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1Für Liechtenstein
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- Rücktritt von einem Online-Kauf, auf Englisch (Liechtenstein)Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume gekauft haben und es sich anders überlegen: eine Rücktrittserklärung auf Englisch, die innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zurücktritt (Art. 12 FAGG) und die Erstattung binnen 14 Tagen verlangt (Art. 15 FAGG). Das gesetzliche Muster-Rücktrittsformular und das Online-Formular des Unternehmers leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung, auf Englisch (Liechtenstein)Für Fluggäste aus Liechtenstein, deren Flug — ab Zürich oder einem anderen Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz — drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde. Das Schreiben auf Englisch fordert die pauschale Ausgleichszahlung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die Teil des EWR-Abkommens ist: EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung. Das Formular der Fluggesellschaft ist kostenlos. Beschwerden gehen an die Durchsetzungsstelle des Abflugstaats (bei einem Flug aus einem Drittstaat an jene des Staats der ersten Landung), für Zürich an das BAZL.
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, auf Englisch (Liechtenstein)Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank oder ein Spital in Liechtenstein über sie hat: ein Ersuchen auf Englisch nach Art. 15 DSGVO, die über den EWR gilt, und dem Datenschutzgesetz (DSG). Es verlangt eine Kopie der Daten und die zugehörigen Angaben, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt; dieses Schreiben legt es vollständig dar und gibt Ihnen einen datierten Beleg. Beschwerden gehen an die Datenschutzstelle.
- Chargeback-Antrag: Rückbuchung einer Kartenzahlung, auf Englisch (Liechtenstein)Für alle in Liechtenstein, die mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt und nicht erhalten haben, wofür sie bezahlt haben — Ware nie geliefert, mangelhaft, Rückerstattung nicht bezahlt, Zahlung doppelt abgebucht — und sich mit dem Unternehmen nicht einigen konnten: ein Schreiben auf Englisch, das den Kartenherausgeber um eine Rückbuchung nach den Regeln des Kartensystems und um eine schriftliche Antwort ersucht. Viele Kartenherausgeber haben ein kostenloses Online-Formular; wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen.
- Reklamation einer Pauschalreise, auf Englisch (Liechtenstein)Für Reisende, deren Pauschalreise — Beförderung und Unterkunft oder andere Reiseleistungen, zusammen verkauft — nicht wie gebucht war: ein Schreiben auf Englisch an den Reiseveranstalter, der für jede Leistung der Reise verantwortlich ist (Art. 12 Abs. 1 PRG), mit der Forderung nach Preisminderung und Schadenersatz (Art. 13 PRG), Gesamtbetrag und 14 Tagen Frist. Bei einem in Liechtenstein niedergelassenen Veranstalter schlichtet das Amt für Volkswirtschaft kostenlos. Eingeschrieben senden.
- Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO (Liechtenstein)Für alle, die sehen wollen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen, ein Arbeitgeber, eine Vermieterin oder ein Vermieter, eine Bank, ein Spital oder eine Behörde in Liechtenstein über sie hat. Das Ersuchen nach Art. 15 DSGVO und dem Datenschutzgesetz (DSG) verlangt eine Kopie der Daten und die Angaben, die das Gesetz dazu vorsieht, unentgeltlich und innerhalb eines Monats. Jedes klare Ersuchen genügt, und viele Stellen haben ein kostenloses Online-Formular oder eine Datenschutz-Adresse; dieses Schreiben legt das Ersuchen vollständig dar, sodass Sie belegen können, was Sie wann verlangt haben.
- Chargeback-Antrag: Rückbuchung einer Kartenzahlung (Liechtenstein)Für alle in Liechtenstein, die mit Debit- oder Kreditkarte bezahlt und nicht erhalten haben, wofür sie bezahlt haben — Ware nie geliefert, mangelhaft oder nicht wie beschrieben, eine Rückerstattung nie bezahlt, eine Zahlung doppelt abgebucht — und sich mit dem Unternehmen nicht einigen konnten. Das Schreiben ersucht den Kartenherausgeber, nach den Regeln des Kartensystems eine Rückbuchung zu veranlassen und schriftlich zu antworten. Viele Kartenherausgeber haben ein kostenloses Online-Formular für Beanstandungen, das dasselbe leistet; wenden Sie sich zuerst an das Unternehmen.
- Gesuch um Zahlungserleichterung für Steuern (Liechtenstein)Für Steuerpflichtige in Liechtenstein, die eine Steuerrechnung nicht fristgerecht bezahlen können: das Gesuch an die Bezugsbehörde um ratenweise Bezahlung nach Art. 131 SteG, mit Begründung der erheblichen Härte, Anzahlung, Monatsraten und Beginn. Die Vermögens- und Erwerbssteuer bezieht die Gemeindesteuerkasse, die übrigen Steuern die Steuerverwaltung (Art. 126 Abs. 1 SteG). Keine Steuerberatung: Die Vorlage gibt die Form, die Gründe nennen Sie. Vor Ablauf der Zahlungsfrist eingeschrieben senden, mit Belegen.
- Entschädigungsforderung wegen Flugverspätung oder Annullierung (Liechtenstein)Für Fluggäste, deren Flug drei Stunden oder mehr verspätet ankam, weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde oder bei denen die Beförderung verweigert wurde, auf einem Flug nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004: jeder Flug ab einem Flughafen in der EU, in Island, Norwegen oder der Schweiz, und Flüge dorthin mit einer Fluggesellschaft aus einem dieser Staaten. Das Schreiben fordert die pauschale Ausgleichszahlung — EUR 250, 400 oder 600 je Fluggast, nach Entfernung — von der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat. Das Formular der Fluggesellschaft und das EU-Beschwerdeformular sind kostenlos und leisten dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Reklamation einer Pauschalreise (Liechtenstein)Für Reisende, deren Pauschalreise — Beförderung und Unterkunft oder andere Reiseleistungen, zusammen verkauft — nicht wie gebucht war. Das Schreiben hält dem Reiseveranstalter vor, dass er nach Art. 12 Abs. 1 des Pauschalreisegesetzes (PRG) für jede Leistung der Pauschalreise verantwortlich ist, und verlangt Preisminderung und Schadenersatz, mit Gesamtbetrag und 14 Tagen Frist. Das Amt für Volkswirtschaft schlichtet kostenlos Streitigkeiten zwischen Konsumenten und in Liechtenstein niedergelassenen Unternehmern, für die keine andere Schlichtungsstelle zuständig ist (Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 3 und Art. 12 AStG). Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Rücktritt von einem Online-Kauf (Liechtenstein)Für Konsumentinnen und Konsumenten in Liechtenstein, die Waren oder eine Dienstleistung online, am Telefon oder ausserhalb der Geschäftsräume des Unternehmers gekauft haben und es sich anders überlegen. Mit diesem Schreiben treten Sie innerhalb der Rücktrittsfrist nach Art. 12 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) — 14 Tage — ohne Begründung vom Vertrag zurück und verlangen die Erstattung binnen 14 Tagen. Das Muster-Rücktrittsformular, das der Unternehmer Ihnen geben muss, oder sein eigenes Online-Formular leisten kostenlos dasselbe. Eingeschrieben senden und den Beleg aufbewahren.
- Mängelrüge: Reparatur oder Ersatz einer Ware, auf Englisch (Liechtenstein)Ein englischer Brief an einen Verkäufer in Liechtenstein, wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist: Sie berufen sich auf die gesetzliche Gewährleistung, verlangen nach Ihrer Wahl Reparatur oder Austausch und setzen eine datierte Frist. Für Verbraucherkäufe bei Unternehmen seit 1. März 2026 nach dem Konsumentengewährleistungsgesetz (KonsGG), sonst nach §§ 922 ff. ABGB. Bei Käufen ab 1. März 2026 erlöschen die Rechte drei Monate nach der zweijährigen Frist; bei früheren müssen Sie innert zwei Jahren ab Lieferung klagen. Dieser Brief hemmt keine der Fristen. Unterschreiben und eingeschrieben senden.
- Verlangen oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auf Englisch: verlangt vom Arbeitgeber ein Vollzeugnis über Art und Dauer der Anstellung sowie Leistung und Verhalten, ein Zwischenzeugnis oder eine Arbeitsbestätigung nur über Art und Dauer (§ 1173a Art. 36 ABGB), oder die Berichtigung eines Zeugnisses mit bisheriger und gewünschter Formulierung und einer Frist. Sie können es jederzeit verlangen. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Einsprache gegen eine missbräuchliche Kündigung und Verlangen der Begründung, auf Englisch (Liechtenstein)Für gekündigte Arbeitnehmende in Liechtenstein, auf Englisch: die schriftliche Einsprache gegen die Kündigung nach § 1173a Art. 48 ABGB, Voraussetzung für eine Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen, mit dem Verlangen einer schriftlichen Begründung (Art. 45 Abs. 2). Sie muss bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber eintreffen, sonst gibt es keine Entschädigung; die Klage ist danach innert 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses beim Landgericht einzureichen, sonst verwirkt der Anspruch. Gerichte nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Letzte Zahlungsaufforderung vor dem Zahlbefehl, auf Englisch (Liechtenstein)Eine letzte Mahnung auf Englisch an einen Schuldner in Liechtenstein, der Englisch liest, bevor Sie beim Fürstlichen Landgericht einen bedingten Zahlbefehl beantragen (§§ 577 ff. ZPO): geschuldeter Betrag, Fälligkeit, Frist, Ihr Konto und Verzugszins – gesetzlich 5 % im Jahr (§ 1000 Abs. 1 ABGB), unter Unternehmen acht Prozentpunkte über dem Referenzzinssatz (Art. 336b ADHGB) oder der vereinbarte Satz. Ohne Inkassogebühr. Das Gericht arbeitet nur auf Deutsch, der Antrag wird daher deutsch gestellt. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche aussergerichtliche Kündigung mit dem Inhalt nach § 1090 Art. 47 ABGB – Mietobjekt und Datum, auf das sie wirkt – mit drei Monaten auf ein Monatsende (Art. 39). Bei einer Familienwohnung nennt sie den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Mieters, dem ein zweites unterschriebenes Exemplar gesondert zuzustellen ist (Art. 49); sonst ist sie nichtig (Art. 50). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Kündigung eines Abonnements oder Vertrags, auf Englisch (Liechtenstein)Eine Kündigung auf Englisch für einen laufenden Vertrag mit einem Anbieter in Liechtenstein – Fitnessstudio, Zeitschrift, Streamingdienst, Mitgliedschaft oder anderes Abonnement – auf den nächstmöglichen Termin, mit Bitte um schriftliche Bestätigung und keine weiteren Abbuchungen. Für Verbraucherverträge über wiederkehrende Leistungen gilt Art. 20 Konsumentenschutzgesetz (KSchG); sonst entscheidet der Vertrag, und eine strengere Form als ein unterschriebener Brief kann nicht verlangt werden. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden.
- Mitteilung einer Mietzinserhöhung, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter einer Wohnung in Liechtenstein, die mit dem Mieter Englisch sprechen: die schriftliche, begründete Mitteilung einer Mietzinserhöhung nach § 1090 Art. 59 ABGB mit bisherigem und neuem Mietzins, dem Datum der Erhöhung und den Gründen nach Art. 56. Sie muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen und darf keine Kündigung androhen oder aussprechen, sonst ist sie nichtig; sie nennt die vierwöchige Anfechtungsfrist (Art. 62). Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Übergabeprotokoll für eine Wohnung beim Ein- oder Auszug, auf Englisch (Liechtenstein)Für Vermieter und Mieter in Liechtenstein beim Ein- oder Auszug: das Protokoll, das beide bei der Übergabe gemeinsam ausfüllen und unterschreiben – Zählerstände, Schlüssel, Zustand jedes Raums, festgestellte Mängel und vereinbarte Arbeiten; beim Einzug, ob der Mieter das letzte Rückgabeprotokoll gesehen hat (§ 1090 Art. 7 ABGB), und die Pflicht des Vermieters, bei der Rückgabe zu prüfen und Mängel sofort zu melden (Art. 52). Zweifach ausdrucken und bei der Begehung unterschreiben. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Forderung von ausstehendem Lohn beim Arbeitgeber, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, deren Lohn oder Überstunden nicht bezahlt wurden, auf Englisch: fordert den ausstehenden Lohn Monat für Monat, Überstunden mit Zuschlag von einem Viertel (§ 1173a Art. 6 ABGB) und eine schriftliche Lohnabrechnung (Art. 16), setzt eine Zahlungsfrist und nennt 5 % Verzugszins. Zahlt der Arbeitgeber weiterhin nicht, folgt ein bedingter Zahlbefehl oder eine Klage beim Landgericht – nur auf Deutsch.
- Gesuch um Freigabe der Mietkaution, auf Englisch (Liechtenstein)Für Mieterinnen und Mieter in Liechtenstein nach dem Auszug: der Brief, mit dem Sie die Mietkaution zurückverlangen (§ 1090 Art. 14 ABGB). Sie wählen den Empfänger: den Vermieter, der der Bank die Freigabe erteilen soll, oder die Bank selbst, wenn seit Mietende ein Jahr vergangen ist, ohne dass der Vermieter einen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. Mit Bank, Konto, Betrag, Ihrer IBAN und Antwortfrist. Ausdrucken, unterschreiben, eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Mängelrüge und Gesuch um Herabsetzung des Mietzinses, auf Englisch (Liechtenstein)Für Mieterinnen und Mieter in Liechtenstein mit Mängeln in der Wohnung: die schriftliche Mängelrüge an den Vermieter oder die Verwaltung. Sie beschreibt die Mängel, setzt eine angemessene Frist zur Behebung (§ 1090 Art. 20, 21 ABGB), verlangt eine Herabsetzung des Mietzinses ab Kenntnis des Vermieters (Art. 23) und kann die Hinterlegung künftiger Mietzinse beim Gericht androhen (Art. 25). Ausdrucken, unterschreiben, Fotos beilegen und eingeschrieben senden. Für Behörden und Gerichte gilt nur die deutsche Fassung.
- Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers, auf Englisch (Liechtenstein)Ein Kündigungsschreiben auf Englisch für Arbeitnehmende mit einer Stelle in Liechtenstein, auch Grenzgänger aus der Schweiz und Österreich: Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist (§ 1173a Art. 45c ABGB) oder in der Probezeit mit sieben Tagen auf das Ende einer Arbeitswoche (Art. 45b), sonst auf den nächstmöglichen Termin; mit Bitte um Bestätigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung sowie Regelung der Restferien. Für Arbeitgeber, die Englisch sprechen; Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
- Ankündigung von Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub, auf Englisch (Liechtenstein)Für Arbeitnehmende in Liechtenstein, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, auf Englisch: teilt dem Arbeitgeber mit, dass Sie 20 Wochen Mutterschaftszeit, zwei Wochen Vaterschaftsurlaub oder bis zu vier Monate Elternzeit beziehen (§ 1173a Art. 34a–34c ABGB), mit Beginn, Ende und gewünschter Aufteilung, wenn möglich drei Monate im Voraus (Art. 34f). Bittet um Bestätigung und, falls der Arbeitgeber verschieben will, um schriftliche Begründung. Gerichte und Behörden nehmen nur die deutsche Fassung an.
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