Vertrag: Vorlagen und Formulare
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Nichts passt genau zu „Ich möchte meinen Job kündigen“
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Dieses Dokument anfragenVereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses (Österreich)
Darum passt es: Sie und Ihr Arbeitgeber in Österreich wollen das Dienstverhältnis einvernehmlich beenden, statt zu kündigen.
Österreich · auf Deutsch
Die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses in Österreich als Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer: Ende, Endabrechnung und Dienstfreistellung, Urlaub und Urlaubsersatzleistung, Abfertigung und freiwillige Abfertigung, Dienstzeugnis, Rückgabe der Arbeitsmittel. Sie fragt nach dem Kündigungsschutz nach MSchG und VKG, der die Schriftform verlangt (§ 10 Abs 7 MSchG), und nach dem Betriebsrat (§ 104a ArbVG). Beim AMS gibt es danach keine Wartefrist. Nicht für Lehrverhältnisse. Zweifach ausdrucken, beide unterschreiben.
Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Freelancer-Vertrag) (Deutschland)
Darum passt es: Sie suchen einen Freelancer-Vertrag, der eine wirklich freie Zusammenarbeit ohne Weisungen beschreibt.
Deutschland · auf Deutsch
Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem selbständigen Freelancer – etwa in Design, Text, Programmierung, Beratung oder Medien – mit Einräumung der Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach dem Urheberrechtsgesetz. Er beschreibt eine tatsächlich selbständige Zusammenarbeit ohne Weisungen zu Zeit, Ort und Arbeitsweise und ohne Eingliederung, regelt Vergütung, Kleinunternehmerregelung, Künstlersozialabgabe, Vertraulichkeit und Kündigung und nennt offen das Risiko der Scheinselbständigkeit: Es entscheidet die gelebte Praxis (§ 7 Abs. 1 SGB IV), nicht die Überschrift. Mit Wahl zur Statusfeststellung nach § 7a SGB IV.
Befristeter Dienstvertrag (Österreich)
Darum passt es: Sie haben mit einer neuen Arbeitskraft vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zu einem festen Datum endet.
Österreich · auf Deutsch
Befristeter Dienstvertrag (Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit) für Angestellte oder Arbeiter in Österreich, mit allen Angaben des Dienstzettels nach § 2 AVRAG: Ende der Befristung und ihre sachliche Rechtfertigung für Kettenverträge, Probemonat, Wahl zwischen ausgeschlossener und vereinbarter Kündigung während der Befristung, § 21 AngG und § 1158 Abs 3 ABGB bei mehr als fünf Jahren, die Hemmung bei Schwangerschaft nach § 10a MSchG, Kollektivvertrag, Arbeitszeit, Entgelt, Urlaub, Betriebliche Vorsorgekasse und Sozialversicherungsträger. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Aufhebungsvertrag (Arbeitsverhältnis) (Deutschland)
Darum passt es: Sie führen einen Betrieb und möchten sich ohne Kündigung von einer beschäftigten Person trennen.
Deutschland · auf Deutsch
Aufhebungsvertrag zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: Beendigungszeitpunkt, Vergütung und Freistellung, Abfindung, Resturlaub, qualifiziertes Arbeitszeugnis mit vereinbarter Note, Arbeitspapiere und Erledigungsklausel. Die Vorbemerkung hält den Anlass fest, der über die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld entscheidet (§ 159 SGB III), und der Vertrag warnt vor Sperrzeit, Ruhen und Meldepflicht. Nach § 623 BGB ist er nur wirksam, wenn er ausgedruckt und von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben wird – die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Arbeitsvertrag unbefristet (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Unbefristeter Arbeitsvertrag für Vollzeit oder Teilzeit mit allen wesentlichen Vertragsbedingungen, die § 2 Nachweisgesetz verlangt: Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Probezeit, Arbeitszeit und Pausen, Überstunden, Vergütung mit Fälligkeit, Mindestlohn, Urlaub, Kündigungsfristen nach § 622 BGB, Schriftform der Kündigung und Klagefrist, Tarifverträge, Fortbildung und betriebliche Altersversorgung. Mit einer Ausschlussfrist, die den Mindestlohn ausnimmt und nur Textform verlangt. Ausfüllen, zweimal ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Österreich)
Darum passt es: Sie brauchen einen Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen, der Leistung, Kündigung und Rechte an Ergebnissen regelt.
Österreich · auf Deutsch
Dienstleistungsvertrag zwischen zwei Unternehmen für laufende oder einzelne Leistungen – Beratung, IT-Betreuung, Buchhaltung, Marketing –, bei denen sorgfältiges Tätigwerden geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg. Geregelt sind Leistungsumfang, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigung zum Monatsende, Entgelt mit Rechnung nach § 11 UStG 1994 und den Verzugsfolgen der §§ 456 und 458 UGB, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Datenschutz, Rechte an Arbeitsergebnissen und Haftung. Beide Parteien mit Firmenbuchnummer und UID-Nummer. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.
Gesellschaftsvertrag einer GbR (Deutschland)
Darum passt es: Sie wollen vorab regeln, was passiert, wenn ein Gesellschafter kündigt, ausscheidet oder stirbt.
Deutschland · auf Deutsch
Der GbR-Vertrag nach dem seit 1. Januar 2024 geltenden Recht (§§ 705 ff. BGB in der Fassung des MoPeG) für zwei oder drei Freiberufler, Selbstständige oder ein kleines Team: Name und Sitz, ob die Gesellschaft als eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen wird, Zweck, Beiträge und Beteiligung, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlüsse, Gewinn und Verlust, Kündigung, Ausscheiden, Tod eines Gesellschafters, Abfindung und Auflösung. Der Vertrag selbst braucht keinen Notar; nur die Anmeldung zum Gesellschaftsregister wird notariell beglaubigt.
Gesellschaftsvertrag einer GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Österreich)
Darum passt es: Sie brauchen einen Gesellschaftsvertrag für eine GesbR mit Einlagen, Haftung und Kündigung.
Österreich · auf Deutsch
Der GesbR-Vertrag für zwei oder drei Personen, die gemeinsam ein Projekt, eine Praxis oder ein kleines Unternehmen betreiben, nach den seit 01.01.2015 geltenden §§ 1175 ff ABGB: Name und Sitz, Zweck, Beiträge und Beteiligung, Geschäftsführung und Vertretung, Beschlüsse, Gewinn und Verlust, Haftung (§ 1199 ABGB), Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit sechs Monaten (§ 1209 ABGB), Ausscheiden, Tod und Abfindung. Eine GesbR braucht keine Form und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen; ab den Umsatzschwellen des UGB wird sie zur OG oder KG.
Geschäftsführervertrag einer GmbH (Österreich)
Darum passt es: Sie brauchen einen Geschäftsführervertrag für eine GmbH oder FlexCo mit Laufzeit, Kündigung und Geheimhaltung.
Österreich · auf Deutsch
Der Vertrag zwischen einer österreichischen GmbH oder FlexCo und ihrem Geschäftsführer, getrennt von der Bestellung durch die Gesellschafter: Aufgaben und Sorgfalt (§ 25 GmbHG), Umfang der Tätigkeit, Bruttomonatsgehalt 14- oder 12-mal jährlich, variable Vergütung, Urlaub, Wettbewerb und Verschwiegenheit, Dauer und Kündigung. Ob ASVG oder GSVG gilt, entscheidet nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern die Beteiligung und der tatsächliche Einfluss (§ 539a ASVG); der Vertrag hält die Beteiligung fest. Eine Abberufung beendet die Organstellung, nicht den Vertrag (§ 16 GmbHG).
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (Deutschland)
Darum passt es: Ihr Arbeitgeber in Deutschland möchte, dass Sie ein Wettbewerbsverbot für die Zeit nach dem Job unterschreiben.
Deutschland · auf Deutsch
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach §§ 74 ff. HGB: verbotene Tätigkeiten, Gebiet, Dauer von höchstens zwei Jahren und die Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der letzten Bezüge, ohne die das Verbot nicht verbindlich ist. Mit Anrechnung anderweitigen Erwerbs, Auskunftspflicht und Verzicht nach § 75a HGB. Schriftform: ausdrucken, von beiden eigenhändig unterschreiben und dem Arbeitnehmer ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Original aushändigen.
Vereinbarung über Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit (Österreich)
Darum passt es: Sie wollen Ihre Arbeitszeit verringern, um neben dem Job zu lernen, und brauchen das Einverständnis des Arbeitgebers.
Österreich · auf Deutsch
Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über eine Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit – so nennt das AMS die für 2026 neu geregelte Bildungskarenz (§ 11 AVRAG) und Bildungsteilzeit (§ 11a AVRAG): Beginn und Ende, Arbeitszeit, derzeitiger Bildungsstand, Weiterbildungsmaßnahme und Ziel. Sie wird erst wirksam, wenn das AMS die Weiterbildungsbeihilfe zuerkennt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Beihilfe selbst beantragen Sie beim AMS, online oder bei der regionalen Geschäftsstelle; die unterschriebene Vereinbarung ist die Grundlage dafür.
Dienstvertrag unbefristet (Österreich)
Darum passt es: Sie brauchen einen unbefristeten Dienstvertrag mit Probemonat, Kündigungsfristen und Kollektivvertrag.
Österreich · auf Deutsch
Unbefristeter Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) für Angestellte oder Arbeiter in Österreich, der alle Angaben des Dienstzettels nach § 2 AVRAG in der Fassung seit 28.03.2024 enthält: Sitz, Verwendung und kurze Arbeitsbeschreibung, Kollektivvertrag und Einstufung, Probemonat, Arbeitszeit und Überstunden nach dem AZG, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Urlaub nach dem UrlG, Kündigungsfristen nach § 20 AngG und § 1159 ABGB, Kündigungsverfahren, Betriebliche Vorsorgekasse (Abfertigung neu) und Sozialversicherungsträger. Ausfüllen, zweimal ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten (Österreich)
Darum passt es: Sie möchten regeln, was zurückzuzahlen ist, wenn das Arbeitsverhältnis bald nach der Ausbildung endet.
Österreich · auf Deutsch
Ausbildungskostenrückersatz-Vereinbarung nach § 2d AVRAG für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich: schriftlich, vor Beginn der Ausbildung und mit dem konkreten Betrag, wie es Gesetz und Rechtsprechung verlangen, für eine Ausbildung, die auch bei anderen Arbeitgebern verwertbare Spezialkenntnisse vermittelt. Mit einer Bindungsdauer von höchstens vier, ausnahmsweise acht Jahren, monatlicher Aliquotierung, den gesetzlichen Ausschlussfällen (Probezeit, Arbeitgeberkündigung, berechtigter Austritt, Ablauf der Befristung) und dem Hinweis auf § 11b AVRAG: Vorgeschriebene Ausbildungen zahlt der Arbeitgeber.
Dienstleistungsvertrag zwischen Unternehmen (Dienstvertrag) (Deutschland)
Darum passt es: Sie möchten Umfang, Vergütung, Kündigung und Haftung festlegen, bevor ein längerer Auftrag beginnt.
Deutschland · auf Deutsch
Vertrag zwischen zwei Unternehmen über laufende oder einzelne Dienstleistungen – Beratung, IT-Betreuung, Marketing, Buchhaltung, Agenturleistungen –, bei denen eine sorgfältige Tätigkeit geschuldet ist und kein bestimmter Erfolg (Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB). Geregelt sind Leistungsumfang und Abgrenzung, selbständige Durchführung, Laufzeit und Kündigungsfrist, Vergütung mit Zahlungsziel und den gesetzlichen Verzugsfolgen, Nachbesserung, Vertraulichkeit, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und eine Haftungsbegrenzung. Für ein geschuldetes Ergebnis gibt es den Werkvertrag.
Befristeter Arbeitsvertrag (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Befristeter Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG, bis zu zwei Jahre) oder mit Sachgrund wie Vertretung, vorübergehendem Bedarf oder Erprobung, mit allen Angaben nach § 2 Nachweisgesetz, Mindestlohn, Urlaub, Kündigung während der Laufzeit und einer Ausschlussfrist, die den Mindestlohn ausnimmt. Die Befristung bedarf der Schriftform: Beide Seiten unterschreiben vor dem ersten Arbeitstag, sonst gilt der Vertrag als unbefristet (§ 14 Abs. 4, § 16 TzBfG).
Zusatzvereinbarung Homeoffice und mobiles Arbeiten (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über Homeoffice und mobiles Arbeiten: Beginn und Umfang, Wahl zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit nach § 2 Abs. 7 ArbStättV, Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Zeiterfassung, Arbeitsmittel und Kostenpauschale, Datenschutz in der Wohnung, Arbeitsschutz, Unfallversicherung, keine Arbeit aus dem Ausland ohne gesonderte Vereinbarung und Kündigung der Vereinbarung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht – deshalb wird es vereinbart. Ausfüllen, ausdrucken und von beiden Seiten unterschreiben.
Privatdarlehen – Darlehensvertrag unter Privatpersonen (Österreich)
Österreich · auf Deutsch
Ein Darlehensvertrag für Geld, das sich Privatpersonen in Österreich leihen – in der Familie, unter Freunden oder Bekannten. Er hält Betrag, Auszahlung per Überweisung, Zinsen oder Zinsenfreiheit, Rückzahlung in einem Betrag, in Raten oder nach Kündigung mit einem Monat Frist (§ 986 ABGB), Verzugszinsen von 4 % (§ 1000 ABGB) und Terminsverlust fest. Keine Form, keine Gebühr seit 2011. Zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern ist ein Notariatsakt nötig (§ 1 Abs 1 lit b NotAktsG) – der Vertrag fragt danach. Eine Bürgschaft gibt es als eigene Erklärung. Nur für private Darlehensgeber. Ausdrucken, beide unterschreiben.
Werkvertrag zwischen Unternehmen (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Vertrag zwischen zwei Unternehmen über ein bestimmtes Ergebnis – eine Software, eine Website, ein Gutachten, ein Konzept, eine Reparatur oder Montage –, für das der Auftragnehmer einsteht (Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Mit Leistungsbeschreibung und vereinbarter Beschaffenheit, Fertigstellungstermin, Abnahmeverfahren mit Frist nach § 640 Abs. 2 BGB, Fälligkeit der Vergütung bei Abnahme, Mängelrechten, Kündigung, Nutzungsrechten am Werk, Vertraulichkeit und Haftungsbegrenzung. Nicht für Bauverträge und nicht für die Herstellung beweglicher Sachen, für die Kaufrecht gilt.
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (GmbH) (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Der Dienstvertrag zwischen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und ihrem Geschäftsführer – getrennt von der Bestellung durch Gesellschafterbeschluss. Er regelt Aufgaben und zustimmungspflichtige Geschäfte, Beginn und Dienstort, Festgehalt und variable Vergütung, Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Urlaub, Wettbewerbsverbot während der Laufzeit, Verschwiegenheit, Kündigung und Freistellung nach einer Abberufung. Mit der Beteiligung des Geschäftsführers und dem Hinweis, wann er sozialversicherungspflichtig ist: Ein Fremdgeschäftsführer ist stets beschäftigt, ein Gesellschafter-Geschäftsführer nur mit Mehrheit oder umfassender Sperrminorität selbständig.
Freier Dienstvertrag mit Dienstzettel (Österreich)
Darum passt es: Sie brauchen einen freien Dienstvertrag mit allen Angaben des Dienstzettels, Kündigungsfristen und Sozialversicherung.
Österreich · auf Deutsch
Freier Dienstvertrag nach § 4 Abs 4 ASVG für Personen, die für einen Auftraggeber über eine Zeit Dienstleistungen erbringen, ohne an Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen gebunden zu sein. Er enthält alle Angaben des Dienstzettels nach § 1164a ABGB, sodass kein eigener Dienstzettel nötig ist: Beginn und Dauer, Probemonat nach Wahl, die seit 01.01.2026 geltenden Kündigungsfristen von vier und sechs Wochen, Tätigkeit, Entgelt mit Fälligkeit und Auszahlung, Sozialversicherungsträger und BV-Kasse, anzuwendender Kollektivvertrag – dazu Datengeheimnis und Rechte an Arbeitsergebnissen.
Darlehensvertrag unter Privatleuten (Privatdarlehen) (Deutschland)
Deutschland · auf Deutsch
Ein Darlehensvertrag für Geld, das sich Privatpersonen leihen – unter Freunden, in der Familie oder zwischen Bekannten. Er hält den Betrag fest, die Auszahlung per Überweisung, den Zins oder die Zinslosigkeit, die Rückzahlung in einer Summe oder in Raten, die vorzeitige Rückzahlung, Verzugszinsen nach § 288 BGB und die Kündigungsfrist von drei Monaten nach § 488 BGB, wenn kein Termin vereinbart ist. Nur für private Darlehensgeber: Wer gewerblich Kredite vergibt, unterliegt dem Verbraucherkreditrecht. Keine Form vorgeschrieben – ausdrucken, beide unterschreiben, jeder erhält ein Exemplar.
Werkvertrag mit einem Freelancer – neue Selbständige (Österreich)
Darum passt es: Sie arbeiten in Österreich frei ohne Gewerbeschein und übernehmen einen Auftrag für Grafik, Text oder Übersetzung.
Österreich · auf Deutsch
Werkvertrag für Freelancer in Österreich, die als neue Selbständige nach dem GSVG bei der SVS versichert sind, etwa ohne Gewerbeberechtigung: für ein bestimmtes Ergebnis wie ein Logo, eine Übersetzung, einen Text oder eine Software. Mit Beschreibung des Werkes, selbständiger Ausführung, Warnpflicht nach § 1168a ABGB, Übernahme, Pauschalpreis oder Kostenvoranschlag, Werknutzungsrechten und Vertraulichkeit. Die Seite erklärt, was einen Werkvertrag vom freien Dienstvertrag unterscheidet: Entscheidend ist nach § 539a ASVG, wie die Arbeit tatsächlich erbracht wird.