimmung oder Anzeige an den Vermieter (Österreich)Das Schreiben an den Vermieter, wenn Sie einen Teil Ihrer Mietwohnung untervermieten: als Ersuchen um Zustimmung, wenn der Mietvertrag sie verlangt, oder als Anzeige, wenn er die Untervermietung nicht verbietet. Es nennt Räume, Zeitraum, Untermieter, Untermietzins und Zahl der Bewohner und stützt sich auf § 11 MRG – dort wirkt ein Verbot nur bei einem wichtigen Grund – oder auf § 1098 ABGB. Eine Vermietung an wechselnde Gäste über Online-Plattformen umfasst es nicht. Für alle Bundesländer.
- Ansuchen um Nachteilsausgleich in der Schule (Österreich)Das Ansuchen an die Schulleitung, bei Schularbeiten, Tests und Prüfungen eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung eines Schülers zu berücksichtigen – etwa mit mehr Zeit, einem eigenen Raum oder einer mündlichen statt einer schriftlichen Form, ohne dass die Anforderungen des Lehrplans sinken. Es stützt sich auf § 18 Abs 6 SchUG, gilt in allen Bundesländern und beschreibt die Auswirkungen, nicht die Diagnose; eine ärztliche oder fachliche Stellungnahme liegt bei. Für die Reifeprüfung und für eine Legasthenie gelten eigene Vorgaben. Für Eltern und volljährige Schüler.
- Ersuchen um eine Schulbesuchsbestätigung (Österreich)Das schriftliche Ersuchen an das Sekretariat der Schule um eine Schulbesuchsbestätigung – etwa für die Familienbeihilfe eines volljährigen Kindes in Ausbildung, für die das Finanzamt Österreich einen Nachweis verlangt, oder für eine Stelle im Ausland. Mit Name und Geburtsdatum des Schülers, Klasse, Schuljahr, der Stelle, der die Bestätigung vorgelegt wird, der Anzahl der Ausfertigungen und dem Tag, bis zu dem sie gebraucht wird. Für Eltern minderjähriger Schüler und für volljährige Schüler selbst, in allen Bundesländern verwendbar. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Antrag auf abweichende Prüfungsmethode an der Universität (Österreich)Der Antrag von Studierenden mit Behinderung auf eine abweichende Prüfungsmethode an einer österreichischen Universität – etwa eine mündliche statt einer schriftlichen Prüfung, mehr Zeit oder einen eigenen Raum. Nach § 59 Abs 1 Z 12 UG besteht darauf ein Recht, wenn die Behinderung die vorgeschriebene Methode unmöglich macht und Inhalt und Anforderungen der Prüfung gleich bleiben. Mit Matrikelnummer, Studium, Prüfungen, Auswirkungen, beantragter Methode und Nachweis. Rechtzeitig stellen; hat Ihre Universität ein eigenes, kostenloses Formular, wie die Universität Wien, verwenden Sie es.
- Ansuchen um vorzeitige Aufnahme in die Volksschule (Österreich)Das schriftliche Ansuchen der Eltern an die Leitung der Volksschule, ein noch nicht schulpflichtiges Kind vorzeitig in die erste Schulstufe aufzunehmen – für Kinder, die bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres sechs werden (§ 7 SchPflG, in allen Bundesländern gleich). Es ist innerhalb der Einschreibfrist zu stellen; die Schule prüft Schulreife und soziale Kompetenz bei einer persönlichen Vorstellung und mit einem schulärztlichen Gutachten. Sie wählen, ob Sie ein schulpsychologisches Gutachten beantragen. Die Schuleinschreibung selbst erfolgt persönlich; hat die Schule ein eigenes Formular, verwenden Sie dieses.
- Ersuchen um Einsicht in die Krankengeschichte und um eine Kopie (Österreich)Das Schreiben an die Ordination oder die Krankenanstalt, mit dem Sie Einsicht in Ihre ärztliche Dokumentation oder Krankengeschichte und eine vollständige Kopie verlangen – Befunde, Arztbriefe, Bildgebung, OP- und Pflegeberichte. Seit 30.07.2026 ist die erste Kopie nach § 51 Abs 1 ÄrzteG 1998 unentgeltlich; für Spitäler stützt sich das Schreiben auf § 10 KAKuG, das Krankenanstaltengesetz des Landes und Art 15 DSGVO, nach dem die erste Kopie ebenfalls nichts kostet. Antwortfrist: ein Monat (Art 12 Abs 3 DSGVO). Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung.
- Antrag auf Feststellung von Versicherungszeiten (Österreich)Der Antrag an PVA, SVS oder BVAEB, Ihre Versicherungszeiten verbindlich mit Bescheid festzustellen (§ 247 ASVG, für Versicherte der SVS § 117a GSVG) – der Weg, fehlende Zeiten wie Kindererziehung, Präsenz- oder Zivildienst oder eine Beschäftigung schon vor dem Pensionsantrag zu klären, statt sich auf die unverbindliche Kontomitteilung zu verlassen. Mit Versicherungsnummer, Geburtsdatum, früheren Familiennamen und den Zeiten, um die es geht; Nachweise legen Sie bei. Gegen den Bescheid steht die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht offen.
- Schlichtungsantrag im Streit mit der Bank (Österreich)Ihr Antrag an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft in Wien, wenn die Bank Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht beantwortet hat – bei Überweisungen, Kartenzahlungen, Entgelten, Konto oder anderen Bankgeschäften. Er nennt Bank, Vertrag, Beschwerde und Antwort, schildert den Streit und den verlangten Betrag und enthält die üblichen Erklärungen samt Entbindung vom Bankgeheimnis. Das Verfahren ist für Sie kostenlos, für die Bank freiwillig; die Stelle schlägt eine Lösung vor. Streitigkeiten aus einem Fremdwährungskredit gehören zur Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
- Schlichtungsantrag an die E-Control – Strom und Gas (Österreich)Die E-Control bietet für ihre Schlichtungsstelle ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden per Post oder E-Mail oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Zählpunkt, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der strittige Betrag, mit der Zustimmung zur Weitergabe an das Unternehmen. Für Streit mit Strom- oder Gasunternehmen über Rechnungen, Wechsel oder Abschaltung (§ 26 E-ControlG). Kostenlos; die Unternehmen müssen mitwirken.
- Antrag auf Aufhebung eines Bescheides nach § 299 BAO (Österreich)Der Antrag an das Finanzamt Österreich, einen Steuerbescheid aufzuheben, dessen Spruch nicht richtig ist (§ 299 BAO) – der Weg, wenn die Beschwerdefrist von einem Monat schon abgelaufen ist. Er ist binnen einem Jahr ab Bekanntgabe des Bescheides einzubringen (§ 302 BAO), bezeichnet den Bescheid und begründet, warum er unrichtig ist; mit der Aufhebung ergeht ein neuer Bescheid. Ob aufgehoben wird, liegt im Ermessen des Finanzamts. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
- Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist (Österreich)Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die einmonatige Frist für eine Bescheidbeschwerde zu verlängern (§ 245 Abs 3 BAO) – wenn Unterlagen fehlen oder die Zeit für die Begründung nicht reicht. Er ist vor Ablauf der Frist mit Gründen einzubringen, auch wiederholt, und hemmt die Frist bis zur Entscheidung, aber nie über den beantragten Tag hinaus (§ 245 Abs 4 BAO). Mit Bescheid, Zustellung, Fristende und gewünschtem Tag. Über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
- Ersuchen um eine Zeugnisabschrift oder ein Zeugnisduplikat (Österreich)Das schriftliche Ersuchen an die Schule um eine Abschrift oder ein Duplikat eines Zeugnisses – etwa des Jahreszeugnisses, eines Abschlusszeugnisses oder des Reifeprüfungszeugnisses (Matura) –, wenn das Original verloren, beschädigt oder zerstört ist oder eine weitere Ausfertigung gebraucht wird. Mit Zeugnis, Schuljahr, Jahren des Schulbesuchs, Geburtsdatum und dem Namen während der Schulzeit, damit die Schule die Unterlagen findet. Ob Kosten anfallen, sagt Ihnen die Schule; das Schreiben fragt danach und, falls die Schule die Unterlagen nicht mehr hat, wer sie verwahrt.
- Ansuchen um Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht (Österreich)Das schriftliche Ansuchen, mit dem Eltern – oder eigenberechtigte Schüler selbst – vorab um eine Freistellung vom Unterricht ersuchen, etwa für eine Hochzeit oder ein Begräbnis in der Familie, eine Therapie oder einen Wettkampf. Bei schulpflichtigen Kindern wird sie nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erteilt: einzelne Stunden bis zu einem Tag vom Klassenvorstand, bis zu einer Woche von der Schulleitung, länger von der Bildungsdirektion (§ 9 Abs 6 SchPflG); nach der Schulpflicht über einen Tag hinaus von der Schulleitung (§ 45 Abs 4 SchUG). Viele Schulen stellen dafür ein eigenes Formular kostenlos auf ihre Website – verlangt Ihre Schule es, verwenden Sie dieses.
- Antrag auf Änderung des Familien- oder Vornamens (Österreich)Der schriftliche Antrag auf Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat Ihres Wohnsitzes, in Wien an die MA 63: für den Familiennamen, den Vornamen oder beide, mit Ihren Daten, dem gewünschten Namen und Ihrer Begründung. Stellen können ihn österreichische Staatsbürger sowie Staatenlose und Flüchtlinge, die in Österreich leben. In Österreich genügt nach § 2 Abs 1 Z 11 NÄG auch der Wunsch nach einem anderen Familiennamen. Die Rückkehr zum früheren Namen nach einer Scheidung ist dagegen eine Erklärung vor dem Standesamt. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den Urkunden einreichen.
- Antrag auf Kontenschutz bei einer Kontopfändung (Österreich)Ihr Antrag an das Exekutionsgericht, wenn Ihr Konto gepfändet wurde und darauf Lohn, Gehalt, Pension oder andere nur beschränkt pfändbare Einkünfte eingehen. Österreich kennt kein besonderes Schutzkonto: Das Bezirksgericht hebt die Pfändung nach § 292i EO auf Ihren Antrag auf, soweit das Guthaben dem unpfändbaren Teil bis zum nächsten Zahlungstermin entspricht, und auf Wunsch schon vorweg für das dringend Benötigte. Mit Geschäftszahl, Bank, IBAN, Einkünften und Zahlungsterminen. Per Post, persönlich oder über JustizOnline – nicht per E-Mail; ohne Formular geht es auch mündlich beim Gericht.
- Antrag auf Kostenerstattung für Wahlarzt oder Wahltherapeut (Österreich)Das Begleitschreiben, mit dem Sie bezahlte Honorarnoten eines Wahlarztes oder Wahltherapeuten – ohne Vertrag mit der Kasse – bei ÖGK, SVS oder BVAEB einreichen: mit Versicherungsnummer, behandelter Person, Behandlungszeitraum, Honorarnoten und IBAN, auch für den Kostenzuschuss zur Psychotherapie. Die ÖGK erstattet 80 % des Kassentarifs, nicht der Rechnung (§ 131 ASVG), wenn der Antrag binnen 42 Monaten nach der Behandlung einlangt (§ 102 ASVG). Kostenlos und meist einfacher geht es online über MeineSV oder die App Ihres Versicherungsträgers; dieses Schreiben ist für die Einreichung auf Papier.
- Schlichtungsantrag bei der Verbraucherschlichtung Austria oder der Internet Ombudsstelle (Österreich)Beide Schlichtungsstellen bieten ein eigenes kostenloses Online-Formular an. Dieses Dokument ist Ihr schriftlicher Antrag – zum Versenden oder als fertiger Text zum Einfügen in das Formular: Unternehmen, Vertrag, Sachverhalt, Ihre vorherige Beschwerde und die Antwort darauf, Ihr Anliegen und der Betrag, mit den Erklärungen, die eine Schlichtungsstelle braucht. Die Internet Ombudsstelle ist für online geschlossene Verträge da, die Verbraucherschlichtung Austria für die übrigen Verbrauchergeschäfte. Kostenlos; die Teilnahme ist für das Unternehmen freiwillig (AStG).
- Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung (Österreich)Der Antrag an das Finanzamt Österreich, die Frist für Ihre Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder andere Abgabenerklärung zu verlängern (§ 134 Abs 2 BAO): mit Erklärung, Jahr, bisheriger und beantragter Frist und einer Begründung. Er ist vor Ablauf der Frist einzubringen; wird er abgewiesen, setzt das Finanzamt eine Nachfrist von mindestens einer Woche. Wer die Frist ohne Entschuldigung versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % (§ 135 BAO). Per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
- Ansuchen um sprengelfremden Schulbesuch (Österreich)Das Ansuchen der Eltern, ihr Kind eine öffentliche Pflichtschule – etwa Volksschule oder Mittelschule – außerhalb seines Schulsprengels besuchen zu lassen. Den Rahmen setzt der Bund (§ 13 Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz), die Regeln trifft jedes Land: In manchen Ländern entscheidet die Wohnsitzgemeinde, die Zustimmung des Erhalters der gewünschten Schule ist Voraussetzung, und die Frist endet früh im Jahr. Mit Bundesland, Kind, Hauptwohnsitz, gewünschter Schule, Gründen und der Zustimmung. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und rechtzeitig einbringen.
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