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- Vollmacht für die Kfz-Zulassung, Ummeldung oder AbmeldungVollmacht für die Zulassungsstelle: Damit erledigt eine andere Person für Sie die Zulassung, die Umschreibung nach einem Halterwechsel (Ummeldung), die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder eine Adressänderung bei der Zulassungsbehörde. Sie nennt Vollmachtgeber und Bevollmächtigten mit Geburtsdatum und Anschrift, das Fahrzeug mit FIN und Kennzeichen, die eVB-Nummer und den Vorgang und ist auf diesen Vorgang begrenzt. Viele Zulassungsbehörden bieten eine eigene Vollmacht kostenlos an; prüfen Sie deren Unterlagenliste. Zum Ausdrucken und Unterschreiben von Hand.
- Antrag auf Einsicht in die Behandlungsakte und Herausgabe einer KopieDas Schreiben an die Arztpraxis, das Krankenhaus oder die Therapiepraxis, mit dem Sie Einsicht in Ihre Behandlungsakte – früher Patientenakte oder Krankenakte – und eine vollständige Kopie verlangen. Es stützt sich auf § 630g BGB in der seit 06.02.2026 geltenden Fassung, nach der die erste Kopie kostenlos ist, auch elektronisch, und auf Art. 15 DSGVO mit der Monatsfrist. Sie wählen Kopie oder Einsicht und Kopie und den Weg: E-Mail, Post oder Abholung. Nicht gemeint ist die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse.
- Vollmacht zur Abholung des Ausweises und für MeldeangelegenheitenDie Vollmacht, mit der eine andere Person beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt für Sie den neuen Personalausweis oder Reisepass abholt, Sie an-, um- oder abmeldet oder eine Meldebescheinigung beantragt und abholt. Mit der Erklärung, dass der PIN-Brief eingegangen ist – ohne sie wird ein Personalausweis keinem Bevollmächtigten ausgehändigt. Manche Ausweisbehörden halten ein eigenes Vollmachtsformular kostenlos bereit; dieses ist eine eigenständig formulierte Alternative. Ausfüllen, ausdrucken, von Hand unterschreiben und im Original mitgeben.
- Schlichtungsantrag gegen die Bank – Ombudsmann oder SchlichtungsstelleAntrag auf ein Schlichtungsverfahren, wenn Ihre Bank oder Sparkasse Ihrer Beschwerde nicht abgeholfen hat – an den Ombudsmann der privaten Banken, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband oder eines regionalen Sparkassenverbands, die Kundenbeschwerdestelle des BVR für Volks- und Raiffeisenbanken oder die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Er nennt Bank, Vertrag, Ihre Beschwerde und deren Ergebnis, schildert den Streit, beziffert die Forderung und enthält die üblichen Erklärungen. Beim Ombudsmann der privaten Banken ist das Verfahren für Verbraucher kostenlos, und sein Spruch bindet die Bank bis 10.000 €.
- Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat an privat)Kaufvertrag für ein Auto von privat an privat: der Kfz-Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen oder ein Motorrad zwischen Privatleuten. Der Gewährleistungsausschluss ist so formuliert, wie die Rechtsprechung ihn hält: Er gilt nicht bei Arglist und Garantie (§ 444 BGB) und nicht für die Angaben des Verkäufers zu Kilometerstand, Unfallschäden, Vorhaltern und bekannten Mängeln, die in einem eigenen Abschnitt stehen. Dazu die Prüfung der Zulassungsbescheinigung Teil II, Datum und Uhrzeit der Übergabe, Eigentumsvorbehalt, Ummeldung und Veräußerungsanzeige. Für beide Seiten zum Ausdrucken und Unterschreiben.
- Antrag auf eine Bescheinigung in SteuersachenIhr Antrag an das Finanzamt auf eine Bescheinigung in Steuersachen, oft auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt – verlangt bei öffentlichen Ausschreibungen, für die Gaststättenerlaubnis und andere gewerberechtliche Erlaubnisse oder von Banken. Sie gibt wieder, ob Steuerrückstände bestehen und ob die Steuererklärungen abgegeben sind, und zwar am Tag der Ausstellung. Das Schreiben nennt Steuernummer, Zweck und den Termin, bis zu dem Sie die Bescheinigung brauchen. Ein amtlicher Vordruck ist nicht vorgeschrieben; per Post oder als „Sonstige Nachricht“ über ELSTER.
- Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie verlangen, dass Ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird – jederzeit möglich, auch bei einem Konto im Minus und nach einer Kontopfändung (§ 850k ZPO). Die Bank muss spätestens ab dem vierten Geschäftstag nach dem Antrag umstellen; verlangen Sie die Umwandlung binnen eines Monats nach der Pfändung, wirkt der Schutz zurück. Mit der Versicherung, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, und der Angabe zur Bescheinigung über höhere Freibeträge (§ 903 ZPO). Geschützt sind seit dem 01.07.2026 monatlich 1.590 €; der Betrag ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli.
- Antrag auf Feststellung eines PflegegradesDer Antrag an die Pflegekasse auf Leistungen der Pflegeversicherung und die Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades – für sich selbst oder, mit Vollmacht oder Betreuerausweis, für eine andere Person. Ein formloser Antrag genügt, aber nur ein schriftlicher belegt das Datum, ab dem die Leistungen laufen (§ 33 SGB XI). Mit Hinweis auf die verkürzten Fristen bei Krankenhausaufenthalt oder angekündigter Pflegezeit und einem vorbereiteten zweiten Schreiben, mit dem Sie 70 € je begonnene Woche verlangen, wenn die Kasse die 25 Arbeitstage überschreitet.
- Antrag auf Kostenübernahme oder Kostenerstattung bei der KrankenkasseDer Antrag an die gesetzliche Krankenkasse, eine Behandlung, ein Hilfsmittel oder eine andere Leistung zu bezahlen – vor der Behandlung als Antrag auf Kostenübernahme, mit der Entscheidungsfrist von drei, fünf oder sechs Wochen nach § 13 Abs. 3a SGB V, oder danach als Antrag auf Kostenerstattung, wenn die Kasse nicht fristgerecht entschieden, eine dringende Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder sie zu Unrecht abgelehnt hat. Ohne Diagnose im Brief: Die Begründung liefert die beigefügte ärztliche Verordnung.
- Beschwerde über eine ärztliche BehandlungEin Schreiben für vier Wege nach einer Behandlung, mit der Sie unzufrieden sind oder hinter der Sie einen Behandlungsfehler vermuten: die Beschwerde an die Praxis oder Klinik selbst, die berufsrechtliche Beschwerde bei der Landesärztekammer, der Antrag an die Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer und die Bitte an die Krankenkasse um Unterstützung nach § 66 SGB V. Mit Sachverhalt, gewähltem Weg und auf Wunsch der Entbindung von der Schweigepflicht. Für alle Bundesländer.
- Verzeichnis des Anfangsvermögens nach § 1377 BGBGemeinsames Verzeichnis beider Ehegatten über ihr Vermögen und ihre Schulden am Tag der Hochzeit, dazu Erbschaften und Schenkungen während der Ehe, jeweils mit Werten. Ein von beiden aufgestelltes, datiertes und unterschriebenes Verzeichnis gilt zwischen ihnen als richtig (§ 1377 Abs. 1 BGB); ohne Verzeichnis wird beim Zugewinnausgleich vermutet, dass das gesamte Endvermögen Zugewinn ist. Kein Notar nötig. Wer Gütertrennung oder einen anderen Güterstand will, braucht dagegen einen notariellen Ehevertrag – dieses Dokument ersetzt ihn nicht.
- Mängelanzeige mit MietminderungDas Schreiben, mit dem Sie dem Vermieter einen Mangel der Mietwohnung anzeigen – Schimmel, Heizungsausfall, Wasserschaden, defekte Fenster – und die Minderung der Miete geltend machen. Die Anzeige ist Pflicht: Ohne sie entfällt die Minderung, soweit der Vermieter den Mangel hätte beheben können (§ 536c BGB). Das Schreiben beschreibt den Mangel, setzt eine Frist zur Beseitigung, berechnet die Minderung aus der Bruttomiete, lässt Sie wählen, ob Sie unter Vorbehalt voll zahlen (der sicherere Weg) oder sofort kürzen, und kündigt die Aufrechnung nach § 556b Abs. 2 BGB an. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden.
- Antrag auf Nachteilsausgleich bei HochschulprüfungenDer Antrag an den Prüfungsausschuss auf einen Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: mehr Bearbeitungszeit, Pausen, ein eigener Raum, technische Hilfsmittel oder eine andere Prüfungsform, ohne dass die fachlichen Anforderungen sinken. Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange behinderter Studierender berücksichtigen (§ 16 Satz 4 HRG). Mit Matrikelnummer, Studiengang, den betroffenen Prüfungen, den Auswirkungen der Beeinträchtigung, den beantragten Maßnahmen und einem ärztlichen Attest als Anlage. Hat Ihre Hochschule ein eigenes Antragsformular, verwenden Sie es oder fügen Sie dieses Schreiben als Begründung bei.
- Reklamation der Pauschalreise nach der Rückkehr – Minderung und SchadensersatzDas Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter nach einer mangelhaften Pauschalreise: Sie benennen die Mängel und Ihre Anzeige vor Ort, berechnen die Minderung des Reisepreises (§ 651m BGB), verlangen Ersatz für selbst geschaffene Abhilfe und weitere Schäden, bei erheblicher Beeinträchtigung auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit (§ 651n BGB), und setzen eine Zahlungsfrist. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende (§ 651j BGB); eine Monatsfrist für die Anmeldung gibt es nicht mehr.
- Beschwerde an den Strom- oder GasversorgerVerbraucherbeschwerde an Ihren Strom- oder Gasanbieter, etwa wegen einer falschen Abrechnung, zu hoher Abschläge, eines nicht übernommenen Zählerstands, eines fehlenden Bonus oder einer nicht bestätigten Kündigung. Der Brief nennt Kundennummer, Zählernummer und Lieferanschrift, beschreibt das Problem, fordert Abhilfe und weist auf die gesetzliche Antwortfrist von vier Wochen hin (§ 111a EnWG). Bleibt die Beschwerde erfolglos, ist sie die Voraussetzung für den kostenlosen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie (§ 111b EnWG). Nicht für Wasser und Fernwärme.
- Lastschrift zurückgeben oder Dauerauftrag löschen – Auftrag an die BankSchreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, mit dem Sie eine Lastschrift zurückbuchen lassen, eine angekündigte Lastschrift stoppen, künftige Lastschriften eines Zahlungsempfängers untersagen oder einen Dauerauftrag löschen. Eine SEPA-Basislastschrift können Sie binnen acht Wochen nach der Belastung ohne Begründung zurückholen (§ 675x BGB), eine Abbuchung ohne gültiges Mandat noch bis zu 13 Monate danach (§§ 675u, 676b BGB). Einen Dauerauftrag oder eine angekündigte Lastschrift widerrufen Sie bis zum Ende des Geschäftstags vor der Ausführung (§ 675p BGB). Mit Zahlungsempfänger, Mandatsreferenz, Betrag und Datum.
- Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle EnergieAntrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin, wenn Ihr Strom- oder Gasversorger, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber Ihre Beschwerde abgelehnt oder nicht binnen vier Wochen beantwortet hat (§§ 111a, 111b EnWG). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos, das Unternehmen muss teilnehmen. Der Antrag fasst den Streit, die vorherige Beschwerde, die Antwort des Unternehmens und Ihr Ziel zusammen und erklärt, dass kein Gericht befasst ist. Die Schlichtungsstelle bietet selbst ein kostenloses Online- und Papierformular an; dieser Brief ist die formlose Alternative per Post oder E-Mail.
- Mängelanzeige bei der Pauschalreise – Reisemängel vor Ort meldenDie schriftliche Mängelanzeige, die Sie noch im Urlaub der Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter übergeben: Sie listet die Reisemängel mit Datum auf, verlangt Abhilfe bis zu einer Frist und kündigt an, dass Sie sonst selbst Abhilfe schaffen und die Kosten verlangen (§ 651k BGB). Ohne rechtzeitige Anzeige verlieren Sie Minderung und Schadensersatz, soweit Abhilfe möglich gewesen wäre (§ 651o BGB). Mit Feld für die Empfangsbestätigung der Reiseleitung. Die Reklamation nach der Rückkehr ist ein eigenes Dokument.
- Erstattung bei nicht autorisierter Zahlung und Rückbuchung – Schreiben an die eigene BankIhr Schreiben an die eigene Bank, wenn Konto oder Karte ohne Ihre Zustimmung belastet wurden – etwa nach Kartenmissbrauch oder Phishing: Sie beanstanden die Umsätze und verlangen die Erstattung, die die Bank spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags leisten muss (§ 675u BGB). Melden Sie sich unverzüglich, spätestens 13 Monate nach der Belastung (§ 676b BGB). Haben Sie selbst mit Karte gezahlt, aber nichts erhalten, bitten Sie stattdessen um die Rückbuchung (Chargeback) nach den Regeln des Kartensystems. Mit Sperrdatum und Anzeige bei der Polizei.
- Antrag auf Informationszugang nach dem IFGDer Antrag, mit dem Sie bei einer Behörde Zugang zu amtlichen Informationen verlangen – Akten, Verträge, Gutachten, E-Mails oder Auskünfte: nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei Bundesbehörden, nach dem Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz des Landes bei Landes- und Kommunalbehörden, nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Sie wählen das Gesetz und die Art des Zugangs; das Schreiben bittet um Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist, um vorherige Mitteilung etwaiger Gebühren und um Teilzugang statt Ablehnung.
- Rechnung mit Umsatzsteuer nach § 14 UStGRechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und -datum, Leistungszeitpunkt, Menge und Art der Leistungen, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Bruttobetrag, dazu Zahlungsziel und Verzugshinweis. Zur E-Rechnung: Unter Unternehmen im Inland genügt eine PDF-Rechnung nur noch bis Ende 2026 (mit Zustimmung des Empfängers), bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027; danach ist die E-Rechnung Pflicht. An Verbraucher bleibt die PDF zulässig.
- Antrag auf Beurlaubung vom UnterrichtDer schriftliche Antrag an die Schulleitung, ein Kind aus einem wichtigen Grund vom Unterricht zu beurlauben, etwa für ein Familienereignis, das sich nicht verschieben lässt. Mit Name, Klasse, Zeitraum, Grund und Nachweisen, der Erklärung, dass die Beurlaubung nicht der Verlängerung von Ferien dient, und der Bitte um eine schriftliche Entscheidung vor Beginn. Das Schulrecht des Landes entscheidet, wer zuständig ist und wie früh der Antrag gestellt werden muss; das Bundesland wählen Sie im Formular. Wer ohne Genehmigung fehlt, um Ferien zu verlängern, riskiert ein Bußgeld. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und abgeben.
- Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder PflegekasseDer Widerspruch gegen einen Bescheid Ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse – etwa gegen die Ablehnung einer Behandlung, eines Hilfsmittels, einer Reha oder gegen einen zu niedrigen Pflegegrad. Mit Bescheiddatum, Aktenzeichen, Begründung und der Bitte um Akteneinsicht, damit Sie die Begründung nach Einsicht in das Gutachten ergänzen können. Zum Ausdrucken, Unterschreiben und Einwerfen: Eine einfache E-Mail ist nach § 84 SGG kein wirksamer Widerspruch. Frist: ein Monat ab Bekanntgabe.
- Antrag auf einen Kitaplatz oder Ganztagsplatz (Rechtsanspruch)Das Schreiben an das Jugendamt, mit dem Eltern den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII geltend machen: einen Platz in der Kita oder in der Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag und – neu seit dem 01.08.2026 – die ganztägige Förderung für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse kommen. Mit gewünschtem Beginn, Betreuungsumfang, den bisherigen Bemühungen um einen Platz und der Bitte um Eingangsbestätigung und schriftlichen Bescheid. Das datierte Schreiben ist der Nachweis, auf den es ankommt, wenn kein Platz bereitsteht. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und gegen Eingangsbestätigung abgeben.
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