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- Mahnung – letzte Zahlungsaufforderung vor der Mahnklage (Österreich)Die letzte Mahnung vor dem Gericht, nach österreichischem Recht: mit offenem Betrag, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Konto und Verzugszinsen – 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB) oder zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz samt € 40 Pauschale (§§ 456, 458 UGB). Sie kündigt die Mahnklage an: Für Geldforderungen bis € 75.000 erlässt das Gericht einen bedingten Zahlungsbefehl (§ 244 ZPO), der ohne Einspruch binnen vier Wochen vollstreckbar wird. Ausdrucken, unterschreiben und eingeschrieben senden – entscheidend ist der Zugang beim Schuldner.
- Austrittserklärung aus einer Kirche oder Religionsgesellschaft (Österreich)Die schriftliche Erklärung für den Kirchenaustritt in Österreich, an die Bezirkshauptmannschaft oder den Magistrat Ihres Wohnsitzes, in Wien an das Magistratische Bezirksamt: mit der Kirche oder Religionsgesellschaft, die Sie verlassen, Ihren Daten und, wenn Sie wollen, dem Ersuchen um eine Bestätigung. Der Austritt wird mit der Erklärung bei der Behörde wirksam; sie teilt ihn der Kirche mit. Die Erklärung ist gebührenfrei und auch persönlich oder mit dem Formular möglich, das die Behörde kostenlos bereitstellt. Ab 14 Jahren entscheiden Sie selbst. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit einer Ausweiskopie einreichen.
- Schadenmeldung an die eigene Kfz-Versicherung (Österreich)Schreiben, mit dem Sie Ihrer eigenen Kfz-Versicherung einen Unfall oder Schaden melden – in der Kfz-Haftpflicht, wenn ein anderer Ansprüche gegen Sie erheben kann, oder in der Teil- oder Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Tag und Ort, Lenker, anderen Beteiligten, Polizei, Zeugen, Hergang und Schaden. Die Versicherungsbedingungen (AKHB) verlangen eine rasche Meldung; die Frist steht in Ihrer Polizze. Das Schreiben hält Tatsachen fest und enthält kein Schuldanerkenntnis. Ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
- Mängelanzeige bei der Pauschalreise vor Ort (Österreich)Die schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder Kontaktstelle des Reiseveranstalters übergeben: Sie listet die Vertragswidrigkeiten mit Datum auf, fordert Abhilfe bis zu einer Frist und behält Preisminderung, Schadenersatz und Ersatz für entgangene Urlaubsfreude vor. Nach § 11 Abs 2 Pauschalreisegesetz (PRG) informieren Sie den Veranstalter unverzüglich; eine unterlassene Mitteilung kann Ihnen als Mitverschulden angerechnet werden. Unten bestätigt die Reiseleitung den Eingang mit Datum und Uhrzeit.
- Rücktritt vom Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäft (Österreich)Die Rücktrittserklärung für einen Online-Kauf, eine Bestellung per Telefon oder Katalog oder einen Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde: Sie treten binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück (§ 11 FAGG) und verlangen Ihr Geld zurück. Der Brief nennt Bestellung, Erhalt und Waren in eigenem Wortlaut. Das Muster-Widerrufsformular im Anhang des FAGG ist kostenlos und genügt ebenso; eine Form ist nicht vorgeschrieben, und die rechtzeitige Absendung wahrt die Frist (§ 13 Abs 1 FAGG). Bei Verträgen, die ab 01.10.2026 online geschlossen werden, muss der Shop zusätzlich eine Rücktrittsfunktion anbieten (§ 13a FAGG).
- Lenkerauskunft an die Behörde (Österreich)Antwort des Zulassungsbesitzers auf die Aufforderung der Behörde, den Lenker zu nennen (§ 103 Abs 2 KFG 1967): mit Geschäftszahl, Kennzeichen, Zeitpunkt und Ort laut Aufforderung sowie Name und Anschrift der Person, die das Fahrzeug gelenkt oder abgestellt hat – oder der Person, die die Auskunft erteilen kann. Die Auskunft ist Pflicht, binnen zwei Wochen ab Zustellung, auch über Angehörige; eine falsche, unvollständige oder verspätete Auskunft kann bis zu € 5.000 kosten. Liegt der Aufforderung ein Antwortblatt bei oder bietet die Behörde eine Online-Auskunft an, können Sie auch diese kostenlos nutzen.
- Widerruf einer Vollmacht mit Mitteilung an Dritte (Österreich)Das Schreiben, mit dem Sie eine Vollmacht widerrufen – jederzeit und ohne Begründung (§ 1020 ABGB) – und um die Rückgabe der Vollmachtsurkunde ersuchen. Zugleich die Mitteilung an Bank, Behörden und Vertragspartner: Wer vom Erlöschen ohne Verschulden nichts weiß, wird nach § 1026 ABGB geschützt, daher erhält jede Stelle eine Abschrift. Wirksam mit dem Zugang – übergeben Sie es gegen Unterschrift oder senden Sie es eingeschrieben. Für eine registrierte Vorsorgevollmacht reicht es nicht: Sie endet erst mit der Eintragung im ÖZVV.
- Entschuldigung für das Fernbleiben vom Unterricht (Österreich)Die schriftliche Entschuldigung, mit der Eltern – oder eigenberechtigte Schüler selbst – dem Klassenvorstand den Grund für das Fernbleiben vom Unterricht bekanntgeben: mit Name und Klasse, den Tagen, dem Grund ohne Diagnose und dem Tag, an dem die Schule verständigt wurde. Nach § 9 Schulpflichtgesetz und § 45 Schulunterrichtsgesetz ist die Schule ohne Verzug zu verständigen, auf Verlangen schriftlich – in allen Bundesländern gleich. Für Krankheit, einen unaufschiebbaren Arzttermin oder einen dringenden Familienanlass. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Lastschrift rückbuchen lassen oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die Bank (Österreich)Ihr Auftrag an die eigene Bank zu einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag: eine SEPA-Lastschrift rückbuchen lassen, eine Abbuchung ohne gültigen Einziehungsauftrag reklamieren, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine autorisierte SEPA-Lastschrift holen Sie binnen acht Wochen ohne Begründung zurück (§§ 70, 71 ZaDiG 2018), eine nicht autorisierte binnen 13 Monaten (§ 65 ZaDiG 2018). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Widerspruch gegen eine Preisänderung bei Strom oder Gas (Österreich)Die E-Control stellt dafür einen kostenlosen Musterbrief bereit. Dieses Dokument ist Ihr eigener Widerspruch gegen eine angekündigte Preis- oder Bedingungsänderung Ihres Strom- oder Gaslieferanten in Österreich. Bei Strom können Haushalte binnen vier Wochen ab Zustellung der Mitteilung kostenlos und ungeachtet einer Bindung widersprechen (§ 21 ElWG); der Vertrag endet dann nach der gesetzlichen Frist, bis dahin zu den bisherigen Bedingungen. Außerhalb einer Bindung können Sie zudem mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 24 ElWG). Für Gas gilt das GWG 2011. Mit Kundennummer, Zählpunkt und der Bitte um Bestätigung des Vertragsendes.
- Kündigung Fitnessstudio-Vertrag oder Abo – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming (Österreich)Kündigungsschreiben für den Vertrag mit dem Fitnessstudio und für laufende Abos in Österreich – Zeitschrift, Mitgliedschaft, Streaming oder Lieferabo. Sie kündigen ordentlich zum nächstmöglichen Termin, bei einem Zeitschriften- oder Lieferabo nach § 15 KSchG mit zwei Monaten Frist zum Ende des ersten Jahres und danach jedes Halbjahres, aus wichtigem Grund wie Krankheit oder Schwangerschaft, oder zum ursprünglichen Vertragsende, wenn Sie vor einer automatischen Verlängerung nicht erinnert wurden (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Mit Widerruf des Einziehungsauftrags und Bitte um Bestätigung des Endtermins.
- Mitteilung über die Betriebsaufgabe (Österreich)Das Schreiben, mit dem Sie dem Finanzamt Österreich die Aufgabe, den Verkauf oder die Übergabe Ihres Betriebes mitteilen – Pflicht binnen einem Monat nach §§ 120, 121 BAO, ohne vorgeschriebenes Formular. Es nennt Steuernummer, Art und Anschrift des Betriebes, den letzten Tag und einen allfälligen Erwerber und ersucht, die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anzupassen. Einbringen über FinanzOnline, per Post oder Fax – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO). Die Gewerbeberechtigung legen Sie gesondert zurück.
- Widerruf des Verzichts auf die Kleinunternehmerbefreiung (Österreich)Das Schreiben an das Finanzamt Österreich, mit dem Sie Ihren Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer widerrufen (§ 6 Abs 3 UStG 1994) – etwa wenn Sie vermieten oder selbständig tätig sind und Ihr Umsatz wieder unter € 55.000 liegt. Der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre; widerrufen werden kann er nur ab Beginn eines Kalenderjahres und spätestens bis 31. Jänner dieses Jahres. Mit Steuernummer, Jahren und Umsätzen. Einbringen per Post, Fax oder über FinanzOnline – eine E-Mail ist keine Eingabe (§§ 85, 86a BAO).
- Geltendmachung des Investitionsersatzes nach § 10 MRG (Österreich)Das Schreiben, mit dem Sie beim Auszug aus einer Mietwohnung den Ersatz für Investitionen verlangen – neues Bad, Heizung, Strom-, Gas- oder Wasserleitungen –, soweit sie über die Mietdauer hinaus wirksam und nützlich sind (§ 10 MRG). Der Anspruch ist schriftlich und mit Rechnungen geltend zu machen, bei eigener Kündigung binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang beim Vermieter, sonst geht er verloren. Das Schreiben listet die Aufwendungen, die Kosten und den verlangten Ersatz nach Abschreibung. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Krankmeldung an den Arbeitgeber im Krankenstand (Österreich)Die schriftliche Krankmeldung an den Arbeitgeber, wenn Sie in Österreich in den Krankenstand gehen: mit Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ihrer Ursache – Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit –, nie mit einer Diagnose. Angestellte zeigen die Arbeitsverhinderung nach § 8 Abs 8 AngG, Arbeiter nach § 4 Abs 1 EFZG ohne Verzug an und legen auf Verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (Krankenstandsbestätigung) vor. Eine Form ist nicht vorgeschrieben; das Schreiben dient Ihnen als Beweis. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und übergeben.
- Mitteilung über eine Erkrankung während des Urlaubs (Österreich)Wer in Österreich im Urlaub krank wird, verliert die Krankheitstage nicht: Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 5 UrlG). Dafür ist der Arbeitgeber nach drei Tagen ohne Verzug zu verständigen, und bei Wiederantritt des Dienstes ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Das Schreiben hält beides fest, mit Urlaubszeitraum, Beginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne Diagnose – und mit einer Auswahl für die Erkrankung im Ausland, wo eine behördliche Bestätigung oder die einer Krankenanstalt nötig ist.
- Mitteilung über Pflegefreistellung an den Arbeitgeber (Österreich)Die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass Sie in Österreich Pflegefreistellung nach § 16 UrlG in Anspruch nehmen: zur Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder einer erkrankten Person im gemeinsamen Haushalt, zur Betreuung Ihres Kindes, wenn die ständige Betreuungsperson ausfällt, oder zur Begleitung eines Kindes unter zehn Jahren bei einem Spitalsaufenthalt. Sie wählen, ob Sie die erste Woche nehmen, die zweite Woche für ein neuerlich erkranktes Kind unter zwölf Jahren oder, wenn beides verbraucht ist, Urlaub ohne Vereinbarung (§ 16 Abs 3 UrlG). Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Ohne Diagnose.
- Zahlungserinnerung und Mahnung an Unternehmer (Österreich)Mahnschreiben an ein anderes Unternehmen, das eine Rechnung nicht bezahlt hat – als freundliche Zahlungserinnerung oder als letzte Mahnung vor dem Zahlungsbefehl. Es nennt Rechnung, Fälligkeit und Verzugsbeginn, berechnet die Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (§ 456 UGB), verlangt den Pauschalbetrag von € 40 für Betreibungskosten (§ 458 UGB) und setzt eine Zahlungsfrist. Den aktuellen Basiszinssatz tragen Sie selbst ein. Für Geschäfte zwischen Unternehmern; gegenüber Verbrauchern gelten andere Zinsen.
- Nachfristsetzung wegen vorenthaltenen Entgelts mit Ankündigung des Austritts (Österreich)Das Schreiben, mit dem Arbeitnehmer in Österreich dem Dienstgeber für vorenthaltenes Entgelt eine konkrete Nachfrist setzen und für den Fall der Nichtzahlung den vorzeitigen Austritt ankündigen (§ 26 Z 2 AngG; für Arbeiter § 82a lit d GewO 1859). Ein Austritt wegen Lohnrückstands ohne vorherige konkrete Nachfrist wurde als unberechtigt beurteilt – dieses Schreiben ist deshalb der erste Schritt. Es wahrt zugleich die Verfallsfristen des Kollektivvertrags. Mit Empfangsbestätigung für die persönliche Übergabe.
- Mahnung wegen Mietzinsrückstands (Österreich)Die Mahnung des Vermieters an einen Mieter, der mit dem Mietzins im Rückstand ist: mit den offenen Beträgen je Monat, der Gesamtsumme, einer Zahlungsfrist und dem Konto. In Österreich setzen die gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstands (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG) und die Aufhebung des Vertrags nach § 1118 ABGB eine Mahnung nach Fälligkeit voraus, die den Rückstand konkret beziffert. Sie wählen, welcher Schritt bei Nichtzahlung folgt. Die Aufkündigung selbst ist kein Brief, sondern wird beim Bezirksgericht eingebracht – dieses Schreiben ist die Mahnung davor.
- Einziehungsauftrag widerrufen – SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger (Österreich)Ihr Schreiben an den Zahlungsempfänger – Fitnessstudio, Versicherung, Verein, Onlinehändler oder Inkassobüro –, mit dem Sie das SEPA-Lastschriftmandat (den Einziehungsauftrag) widerrufen. Es nennt Mandatsreferenz, Creditor-ID und Ihre IBAN, untersagt ab Zugang weitere Abbuchungen und sagt, wie es weitergeht: Sie überweisen selbst, der Vertrag ist beendet, oder Sie zahlen von einem anderen Konto. Der Widerruf beendet weder den Vertrag noch eine offene Schuld. Wird trotzdem abgebucht, ist die Lastschrift nicht autorisiert, und Ihre Bank erstattet sie (§§ 65, 67 ZaDiG 2018).
- Antwort auf ein Inkassoschreiben – Forderung oder Inkassokosten bestreiten (Österreich)Ihre Antwort an ein Inkassobüro, das im Auftrag eines Gläubigers Geld von Ihnen verlangt: Sie bestreiten die Forderung ganz oder zum Teil oder nur die Inkassokosten, nennen Ihre Gründe und verlangen eine Aufstellung von Hauptforderung, Zinsen und jeder Kostenposition. Inkassokosten sind nur zu ersetzen, soweit sie notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB); die Inkasso-Höchstsätze sind Obergrenzen, kein Anspruch. Einen unbestrittenen Betrag zahlen Sie ausdrücklich auf die Hauptforderung.
- Ruhendmeldung und Wiederaufnahme des Gewerbes (Österreich)Die Anzeige an die Landeskammer der Wirtschaftskammer, dass Sie Ihr Gewerbe ruhen lassen oder nach dem Ruhen wieder ausüben – binnen drei Wochen nach § 93 Abs 1 GewO 1994. Mit Gewerbeinhaber, Gewerbe, Standort, GISA-Zahl und Stichtag, also den Angaben, die die Kammer für eine formlose Meldung braucht. Die Wirtschaftskammer stellt dafür auch ein eigenes Formular und ihre eServices kostenlos bereit; die Anzeige ist aber formfrei, und ein eigenes Schreiben per E-Mail oder Post genügt.
- Mitteilung an die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Verkauf des Autos (Österreich)Der Brief, mit dem Sie nach dem Verkauf Ihres Autos Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer den Verkauf mitteilen, wie § 71 VersVG es verlangt: mit Polizzennummer, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Name und Anschrift des Käufers und dem Tag der Abmeldung. Sie ersuchen um Abrechnung und Erstattung der im Voraus bezahlten Prämie auf Ihr Konto oder um Umstellung auf ein Folgefahrzeug, und um eine Bestätigung über den Schadenverlauf. Eine Veräußerungsanzeige an eine Behörde gibt es in Österreich nicht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
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