Mietvertrag Wohnung befristet (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB)
Veröffentlicht vonDocMuse
Der Zeitmietvertrag für eine Wohnung – nur für den Fall, dass der Vermieter sie nach Ablauf selbst oder für Angehörige nutzen, abreißen oder wesentlich umbauen oder als Werkwohnung vermieten will. Diesen Grund nennt der Vertrag bei Abschluss konkret und schriftlich, wie § 575 BGB es verlangt; ohne ihn gilt jeder befristete Mietvertrag als unbefristet. Wer nur eine feste Mindestdauer möchte, nimmt den unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsverzicht. Mit Kaution nach § 551 BGB, Staffel- oder Indexmiete, Angaben zur Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen nach der Rechtsprechung des BGH. Ausdrucken und von beiden Seiten eigenhändig unterschreiben.
Was Sie ausfüllen
Die Angaben, die das Dokument verlangt.
- Vermieter
- Anschrift des Vermieters
- Mieter
- Geburtsdatum des Mieters
- Anschrift des Mieters
- Weiterer Mieter (falls vorhanden)
- Geburtsdatum des weiteren Mieters
- Anschrift der Immobilie
- Lage der Wohnung im Haus (z. B. 2. OG links, Wohnung 7)
- Räume
- Fläche
- Mitvermietet (Keller, Stellplatz, Einbauküche)
- Schlüssel
- Beginn der Laufzeit
- Ende der Laufzeit
- Befristungsgrund (Eigennutzung, Abriss oder Umbau, Werkwohnung)
- Befristungsgrund konkret (wer einziehen soll und warum, oder welche Baumaßnahme)
- Nettokaltmiete monatlich (ohne Betriebskosten)
- Betriebskostenvorauszahlung monatlich
- IBAN
- Mietänderung (gesetzlich, Staffelmiete oder Indexmiete)
- Mietstaffeln: Datum und neue Nettokaltmiete in Euro (nur bei Staffelmiete)
- Mietpreisbremse: gilt nicht, eingehalten oder Ausnahme
- Ausnahme von der Mietpreisbremse und Angaben dazu (etwa die Vormiete)
- Kaution
- Kautionskonto des Vermieters (IBAN), getrennt von seinem Vermögen
- Schönheitsreparaturen: beim Vermieter oder, bei renovierter Übergabe, beim Mieter
- Energieausweis: Art, Ausstellungsdatum und Energiekennwert
- Sonstige Bedingungen
- Ort
- Datum
Vorschau
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Häufige Fragen
- Wann darf ein Mietvertrag über eine Wohnung befristet werden?
- Nur wenn der Vermieter nach Ablauf die Räume selbst oder für Familien- oder Haushaltsangehörige nutzen, sie in zulässiger Weise beseitigen oder wesentlich verändern oder instand setzen oder sie an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will – und dem Mieter den Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt (§ 575 Abs. 1 BGB). Stichworte genügen nicht; der Grund muss konkret beschrieben sein. Sonst gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wer nur eine Mindestdauer will, vereinbart in einem unbefristeten Vertrag einen Kündigungsverzicht.
- Was gilt, wenn der Befristungsgrund später wegfällt oder sich verzögert?
- Der Mieter kann frühestens vier Monate vor Ablauf verlangen, dass der Vermieter ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Grund noch besteht; antwortet er später, kann der Mieter eine Verlängerung um die Verspätung verlangen. Tritt der Grund erst später ein, kann er eine entsprechende Verlängerung verlangen, entfällt er, eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Die Beweislast für den Eintritt des Grundes und die Dauer einer Verzögerung trägt der Vermieter (§ 575 Abs. 2 und 3 BGB).
- Kann der Mieter einen Zeitmietvertrag vorzeitig beenden?
- Ordentlich nicht: Während der Mietzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben, etwa nach einem Mieterhöhungsverlangen (§ 561 BGB), wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung ohne wichtigen Grund in der Person des Dritten verweigert (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder aus wichtigem Grund (§ 543 BGB). Einen gesetzlichen Anspruch, gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig entlassen zu werden, gibt es nicht; die Rechtsprechung gewährt ihn nur ausnahmsweise, wenn das berechtigte Interesse des Mieters das des Vermieters erheblich überwiegt. Einvernehmlich können die Parteien den Vertrag jederzeit aufheben.
- Muss ein Zeitmietvertrag eigenhändig unterschrieben werden?
- Ja, er braucht die Schriftform. Ein Mietvertrag für länger als ein Jahr, der nicht schriftlich geschlossen ist, gilt als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 550 BGB), und den Befristungsgrund muss der Vermieter schriftlich mitteilen (§ 575 Abs. 1 BGB). Beide Parteien unterschreiben deshalb dieselbe ausgedruckte Urkunde eigenhändig – oder beide ein gleichlautendes elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Ein Scan, ein Foto oder eine E-Mail genügt nicht.
So können Sie dieses Dokument unterschreiben
- Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
- Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat
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