Mietvertrag Wohnung unbefristet, wahlweise mit Kündigungsverzicht

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Veröffentlicht vonDocMuse

Der übliche Mietvertrag für eine Wohnung auf unbestimmte Zeit – und der richtige für alle, die einen „befristeten Mietvertrag“ mit fester Mindestdauer suchen: Der wählbare beiderseitige Kündigungsverzicht bindet beide Seiten bis zu vier Jahre, so weit der BGH es zulässt, ohne den Grund, den ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB bräuchte. Sonst kündigt der Mieter mit drei Monaten Frist, der Vermieter nur mit gesetzlichem Grund. Mit Kaution nach § 551 BGB, Betriebskosten nach der BetrKV, Staffel- oder Indexmiete, Angaben zur Mietpreisbremse und Schönheitsreparaturen, die der Rechtsprechung standhalten. Ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.

Was Sie ausfüllen

Die Angaben, die das Dokument verlangt.

  • Vermieter
  • Anschrift des Vermieters
  • Mieter
  • Geburtsdatum des Mieters
  • Anschrift des Mieters
  • Weiterer Mieter (falls vorhanden)
  • Geburtsdatum des weiteren Mieters
  • Anschrift der Immobilie
  • Lage der Wohnung im Haus (z. B. 2. OG links, Wohnung 7)
  • Räume
  • Fläche
  • Mitvermietet (Keller, Stellplatz, Einbauküche)
  • Schlüssel
  • Beginn
  • Beiderseitiger Kündigungsverzicht (höchstens vier Jahre)
  • Kündigungsverzicht bis (höchstens vier Jahre nach Vertragsschluss)
  • Nettokaltmiete monatlich (ohne Betriebskosten)
  • Betriebskostenvorauszahlung monatlich
  • IBAN
  • Mietänderung (gesetzlich, Staffelmiete oder Indexmiete)
  • Mietstaffeln: Datum und neue Nettokaltmiete in Euro (nur bei Staffelmiete)
  • Mietpreisbremse: gilt nicht, eingehalten oder Ausnahme
  • Ausnahme von der Mietpreisbremse und Angaben dazu (etwa die Vormiete)
  • Kaution
  • Kautionskonto des Vermieters (IBAN), getrennt von seinem Vermögen
  • Schönheitsreparaturen: beim Vermieter oder, bei renovierter Übergabe, beim Mieter
  • Energieausweis: Art, Ausstellungsdatum und Energiekennwert
  • Sonstige Bedingungen
  • Ort
  • Datum

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Häufige Fragen

Wie lange darf ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag dauern?
In einem vom Vermieter vorformulierten Vertrag höchstens vier Jahre ab Vertragsschluss, und nur beiderseitig. Ein längerer formularmäßiger Verzicht ist insgesamt unwirksam – der Mieter kann dann jederzeit mit drei Monaten Frist kündigen (BGH VIII ZR 27/04). Dieser Vertrag lässt deshalb den Tag eintragen, zu dem das Mietverhältnis frühestens ordentlich enden kann und der höchstens vier Jahre nach Vertragsschluss liegt. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.
Befristeter oder unbefristeter Mietvertrag – welcher passt, wenn eine feste Mindestdauer gewollt ist?
Fast immer dieser. Eine echte Befristung erlaubt das Gesetz nur aus den drei Gründen des § 575 BGB – Eigennutzung, Abriss oder wesentlicher Umbau, Werkwohnung –, die bei Vertragsschluss schriftlich zu nennen sind. Ein „befristeter“ Vertrag ohne einen solchen Grund gilt als unbefristet, und der Mieter kann mit drei Monaten Frist kündigen. Wer beiden Seiten eine Mindestdauer sichern will, wählt hier den beiderseitigen Kündigungsverzicht von bis zu vier Jahren.
Wie hoch darf die Mietkaution sein, und muss sie auf einmal gezahlt werden?
Höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten. Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter legt sie getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Sparzins an; die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB). Bis der Vermieter ein solches Konto nennt, darf der Mieter die Zahlung zurückhalten (BGH VIII ZR 98/10). Eine feste Frist für die Rückzahlung nennt das Gesetz nicht.
Darf der Mieter im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden?
Nur wenn die Wohnung bei Mietbeginn renoviert übergeben wird oder er dafür einen angemessenen Ausgleich erhält. Bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ist die Abwälzung in einem Formularvertrag unwirksam, ebenso starre Fristen und Klauseln über eine anteilige Kostenbeteiligung beim Auszug (BGH VIII ZR 185/14). Dieser Vertrag bietet deshalb nur zwei Fassungen: Die Schönheitsreparaturen bleiben beim Vermieter, oder die Wohnung wird frisch renoviert übergeben und der Mieter renoviert nach Bedarf, ohne feste Fristen.
Was muss der Vermieter zur Mietpreisbremse vor Vertragsschluss offenlegen?
Wo eine Landesverordnung die Mietpreisbremse anordnet, darf die Miete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen (§ 556d BGB); die Länder dürfen das bis zum 31.12.2029. Stützt der Vermieter eine höhere Miete auf eine Ausnahme – die Vormiete, eine Modernisierung in den letzten drei Jahren, die erste Nutzung und Vermietung nach dem 01.10.2014 oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung –, muss er das dem Mieter vor dessen Vertragserklärung unaufgefordert in Textform mitteilen (§ 556g Abs. 1a BGB), am besten gesondert vor der Unterschrift.

So können Sie dieses Dokument unterschreiben

  • Ausdrucken und von Hand unterschreiben. Die Unterschriftszeilen im Dokument sind absichtlich leer – unterschreiben Sie dort mit Stift.
  • Selbst signieren, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie bereits eine QES haben – Evrotrust, B-Trust, StampIT, ZealiD oder einen anderen qualifizierten Anbieter von der EU-Vertrauensliste, auf Karte, USB-Token, in einer Smartphone-App oder in der Cloud –, erklärt unsere Signaturanleitung Schritt für Schritt, wie Sie genau diese Datei signieren, ohne sie ungültig zu machen. Schritt-für-Schritt-Hilfe und eine Prüfung, ob es geklappt hat

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