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Konkubinatsvertrag, auf Englisch (Schweiz)
Schweiz · auf Englisch
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Für Paare, die in der Schweiz ohne Trauschein zusammenleben und Englisch miteinander sprechen: der Vertrag über Eigentum und Inventar, die Teilung der Haushaltskosten, die Wohnung, Darlehen und Zuwendungen und die Abrechnung bei einer Trennung. Er hält fest, was er nicht kann: Er macht die Partnerin oder den Partner nicht zur Erbin oder zum Erben (dafür braucht es ein handschriftliches Testament, Art. 505 ZGB), Pensionskassenleistungen richten sich nach dem Reglement (Art. 20a BVG), und elterliche Sorge und Kinderunterhalt werden anderswo geregelt. Mit Inventar als Beilage. Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache.
- Für die Verwendung in Schweiz
- Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Veröffentlicht vonDocMuse
Wann Sie dieses Dokument brauchen
- Sie und Ihr Partner ziehen in der Schweiz zusammen und wollen vorerst nicht heiraten.
- Ihre Partnerin zieht in Ihre Mietwohnung in der Schweiz, und Sie wollen die Kosten regeln.
- Sie kaufen gemeinsam teure Möbel und wollen wissen, wem sie bei einer Trennung gehören.
- Sie wollen den Vertrag auf Englisch, weil keiner von Ihnen gut Deutsch oder Französisch spricht.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Erste Partei
- Anschrift der ersten Partei
- Zweite Partei
- Anschrift der zweiten Partei
- Zusammenleben seit
- Anschrift der Immobilie
- Wie die Haushaltskosten geteilt werden
- Vereinbarte monatliche Beiträge (Betrag je Partei, Konto)
- Entschädigung für die Partei, die den Haushalt führt oder Kinder betreut (falls vereinbart)
- Wer Mieterin oder Mieter der Wohnung ist
- Wer die Wohnung nach einer Trennung behält und bis wann die andere Partei auszieht
- Frist für die Abrechnung nach einer Trennung (z. B. drei Monaten)
- Zusätzliche Bedingungen
- Ort
- Datum
- Vermögen der ersten Partei: Gegenstand sowie Zeitpunkt und Art des Erwerbs
- Vermögen der zweiten Partei: Gegenstand sowie Zeitpunkt und Art des Erwerbs
- Gemeinsames Eigentum bei Vertragsschluss (und die Anteile, falls nicht je zur Hälfte)
Häufige Fragen
- Haben unverheiratete Paare in der Schweiz ohne Vertrag Ansprüche gegeneinander?
- Sehr wenige. Kein Gesetz regelt das Konkubinat: kein Unterhalt nach einer Trennung, keine Beteiligung am Vermögen der anderen Partei, keine Teilung von AHV- und Pensionskassenguthaben, kein Erbrecht. Für gemeinsam Angeschafftes können Gerichte die Regeln über die einfache Gesellschaft anwenden (Art. 530 ff. OR), aber nur soweit das Paar einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgte (BGE 108 II 204). Ein Konkubinatsvertrag hält deshalb fest, wem was gehört, wer welche Kosten trägt und wie bei einer Trennung abgerechnet wird. Er braucht kein Notariat; nur Grundstücke verlangen eine öffentliche Beurkundung.
- Stirbt eine Person eines unverheirateten Paares: Erbt die andere oder erhält sie Vorsorgeleistungen?
- Nicht von selbst. Partner sind einander keine gesetzlichen Erben; es braucht ein Testament, das vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist (Art. 505 ZGB), oder ein öffentlich beurkundetes Testament oder einen Erbvertrag, und die Pflichtteile der Nachkommen bleiben vorbehalten. Eine Hinterlassenenrente der AHV gibt es nicht. Die Pensionskasse kann zahlen, wenn ihr Reglement es vorsieht (Art. 20a BVG), meist auf eine Begünstigungserklärung zu Lebzeiten; in der Säule 3a ist der Partner nach fünf Jahren ununterbrochenen Zusammenlebens oder bei Unterhalt eines gemeinsamen Kindes mit den Nachkommen begünstigt (Art. 2 BVV 3). Die Erbschaftssteuer bestimmt der Kanton.
- Ist ein Konkubinatsvertrag auf Englisch in der Schweiz gültig, und braucht er ein Notariat?
- Er gilt zwischen Ihnen in jeder Sprache, die Sie beide verstehen, und braucht weder Notariat noch Beglaubigung: Von beiden unterschrieben, bindet er. Nur Grundstücke verlangen eine öffentliche Beurkundung, und der Vertrag überträgt keines. Liest eine Seite Deutsch, Französisch oder Italienisch besser, nehmen Sie diese Fassung. Behörden und Gerichte arbeiten in ihrer Amtssprache; diese englische Fassung dient dem Verkehr unter Privaten. Kommt es zu einem Streit vor der Schlichtungsbehörde oder dem Gericht, wird in der Amtssprache des Kantons verhandelt (Art. 129 Abs. 1 ZPO), und eine Übersetzung kann nötig werden.
- Was geschieht mit Wohnung und gemeinsamen Sachen, wenn sich ein Konkubinatspaar in der Schweiz trennt?
- Jede Seite kann das Zusammenleben jederzeit schriftlich beenden; eine Kündigungsfrist gilt nicht, denn niemand kann sich zum Zusammenleben verpflichten (Art. 27 ZGB). Jede Partei nimmt ihr Eigentum zurück; gemeinsam Bezahltes gehört Ihnen zu gleichen Teilen, sofern nichts anderes festgehalten ist (Art. 646 Abs. 2 ZGB), und eine Seite kann es gegen den halben Verkehrswert übernehmen, sonst wird verkauft. Für die Wohnung hält der Vertrag fest, wer bleibt und bis wann die andere Seite auszieht; gegenüber der Vermieterschaft zählt aber nur der Mietvertrag: Ein Mieterwechsel braucht ihre Zustimmung.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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